Und geben hiemit das ernstliche Gebot:

Niemand zu begraben, er sei dann todt.

10.

Wer sich das Gegentheil läßt kommen zu Schulden,

Soll gestraft werden um 14 Goldgulden,

Und dieses verwirkte Strafgeld sei

Dann für’s Aerarium der Kämmerei.

11.

Damit es zu jedermanns Kenntniß mög’ gelangen,

Soll man dies an der Rathhausthür festhangen,