7.

Auch obgleich er nicht wirklich todt gewesen,

Sondern aus dem Sarge wieder lebendig genesen,

So konnte doch der Todtengräber nicht

Davor, sondern war willig zur Pflicht.

8.

Succumbens hat auch damals als Todter wirklich gehandelt,

Und war still, als man mit ihm zum Kirchhofe gewandelt;

Folglich alterirt es nichts, obschon

Die Einscharrung nicht gediehn zur Excution.