Beide sprechen unde gen, ze kore nigen unde sten

Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht — das waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst, das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.

Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren, die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen begütert oder arm waren.

Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen Vermögen, so kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine Leibrente, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten, ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].

Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche, die miteinander verwandt waren, sich zu drei oder vier zusammentaten, um eine gemeinsame Haushaltung zu führen. Solcher kleinen, freiwillig zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag geleistet haben.

Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in Strassburg. Hier bildeten sich eigene Vereine, sogen. Samenungen (Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher Samenungen gab es drei; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.

Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein, standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl. erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.

Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches, aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen, tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher (1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit seiner Gnade.«[28]

Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.