»Da hat einer, o Herr, das Tödten verworfen, vom Tödten hält er sich fern, Nichtgegebenes zu nehmen hat er verworfen, vom Nehmen des Nichtgegebenen hält er sich fern, Ausschweifung hat er verworfen, von Ausschweifung hält er sich fern, {359} das Lügen hat er verworfen, vom Lügen hält er sich fern; oder er hat noch andere Büßerpflicht auf sich genommen. Das ist, o Herr, der deutlich bezeichnete Pfad, um das vollkommene Wohlsein zu erreichen.«
»Was bedünkt dich, Udāyī: zu einer Zeit wo man das Tödten verworfen hat, sich vom Tödten fernhält, fühlt man sich zu einer solchen Zeit vollkommen wohl, oder wohl und weh?«
»Wohl und weh, o Herr!«
»Was bedünkt dich, Udāyī? zu einer Zeit wo man das Nehmen des Nichtgegebenen, Ausschweifung, Lüge verworfen hat, sich davon fernhält, fühlt man sich zu einer solchen Zeit vollkommen wohl, oder wohl und weh?«
»Wohl und weh, o Herr!«
»Was bedünkt dich, Udāyī: zu einer Zeit wo man noch andere Büßerpflicht auf sich genommen hat, fühlt man sich zu einer solchen Zeit vollkommen wohl, oder wohl und weh?«
»Wohl und weh, o Herr!«
»Was bedünkt dich, Udayī: hat man nun aber den Pfad betreten, der Wohl und Wehe mit sich bringt, kann man da vollkommenes Wohlsein erreichen?«
»Abgeschnitten hat der Erhabene das Gespräch, abgeschnitten hat der Willkommene das Gespräch!«
»Warum denn, Udāyī, sagst du: ›Abgeschnitten hat der Erhabene das Gespräch, abgeschnitten hat der Willkommene das Gespräch‹?«