[1] Über den indischen Sutrastil und das folgende Kapitel siehe die [Note am Schlusse des Werkes].
[X. GEHEIMLEHRE]
lso: Das 476. Sutram lautet: "Auch die göttliche, meint ihr?--Nein!--Unverantwortlichkeit--wegen des Raumes der Schrift, der Tradition."
Der ehrwürdige Vajaçravas kommentiert dies folgendermaßen:
"Auch die göttliche--" nämlich Strafe. Denn im vorhergehenden Sutram war von solchen Strafen die Rede, welche der Fürst oder die Obrigkeit über den Räuber verhängt, als da sind: Hand-, Fuß- und Nasenverstümmelung, der Breikessel, der Pechkranz, das Drachenmaul, das Spießrutenlaufen, der Marterbock, die siedende Ölbeträufelung, die Enthauptung, das Zerreißen durch Hunde, die Pfählung bei lebendigem Leibe--hinreichende Gründe, warum der Räuber sich womöglich nicht fangen lassen darf, wenn er aber doch gefangen worden ist, auf jede Weise zu entfliehen versuchen soll.
Nun meinen einige: auch göttliche Strafe drohe dem Räuber. "Nein," sagt unser Sutram; und zwar deshalb nicht, weil Verantwortungslosigkeit statthat. Welches auf drei Weisen ersichtlich ist: durch Vernunft, durch den Veda und durch die überlieferten Heldenlieder.
"Wegen des Raumes"--hiermit ist folgende Vernunfterwägung gemeint. Wenn ich einem Menschen oder einem Tier den Kopf abhaue, so fährt das Schwert zwischen die unteilbaren Teilchen hindurch; denn diese selbst kann es, eben wegen ihrer Unteilbarkeit, nicht durchschneiden. Was es durchschneidet, ist der die Teilchen trennende leere Raum. Diesem aber kann man, eben wegen seiner Leerheit, keinen Schaden zufügen. Denn einem Nichts schaden ist gleich: nicht schaden. Folglich kann man durch dies Durchschneiden des Raumes keine Verantwortlichkeit auf sich laden, und eine göttliche Strafe kann nicht stattfinden. Wenn aber dies vom Töten gilt, wieviel mehr dann von Handlungen, die von den Menschen geringer bestraft werden!
Soweit die Vernunft, nunmehr die Schrift.