Nach dem Attentat von Serajewo hat die deutsche Regierung sich rückhaltlos auf den von der österreichisch-ungarischen Regierung vertretenen Standpunkt gestellt, daß der Bestand der Donaumonarchie durch die großserbische Bewegung bedroht und die österreichisch-ungarische Regierung berechtigt sei, wirksame Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Die deutsche Regierung hat ferner, an dem ersten Grundsatze der Reichspolitik festhaltend, die Erhaltung Österreich-Ungarns als ein eigenes Lebensinteresse angesehen und deshalb auch jetzt wieder der Wiener Regierung die Zusicherung gegeben, daß Deutschland Österreich-Ungarn bei der Wahrung seiner Lebensinteressen zur Seite stehen werde. Der Kaiser hat diese Stellungnahme in den Besprechungen, die zwischen dem Attentat und dem Antritt der Nordlandsreise stattfanden, gutgeheißen. Man war sich klar darüber, daß diese Haltung das Deutsche Reich in einen österreichisch-russischen Konflikt hineinziehen und damit den Weltkrieg heraufbeschwören könne. Aber wie in den Jahren 1908/09 und 1912/13 hoffte man, der Gefahr eines österreichisch-russischen Konflikts durch eine klare und entschiedene Stellungnahme am besten vorbeugen zu können. Das alles konnte damals jedermann hören, der sich im Auswärtigen Amt über den Stand der Dinge unterrichten wollte.
Die Legende von dem Potsdamer Kronrat ist schon im Juli 1914 in Berlin in Umlauf gebracht worden, wie es scheint, durch Erzählungen des Oberkellners eines bekannten Berliner Cafés, der seine Wissenschaft aus einem von ihm bruchstückweise mitangehörten Gespräch hochgestellter Gäste bezogen haben wollte. Die Legende ist offenbar daraus entstanden, daß am 5. Juli der österreichisch-ungarische Botschafter Graf Szögieny dem Deutschen Kaiser ein Handschreiben des Kaisers Franz Joseph überreichte. In diesem Schreiben und einer ihm beigefügten Denkschrift des Wiener Auswärtigen Ministeriums wurden die Gefahren der Lage hervorgehoben und die Aufnahme Bulgariens an Stelle des wankenden Rumänien in den Bund der Mittelmächte angeregt. In der vom Auswärtigen Amt entworfenen Antwort wurde der Heranziehung Bulgariens unter gewissen Vorbehalten zugestimmt; es wurden ferner Bemühungen in Aussicht gestellt, um Rumänien beim Bündnis zu erhalten; zu dem Konflikt mit Serbien wurde eine Stellungnahme abgelehnt, es wurde aber betont, daß Deutschland gemäß dem Bündnis und der alten Freundschaft treu zu Österreich-Ungarn stehen würde[6].
Ich habe später festzustellen Gelegenheit gehabt, daß weder der Erzherzog Friedrich noch der Feldmarschall Conrad von Hötzendorff damals in Berlin geweilt, geschweige denn an einem Kronrat in Potsdam teilgenommen haben; daß der Kaiser an jenen Tagen überhaupt keine österreichisch-ungarischen Militärpersonen empfangen hat; daß auch ein Kronrat oder eine kronratähnliche Veranstaltung in ausschließlich deutschen Kreisen damals nicht stattgefunden hat, vielmehr der Kaiser sich vor dem Antritt der Nordlandsreise auf die Entgegennahme von Einzelvorträgen, darunter auch des Vortrages des Reichskanzlers über die politische Lage und über die Unzweckmäßigkeit einer Aufgabe der Nordlandsreise, beschränkt hat.
Auch abgesehen von jenem nicht stattgefundenen Kronrat sind nähere Vereinbarungen mit der Wiener Regierung über die von dieser zu unternehmende Aktion, wie mir späterhin von den beteiligten Staatsmännern auf das bestimmteste erklärt worden ist, nicht getroffen worden. Was die Wiener Regierung über ihre Absichten mitteilte, hat sich auf allgemeine Richtlinien beschränkt: Untersuchung gegen die der Beteiligung an dem Attentat Verdächtigen unter Mitwirkung österreichisch-ungarischer Organe; Bestrafung der Schuldigen; Sicherheiten für die Zukunft, insbesondere Unterdrückung der gegen den Bestand der österreichisch-ungarischen Monarchie gerichteten Propaganda. Für die Ausgestaltung dieser Forderungen im einzelnen und für die Form, in der sie an Serbien gestellt werden sollten, hat weder Wien die Berliner Zustimmung erbeten, noch Berlin österreichische Mitteilungen verlangt. Man hat ein solches Vorgehen angesichts des für das Deutsche Reich ungeheuren Einsatzes als unbegreiflich bezeichnet; es scheint mir jedoch, daß bei einer solchen Kritik nicht genügend gewürdigt wird, daß die deutsche Regierung, indem sie von einer Vereinbarung der Einzelheiten und der Form des österreichisch-ungarischen Vorgehens absah, nicht etwa der Wiener Regierung eine Blankovollmacht ausstellte, sondern im Gegenteil eine Festlegung der deutschen Politik auf die Einzelheiten der österreichisch-ungarischen Aktion vermied und sich damit freie Hand vorbehielt für die Beurteilung dessen, was bei der weiteren Entwicklung der Dinge als notwendig für die Erhaltung des Bestandes der österreichisch-ungarischen Monarchie anzusehen und von Deutschland mitzuvertreten sei. Ich erinnere an die Lage im November 1912, in der der Deutsche Kaiser in seinem oben angeführten Telegramm an den Reichskanzler sich zwar nach wie vor bereit erklärte, für das österreichisch-ungarische Lebensinteresse zu marschieren, nicht aber um einer Laune des Verbündeten willen einen Weltkrieg heraufzubeschwören. Und auch in der Krisis von 1914 hat, wie wir noch sehen werden, die freie Hand, die sich die deutsche Regierung durch die Vermeidung des Festlegens der Einzelheiten der österreichisch-ungarischen Aktion gewahrt hat, dem Kaiser und dem Reichskanzler Gelegenheit gegeben, bei Österreich-Ungarn ein Einlenken in Sachen des Ultimatums durchzusetzen, ein Erfolg, der allerdings in seiner Wirkung durch den entschlossenen Kriegswillen der russischen Kriegspartei vereitelt worden ist.
Noch bis zum Tag der Überreichung des Ultimatums in Belgrad waren meine Freunde im Berliner Auswärtigen Amt im ungewissen, wie das Ultimatum ausfallen werde. Als sein Text unmittelbar vor der Übergabe in Belgrad in Berlin eintraf, war man im Auswärtigen Amt von seiner Schärfe sichtlich überrascht.
Der Kaiser hat mir späterhin, längst ehe die Frage seiner angeblichen Schuld am Kriege in Deutschland eine Rolle spielte, wiederholt von den damaligen Vorgängen erzählt. Er habe sich, um nicht durch unnötige Beunruhigung die Lage zu erschweren, auf den Rat des Kanzlers und des Auswärtigen Amtes entschlossen, die Nordlandsreise anzutreten. Das Auswärtige Amt habe ihm über den weiteren Verlauf der Dinge spärliche und durchaus zuversichtliche Berichte geschickt, auf Grund deren er die Hoffnung gehegt habe, daß sich alles friedlich erledigen werde. Der Wortlaut des österreichisch-ungarischen Ultimatums habe ihn aus dieser Hoffnung herausgerissen. Er habe, alsbald nachdem er Kenntnis von dem Wortlaut erhalten habe, ohne weitere Nachrichten des Auswärtigen Amts abzuwarten, die sofortige Rückkehr nach der Heimat befohlen. „In Berlin eingetroffen,“ fügte er hinzu, „habe ich mich sofort an die Telegraphenstrippe gehängt und beim Zaren, beim König von England und beim Kaiser Franz Joseph alles versucht, um das Verhängnis aufzuhalten. Das wäre mir auch gelungen, wenn nicht der unselige Zar sich die Mobilmachungsorder hätte abpressen lassen.“
Ich habe aus meinen eignen Wahrnehmungen in der kritischen Zeit den Eindruck gewonnen, daß den leitenden Kreisen in Deutschland nichts ferner lag, als einen Krieg herbeiführen zu wollen. Wenn der deutschen Politik in jener Zeit ein Vorwurf zu machen ist, so ist es vielmehr der, daß sie die Gefahr des Krieges nicht ernst genug ins Auge faßte, sondern zu sehr von der friedlichen Lösung des Konfliktes überzeugt war, und daß deshalb weder militärisch, noch diplomatisch, noch wirtschaftlich die in Hinblick auf die Möglichkeit des Kriegs erforderlichen Vorbereitungen getroffen worden sind.
In militärischer Beziehung liegt mir hierfür ein merkwürdiges Dokument vor. In einer Sitzung des Hauptausschusses des Reichstages im Jahre 1917 hatte der Unabhängige Sozialdemokrat Dr. Cohn-Nordhausen die Behauptung aufgestellt, im Anschluß an den angeblichen Kronrat vom 5. Juli 1914 seien alsbald militärische Vorkehrungen getroffen, u. a. die sofortige kriegsmäßige Verproviantierung der elsaß-lothringischen Festungen angeordnet worden. Das gab mir Veranlassung, das Kriegsministerium um Feststellung des Tatbestandes zu bitten. Es stellte sich heraus, daß in der Tat wenige Tage nach dem 5. Juli 1914 ein Erlaß über die Verproviantierung der elsässischen Festungen hinausgegangen war. Dieser Erlaß lautete wie folgt:
Armee-Verwaltungs-Departement
---237/14 geh. B 2.---Berlin, 9. Juli 1914.
----Geheim!
---Zu Nr. 476/14. M. II.
Versorgungsfrist für die Festungen
-Straßburg und Neubreisach.
Dem Antrage auf Hinausschiebung des kürzesten Verproviantierungstermins für die Festung Straßburg vom 12. auf den 20. und für die Festung Neubreisach vom 8. auf den 15. Mobilmachungstag wird unter den dargelegten Umständen, jedoch nur notgedrungen, vorläufig zugestimmt. Auf Verkürzung dieser Fristen ist daher unausgesetzt und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln hinzuwirken. Zum 1. April 1915 ist zu berichten, ob und unter welchen inzwischen eingetretenen Umständen eine Verkürzung der Fristen zulässig ist.