Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst zu ahnen, den von mir erwarteten Gefallen.
Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinnsteuergesetz.
Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und Einzelstaaten legte es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als eine Steuer von dem während des Krieges eingetretenen Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil, daß bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der Verschwender gewissermaßen belohnt wird, wollte ich dadurch wenigstens einigermaßen ausgleichen, daß ich für die Bemessung des Steuersatzes den Grad der Einkommensteigerung während des Krieges mitbestimmend sein ließ. Es war nicht ganz einfach gewesen, die Bundesregierungen, die jede Heranziehung der Einkommen durch das Reich als einen Einbruch in ihre steuerliche Domäne anzusehen geneigt waren, für dieses Zugeständnis zu gewinnen. Die Reichstagskommission setzte nun in ihrer ersten Lesung eine selbständige Steuer vom Mehreinkommen neben die Steuer auf den Vermögenszuwachs, und als die verbündeten Regierungen dagegen Einspruch erhoben, schüttete sie das Kind mit dem Bade aus und strich — zur großen Freude der einzelstaatlichen Finanzminister — jede Berücksichtigung des Mehreinkommens aus dem Gesetz heraus. Denn geändert mußte nun einmal werden, wenn nicht nach links, dann nach rechts!
Eine neue große Schwierigkeit entstand infolge des Kommissionsbeschlusses, gleichzeitig mit der Kriegsgewinnsteuer einen neuen Wehrbeitrag zu erheben. Freisinnige und Nationalliberale hatten sich den Sozialdemokraten angeschlossen, während Zentrum und Konservative dagegen stimmten. Die einzelstaatlichen Regierungen meldeten bei mir den schärfsten Widerspruch an. Die ganzen Steuergesetze drohten an dieser Differenz zu scheitern. Der Abgeordnete Schiffer machte nun den Vorschlag, neben der Kriegsgewinnsteuer eine einmalige Vermögensabgabe von 1 0/00[**Promillezeichen] zu erheben. Am 11. Mai fand eine interfraktionelle Beratung statt, an der alle Parteien teilnahmen, außer den Sozialdemokraten, die wegen ihrer grundsätzlichen Opposition gegen die indirekten Steuern fernblieben. Die Konservativen lehnten den Schiffer'schen Vorschlag strikt ab. Darauf erklärte das Zentrum, daß es bei einem Kompromiß nur mitmachen werde, wenn alle bürgerlichen Parteien einschließlich der Konservativen sich einigten. Wenn diese Einigung nicht gelinge, werde nichts zustande kommen. Der bayrische Ministerpräsident Graf Hertling, der an jenem Tage in Berlin war, erklärte mir, er werde im Bundesrat unerbittlich gegen jeden solchen Kompromißgedanken stimmen; er sprach dabei mit einer Erregung, die außer Verhältnis zur Sache stand, über Unitarismus und Revolution. Die sächsische Staatsregierung beantragte am gleichen Tage die Befassung des Bundesrats mit den Kompromißverhandlungen. Ich beantragte beim Reichskanzler, die einzelstaatlichen Ministerpräsidenten und Finanzminister zur Besprechung der Angelegenheit auf den 15. Mai nach Berlin einzuladen. In diesen Beratungen setzte ich den Schiffer'schen Vorschlag mit einer Variante durch, die ihn den bundesstaatlichen Regierungen annehmbar erscheinen ließ: Die Vermögensabgabe sollte sich dadurch als eine einmalige, den Kriegsverhältnissen angepaßte Steuer charakterisieren, daß sie — ebenso wie die Kriegsgewinnsteuer auf den Vermögenszuwachs abgestellt war — auf die Vermögenseinbußen Rücksicht nahm, und zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent Vermögensverlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögensverlust ganz in Wegfall kam. Bei einer starken Vermögensabgabe, wie sie jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke seine Berechtigung und verdient geprüft zu werden. Bei einer Vermögensabgabe von 1 0/00 war er eine Spielerei. Aber diese „Steuer auf entgangenen Verlust“, wie sie der badische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr ausgleichbar erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der Vorschlag wurde sowohl von den Bundesregierungen wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien angenommen, und damit war das Steuerkompromiß perfekt.
In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staatssekretär des Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen vom Reichstag verabschiedet. Ich hatte die Genugtuung, daß es mir noch gelungen war, über starke Widerstände und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Ausschreibung von Kriegssteuern durchzusetzen.
Vorschüsse an unsere Verbündeten
Es wäre hier noch ein Wort zu sagen über die finanzielle Unterstützung, die wir zu Zwecken der Kriegführung unseren Verbündeten haben angedeihen lassen.
Während wir von außen keine nennenswerte Hilfe erhielten, waren unsere sämtlichen Bundesgenossen auf unsere Hilfe angewiesen.
Österreich-Ungarn brachte die Gelder für die im Innern zu leistenden Kriegsausgaben im Wege einer bemerkenswert erfolgreichen Anleihepolitik und auch von Kriegssteuern aus eigner Kraft auf; von uns beanspruchte es lediglich sogenannte „Valutakredite“ zur Deckung seiner nicht unerheblichen in Deutschland und im neutralen Auslande zu leistenden Ausgaben. Diese Kredite wurden ihm in Abmachungen, die regelmäßig von Halbjahr zu Halbjahr abgeschlossen wurden, durch Vermittlung eines deutschen Bankenkonsortiums gewährt.