2. Eine Anzahl von Verbrauchs- und Verkehrssteuern, nämlich eine Erhöhung der Tabakabgaben, einen Quittungsstempel, einen Frachturkundenstempel und Zuschläge zu den Post- und Telegraphengebühren.
Die Einbringung des Kriegsgewinnsteuergesetzes entsprach den Wünschen aller Parteien. Dagegen stieß jeder weitere Schritt auf erhebliche Schwierigkeiten. Schon innerhalb des Kreises der Reichsleitung hatte ich es nicht leicht. Namentlich die Postzuschläge fanden bei dem Staatssekretär des Reichspostamts den stärksten Widerspruch, der schließlich nur durch eine Entscheidung des Reichskanzlers überwunden werden konnte. Die Parteien des Reichstags zeigten sich kühl oder feindlich. Der Führer der Nationalliberalen, Herr Bassermann, machte mir die eindringlichsten Vorstellungen, ich solle darauf verzichten, den Burgfrieden der Parteien auf eine Probe zu stellen, der er nicht gewachsen sei. Der Reichstag werde unter Umständen genötigt sein, über meine Vorlagen einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich hielt Herrn Bassermann entgegen, daß ein Burgfrieden, der nur um den Preis des Verzichts auf zwingende sachliche Notwendigkeiten aufrecht erhalten werden könne, ein fauler Friede sei, der mehr schade als nütze; ich sei entschlossen, meine Steuervorlagen einzubringen und mit ihnen, bei aller Geneigtheit, über Einzelheiten mit mir reden zu lassen, zu stehen und zu fallen. — Noch unmittelbar vor Torschluß kam der Zentrumsführer Dr. Spahn aus einer Sitzung seiner Fraktion zu mir, um mir gleichfalls dringend nahezulegen, die Steuervorlagen zurückzuziehen. Auf meine kategorische Ablehnung richtete er an mich die Frage: „Sind Sie wenigstens der Deckung durch den Kanzler sicher?“ Ich antwortete „Seiner Zustimmung unbedingt.“ Herr Spahn schüttelte bedenklich den Kopf und erzählte dann, in der Fraktionssitzung habe ein Abgeordneter berichtet, er habe an einer Sitzung beim Reichskanzler teilgenommen, in der die Frage der Kriegssteuern besprochen worden sei; der Kanzler habe schließlich anerkannt, daß die Gefährdung des Burgfriedens durch die neuen Steuern vermieden werden müsse. Ich antwortete: „Der Abgeordnete heißt natürlich Erzberger, und die Sache ist Unsinn. Ich werde aber zu Ihrer Beruhigung den Sachverhalt sofort beim Reichskanzler selbst feststellen.“ Herr von Bethmann war über den Bericht des Herrn Erzberger empört. Herr Erzberger hatte ihn am Vormittag besucht und dabei auch die burgfriedlichen Bedenken gegen die Kriegssteuern vorgebracht. Herr von Bethmann hatte ihm geantwortet, das sei alles überlegt worden, und nach reiflicher Prüfung habe man sich zur Einbringung der Vorlagen entschlossen; dabei müsse es bleiben.
Und es blieb dabei.
Aber es wurde eine schwere Geburt.
Presse und Parlament zausten in der grausamsten Weise an meinem Steuerbukett herum. Die einen erklärten Kriegssteuern für überflüssig und schädlich, den andern war ich zu schüchtern. Die Sozialdemokraten riefen nach weiteren direkten Steuern, insbesondere nach einer Erneuerung des Wehrbeitrags und nach einer Reichserbschaftssteuer, und lehnten die Verbrauchs- und Verkehrssteuern trotz Krieg und Kriegsnot nach altem Friedensbrauch grundsätzlich ab. Alle fanden, meine Steuern seien Stück- und Flickwerk; und damit hatten sie recht. Unrecht hatten sie nur, wenn sie von mir in diesem Stadium des Krieges ein „organisches Ganzes“ und eine „großzügige einheitliche Reichsfinanzreform“ verlangten. Es wäre Vermessenheit gewesen, im zweiten Kriegsjahr eine durchgreifende und endgültige Neuordnung der deutschen Finanzen schaffen zu wollen. Auch mein Nachfolger hat in seinen Steuervorlagen von 1917 und 1918 sich damit begnügen müssen, zu Notbehelfen zu greifen und die endgültige Neuordnung der Reichsfinanzen der Friedenszeit zu überlassen.
Die Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurden mit Änderungen, wie sie nun einmal der Reichstag seiner Würde schuldig zu sein glaubte, im großen Ganzen angenommen. Die Änderungen, die der Reichstag an meinen Sätzen für die Postgebühren vornahm, hat er zwei Jahre später zum großen Teil wieder nach rückwärts korrigiert. Die Vorlage über den Quittungsstempel erfuhr eine gänzliche Umgestaltung: der Quittungsstempel wurde zu meiner Freude durch den Umsatzstempel ersetzt. Ich hatte im Schatzamt den Entwurf eines Umsatzstempelgesetzes in allen Einzelheiten ausarbeiten lassen, da ich den Umsatzstempel für eine sehr entwicklungsfähige Steuer hielt, und weil ich in ihm eine wichtige Ergänzung unseres Steuersystems erblickte. Ich habe darüber bei der zweiten Lesung der Steuervorlagen ausgeführt:
„Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und Kommunen bei seinem Entstehen an seiner Wurzel als Einkommen gefaßt. Die Besteuerung und Verwendung des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich, daß derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatzstempel fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, und derjenige, der nicht verbraucht wird, also einen Vermögenszuwachs bildet, unter die Vermögenszuwachssteuer fällt.“
Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein einbrachte, so war für mich in erster Linie bestimmend die Befürchtung, daß diese Neuerung als allzu kühn abgelehnt werden würde. Den bereits dreimal vom Reichstag abgelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich der Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens die Aussicht hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus als Ersatz die Umsatzsteuer präsentieren könnte.
So geschah's.