Aber so groß diese Bedenken und Schwierigkeiten auch waren, ein unübersteigliches Hindernis für jedes Anziehen der Steuerschraube während des Krieges durften sie nicht bilden. Es war bei längerer Dauer des Krieges mit Zwangsmomenten zu rechnen, die kaum eine andere Wahl lassen würden, als neben den Anleihen auch die Steuern in Anspruch zu nehmen. Eines dieser Zwangsmomente war in verhältnismäßig naher Zeit mit Sicherheit zu erwarten: die Notwendigkeit, den ordentlichen Etat, dessen Belastung durch die Zinsen der Kriegsanleihen stark zunehmen mußte, im Gleichgewicht zu halten. Wenn man will, ein formaler Gesichtspunkt, wie überhaupt die Ordnung etwas Formales ist. Aber dieser formale Gesichtspunkt gab wenigstens einen bestimmten Anhalt, während die Frage, welcher Prozentsatz der eigentlichen Kriegsausgaben durch Steuern gedeckt werden sollte, nur durch einen ganz willkürlichen Griff hätte entschieden werden können. Außerdem konnte von der steuerlichen Deckung der Anleihezinsen noch während des Krieges, die als ein lösbares Problem sich darstellte, ein immerhin recht wertvolles Zehrgeld für die Übergangszeit bis zur endgültigen Neuordnung der Reichsfinanzen erwartet werden, ein Zehrgeld, das um so nötiger erscheinen mußte, als für die Friedenszeit mit erheblich größeren Schwierigkeiten in der Aufnahme von Anleihen zu rechnen war als während des Krieges. Der Krieg bedeutete für zahlreiche Unternehmungen den Ausverkauf ihrer Bestände, ohne daß Neuanschaffungen möglich waren. Das für Neuanschaffungen nicht verwendbare Geld stand für die Kriegsanleihen zur Verfügung. Nach dem Friedensschluß mußte sich diese Sachlage ändern: die Unternehmungen würden — das war zu erwarten — flüssige Mittel brauchen, um ihre geleerten Bestände an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigwaren usw. wieder aufzufüllen, ihren technischen und maschinellen Apparat zu erneuern und zu ergänzen. Mit der Fortsetzung des Kreislaufs, in dem der größere Teil des als Kriegsausgabe vom Reich hinausgegebenen Geldes als Einzahlung auf Anleihen an das Reich wieder zurückfloß, war also nicht zu rechnen. Auch konnte niemand erwarten, daß nach Friedensschluß die Anleihezeichnung in demselben Maße noch als patriotische Pflicht aufgefaßt werden würde wie während des Krieges. Um so wichtiger und unerläßlicher war es, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß für die Übergangszeit bereits Neueinnahmen ausreichenden Umfanges zur Verfügung stehen würden.

Das zweite Zwangsmoment, das während meiner Verwaltung des Schatzamts praktisch noch nicht in Erscheinung trat, sich aber später in bedenklichem Umfang einstellte, war die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, einer „Inflation“ und ihren verhängnisvollen Begleiterscheinungen entgegenzuwirken. Solange die Anleihebegebung die Kriegskosten annähernd deckte, lag keine Gefahr vor. Wenn aber, was vom Herbst 1916 an in steigendem Maße der Fall war, der Ertrag der Anleihen hinter den Kriegsausgaben zurückblieb, so entstand ein Vakuum, das nur durch Schaffung neuer Zahlungsmittel seitens des Staates, also um den Preis der Inflation, ausgefüllt werden konnte — oder durch ein starkes Anziehen der Steuerschraube. Zum mindesten lag dann angesichts der zersetzenden und verheerenden Wirkungen der Inflation die Notwendigkeit vor, durch das Mittel der Besteuerung nach Möglichkeit entgegenzuarbeiten.

Nach diesen Erwägungen habe ich während meiner Amtszeit als Schatzsekretär die Finanzpolitik geführt.

Als ich den Haushaltsplan für 1915/16 beim Reichstag einbrachte, mußte ich von Kriegssteuern absehen, da, als ich wenige Wochen zuvor das Amt übernahm, nichts in dieser Richtung vorbereitet war; ich konnte von Kriegssteuern absehen, da noch keines der geschilderten Zwangsmomente vorlag. Ich habe späterhin häufig den Vorwurf gehört, ich hätte mich damals grundsätzlich gegen die Erhebung von Kriegssteuern ausgesprochen. Das ist ein Irrtum, der auch durch öfteres Wiederholen nicht zur Wahrheit geworden ist. Ich habe in meiner Etatsrede vom 10. März 1915 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Voranschlag für das kommende Rechnungsjahr ohne Kriegssteuern balanciere, obwohl nicht nur die Verzinsung der bis dahin aufgelaufenen Kriegsschulden auf den ordentlichen Etat übernommen, sondern auch die planmäßige Tilgung der alten Reichsschuld aufrechterhalten worden war. Ich habe hinzugefügt:

„Der zwingende Anlaß, aus Gründen der rechnungsmäßigen Balancierung des ordentlichen Etats zu neuen Steuern zu greifen, liegt also für uns nicht vor, jedenfalls zur Zeit noch nicht. Unter diesen Umständen haben die verbündeten Regierungen geglaubt, zur Zeit von der Einbringung von Kriegssteuern Abstand nehmen zu können.“

In den folgenden Monaten ließ ich in meinem Amt die in Betracht kommenden Kriegssteuern durcharbeiten. Für den 10. Juli 1915 hatte ich die bundesstaatlichen Finanzminister zu einer Besprechung der finanziellen Lage eingeladen. Ich stellte auf dieser Versammlung auch die Frage der Kriegssteuern zur Erörterung. Die Finanzminister kamen in eingehender Aussprache zu einem Einverständnis darüber, daß dem Reichstag auch in der für den 10. August in Aussicht genommenen Tagung Kriegssteuern nicht vorgeschlagen werden sollten. Ich erklärte damals ausdrücklich, daß ich den Verzicht auf Kriegssteuern, der mir persönlich nicht leicht werde, nur dann würde durchhalten können, wenn nicht ein weiterer Winterfeldzug nötig werde.

Diesem Standpunkt getreu habe ich im Winter 1915/16 den Bundesrat und den Reichstag mit einer Anzahl von Steuervorlagen befaßt. Die zwingende Notwendigkeit lag jetzt vor; denn trotz der Übernahme der gesamten laufenden Ausgaben für Heer und Flotte auf den Kriegsfonds zeigte der ordentliche Etat einen rechnungsmäßigen Fehlbetrag von 480 Millionen Mark, dessen starke Erhöhung im wirklichen Ergebnis mit Sicherheit zu erwarten war.

Meine Vorschläge umfaßten:

1. Eine Kriegsgewinnsteuer.