Aber auch bei uns in Deutschland hat sich die günstige Situation, die bei meinem Ausscheiden aus dem Schatzamt noch bestand, späterhin stark verändert. Unter der Einwirkung der seit dem Herbst 1916 ins Ungemessene wachsenden Kriegsausgaben hat sich, trotzdem jetzt das Erträgnis der Kriegssteuern hinzutrat, das günstige Verhältnis zwischen Kriegsausgaben und Anleihedeckung nicht aufrechterhalten lassen; die Reichsfinanzverwaltung hat sich vielmehr von Halbjahr zu Halbjahr immer weiter auf den bedenklichen Weg des kurzfristigen Kredits und der Inanspruchnahme der Reichsbank abgedrängt gesehen. Die Kriegsausgaben, die noch im August 1916 rund 1980 Millionen betragen hatten, überschritten im Oktober 1916 erstmals die Summe von 3 Milliarden. Seit April 1917 sind sie niemals wieder unter 3 Milliarden im Monat hinabgegangen, im Oktober 1917 überschritten sie den Betrag von 4 Milliarden und haben sich seit jener Zeit mit einer Tendenz zur weiteren Steigerung fast ständig über dem Monatsbetrag von 4 Milliarden bewegt. Im Oktober 1918 wurde die ungeheure Summe von 4,8 Milliarden Mark erreicht. Einem Gesamtaufwand für den Krieg von 23 Milliarden Mark im Jahre 1915 steht ein solcher von mehr als 50 Milliarden im Jahre 1918 gegenüber.

Mit diesem gewaltigen Anwachsen der Kriegsausgaben hielt die Steigerung des Ergebnisses der Kriegsanleihen nicht Schritt. Den höchsten Ertrag hat die achte Kriegsanleihe vom März 1918 mit 15 Milliarden Mark erbracht; aber die durch diese Anleihe zu deckende Halbjahresausgabe stellte sich auf wesentlich mehr als 20 Milliarden Mark. Der Erlös dieser Anleihe ließ einen Betrag von 24 Milliarden kurzfristiger Schatzanweisungen ungedeckt, während zwei Jahre zuvor die vierte Kriegsanleihe die damals begebenen Schatzanweisungen noch restlos abgedeckt hatte. Jetzt hat sich, nach den Mitteilungen der Reichsfinanzminister Schiffer und Dernburg in der Nationalversammlung, der Betrag der ausgegebenen Reichsschatzanweisungen und Reichswechsel auf den ungeheuren Betrag von weit mehr als 60 Milliarden Mark erhöht!

Vom Herbst 1916 an ist also die Deckung unserer Kriegsausgaben auf die schiefe Ebene geraten und mit wachsender Beschleunigung abwärts gerollt.

Kriegssteuern

Diese im Herbst 1916 einsetzende bedenkliche Entwicklung unserer Kriegsfinanzwirtschaft legt die Frage doppelt nahe, ob nicht früher und in stärkerem Maße, als es geschehen ist, neue Steuern zur Deckung der Kriegsausgaben hätten herangezogen werden sollen.

Heute, wo wir alle vom Rathaus kommen, wird diese Frage im Brustton der Überzeugung bejaht von Leuten, die im Rathause selbst noch ganz anderer Meinung gewesen sind. Und diese Treppenklugheit erfreut sich des allgemeinen Beifalls.

Steuern als Mittel zur Deckung des Kriegsbedarfs haben mit der Aufbringung durch die Ausgabe langfristiger Anleihen den Vorteil gemeinsam, daß sie lediglich bereits vorhandene Kaufkraft aus den Händen Privater in die Hände des Staates legen, daß also die Volkswirtschaft sich nicht den Gefahren der Überflutung mit neuen Zahlungsmitteln aussetzt; daß ferner der Staat vor dem Damoklesschwert der kurzfristigen Verbindlichkeiten gewaltigen Umfangs bewahrt bleibt. Vor dem Anleiheweg hat der Steuerweg den Vorteil voraus, daß er die endgültige Lösung der Deckungsfrage darstellt, während die Anleihe die Deckungsfrage für Zinsen und Tilgung auf die Zukunft schiebt. Aber wenn es schon in normalen Zeiten ein anerkannter Grundsatz der staatlichen Finanzwirtschaft ist, daß neben der Steuer auch die Anleihe, also das Verschieben der Belastung auf die Zukunft, ihre Berechtigung hat, so kann im Kriege der Vorzug der endgültigen Deckung erst recht nicht ohne weiteres zugunsten der Steuern den Ausschlag geben. In der Tat hat kein kriegführendes Land auf dem Steuerweg allein seinen Kriegsbedarf aufgebracht oder auch nur einen erheblichen Teil seiner Kriegsausgaben gedeckt. Auch England nicht. Die britischen Minister haben sich zwar zu Anfang des Krieges auf die gute alte Tradition berufen, die Gelder für den Krieg soweit wie möglich durch Steuern zu beschaffen, was sogar in den langen und kostspieligen napoleonischen Kriegen bis zu 45% der gesamten Kriegskosten gelungen war. Der Weltkrieg hat aber so enorme finanzielle Ansprüche gestellt, daß auch England, so stark es die Steuerschraube anzog, nur einen sehr bescheidenen Bruchteil der Kriegskosten durch Kriegssteuern zu decken vermochte. Bis zum Ablauf des Finanzjahres 1917/18 stellten sich die englischen Kriegskosten (ohne die bei uns in Deutschland auf den ordentlichen Etat genommenen und durch laufende Einnahmen gedeckten Zinsen der Kriegsanleihen) auf rund 120 Milliarden Mark, die steuerliche Deckung auf rund 15 Milliarden Mark[2] gleich 12½% der zu deckenden Kriegsausgaben. Dabei kamen von den 15 Milliarden Mark rund 7½ Milliarden Mark, also die Hälfte, auf die Kriegsgewinnsteuer.

Das Beispiel Englands zeigt also, wie bescheiden angesichts der enormen Kosten des Weltkrieges das Ziel bei einer Finanzierung eines Teiles der Kriegskosten durch Steuern gesteckt werden mußte.

Dabei lagen bei uns in Deutschland die Verhältnisse für die Ausschreibung von Kriegssteuern ungleich ungünstiger als in England.

Schon die bundesstaatliche Verfassung des Reiches bedeutete eine empfindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Reichsfinanzverwaltung. Die Bundesstaaten beanspruchten das Gebiet der direkten Steuern als ihre Domäne und setzten einem Hinübergreifen des Reiches auf dieses Gebiet starken Widerstand entgegen; nicht etwa nur die einzelstaatlichen Regierungen, sondern auch die einzelstaatlichen Landtage. Demgegenüber gab es wohl Druckmittel, aber keine Zwangsmittel. Auch die Druckmittel waren nur beschränkt anwendbar; denn über die Tatsache war nicht hinwegzukommen, daß die Einzelstaaten und neben ihnen die Kommunen und Kommunalverbände für die Deckung ihres im Kriege gleichfalls anwachsenden Geldbedarfs sich in der Hauptsache auf die direkten Steuern angewiesen sahen. Auf der andern Seite hatte die Erfahrung gezeigt, daß im Reichstag indirekte Steuern nur in Verbindung mit Reichssteuern auf Besitz und Einkommen Aussicht auf Annahme hatten. Dazu kam der doktrinäre Standpunkt der Sozialdemokratie, die indirekte Steuern grundsätzlich ablehnte. Da ohne eine starke Heranziehung indirekter Steuern auf Verbrauch und Verkehr ein praktisch durchführbares Steuerprogramm überhaupt nicht denkbar war — auch England hat im Krieg seine Verbrauchs- und Verkehrssteuern stark erhöht —, so drohte also von einem Versuch mit Kriegssteuern eine Gefährdung des seit dem 4. August 1914 behüteten „Burgfriedens“. Schließlich war zu berücksichtigen, daß die Abschnürung Deutschlands von der Außenwelt uns eine Reihe ergiebiger Steuerquellen verschlossen hatte, die England nach wie vor zur Verfügung standen. England konnte den Einfuhrzoll auf Kaffee, Tee und Kakao mit guter Wirkung erhöhen; bei uns gab es an diesen Genußmitteln keine nennenswerte Einfuhr mehr. England konnte Bier und Branntwein mit großen Summen heranziehen; wir mußten die Herstellung von Trinkbranntwein verbieten und die Bierbrauerei auf das Äußerste einschränken. Der Spielraum für die als Domäne des Reiches anerkannte indirekte Besteuerung war also durch den Krieg selbst auf das Empfindlichste eingeschränkt. Darüber hinaus war dem deutschen Volk durch den britischen Wirtschafts- und Hungerkrieg eine so ungleich größere Belastung seines Lebens und seiner Wirtschaft auferlegt als unsern Feinden, denen außer den eigenen Hilfsquellen die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung der überseeischen Welt, namentlich Amerikas, zur Verfügung stand, daß sich die Frage von selbst aufwarf: Ist es zu verantworten, und wie weit ist es zu verantworten, dem deutschen Volk während des Krieges selbst im Steuerwege Lasten aufzubürden, die es voraussichtlich erheblich leichter nach Wiederherstellung des Friedens würde bewältigen können?