Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im Begriff, zur Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war, richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.

Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs ins Dunkle.

Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.

Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: „Was man muß, das kann man auch,“ setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: „Mit Gottes Hilfe!“

Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.

Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund des Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, „während der Zeit des Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig erweisen“. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften, war dieses Instrument — wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit, den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete — doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.

Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.

Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an der Vorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916, wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.

Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen. Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.