Die überseeische Zufuhr der Deutschland benachbarten Neutralen wurde einer scharfen Kontingentierung unterworfen. Die jährlichen Kontingente für die einzelnen Waren wurden durch eine in Paris tagende Kommission von Vertretern Englands, Frankreichs, Italiens und Rußlands festgesetzt. Die hierdurch bewirkte knappe Bedarfsdeckung mußte allein schon eine Einschränkung der Wiederausfuhr nach Deutschland zur Folge haben. Aber damit begnügte sich die britische Regierung nicht; sie verlangte vielmehr in zahlreichen Fällen Ausfuhrverbote, und zwar nicht nur für die über See eingeführten Waren, sondern auch für einheimische Erzeugnisse unserer neutralen Anlieger. Vor allem aber sicherte sich die britische Regierung die nahezu lückenlose Kontrolle über den Verbleib der ganzen überseeischen Einfuhr der uns benachbarten Neutralen durch die Errichtung besonderer Kontrollgesellschaften.

Als erste dieser Gesellschaften wurde schon im November 1914 die Nederlandsche Overzee Trust Maatschappij, meist NOT genannt, ins Leben gerufen. Beteiligt an der Gründung waren die großen holländischen Schiffahrtsgesellschaften und Banken, sowie einige Großhandelsfirmen. Die NOT traf Abmachungen mit der britischen Regierung, in denen diese zusagte, Schiffe mit an die NOT konsignierter Ladung unbeanstandet passieren zu lassen, während die NOT sich verpflichtete, für den ausschließlich inländischen Verbrauch der an sie konsignierten Artikel und der aus diesen hergestellten Waren zu garantieren. Die englische Regierung behielt sich ein weitgehendes Recht der Nachprüfung vor. Die NOT ihrerseits war verpflichtet, von den Importeuren, die sich ihrer Vermittlung bedienten — und andere als durch die NOT vermittelte Importe gab es bald nicht mehr — Sicherheit für den ausschließlich inländischen Verbrauch der Waren zu verlangen; der Importeur darf die Waren nur mit Zustimmung der NOT und nur unter der Bedingung weiter übertragen, daß der Erwerber gegenüber der NOT dieselben Verpflichtungen übernimmt wie der Veräußerer.

In den Dienst der Kontrolle der Ausführung aller dieser Verpflichtungen sind durch allerlei Abmachungen die Reedereien, die Spediteure, die Lagerhäuser und Speichereien gestellt worden. Eine Durchbrechung dieser Kontrolle war um so aussichtsloser, als die holländische Regierung selbst durch eine Verschärfung der Grenzüberwachung und der gegen Schmuggel gerichteten Strafbestimmungen das Überwachungssystem der NOT ergänzte.

Im Herbst 1915 wurde in der Schweiz nach langen Verhandlungen mit England, Frankreich und Italien eine der NOT ähnliche Kontrollgesellschaft unter dem Namen „Société Suisse de Surveillance Economique“, kurz S. S. S. genannt, gegründet. In Dänemark übernahmen die Grosserer Societät und der Industrierat die Kontrollfunktionen, in Schweden die Gesellschaft Transito. In Norwegen wurde die Kontrolle durch ein Zusammenwirken der Regierungsorgane mit den britischen Konsulatsbehörden hergestellt.

Die letzte Ergänzung und Vervollständigung erhielt dieses System der Handelssperre durch die Postkontrolle und die Schwarzen Listen. Die rücksichtslos durchgeführte und systematisch ausgenutzte Postkontrolle, der gegen jedes Völkerrecht auch neutrale Schiffe auf der Fahrt von neutralem zu neutralem Hafen unterworfen wurden, brachte wertvolle Einblicke in die Handelsbeziehungen der Neutralen und damit neue Kontrollmöglichkeiten. Durch die Schwarzen Listen wurden neutrale Kaufleute, die mit Deutschland Handel trieben oder auch nur des Handels mit Deutschland verdächtig waren, in bezug auf Handelsverbote usw. den feindlichen Ausländern gleichgestellt, also einem Handelsboykott unterworfen.

Alle diese Maßnahmen dienten dem einen Zweck, dem im schwersten Kampf stehenden deutschen Volk den Lebensatem abzuschnüren. Niemals in der Geschichte aller Zeiten und Völker haben brutale Gewalt und kaufmännisches Raffinement sich zu einem so gewaltigen Unternehmen zusammengetan. Die Napoleonische Kontinentalsperre war in ihrer Anlage, ihren Mitteln und in ihren Wirkungen ein Kinderspiel im Vergleich mit der Handels- und Hungerblockade, durch die England das große Land im Zentrum Europas zu einer belagerten Festung machte.

Unsere militärischen Erfolge vermochten diese Lage in manchen nicht unwesentlichen Beziehungen für uns zu verbessern, aber nicht von Grund aus zu ändern.

Die rasche Besetzung Belgiens und Nordfrankreichs brachte Gebiete in unsere Gewalt, die auch vom Standpunkt des Wirtschaftskrieges aus eine wesentliche Stärkung unserer Position bedeuteten; vor allem eine Stärkung unserer Rohstoffposition. Sowohl die Produktionsmöglichkeiten jener Gebiete wie auch die großen in jenen Gebieten lagernden Vorräte von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigwaren waren eine wertvolle Ergänzung unserer eigenen Bodenschätze und Warenvorräte. Ich erinnere nur an die Eisenerzvorkommen von Longwy und Briey, an die belgische Montanindustrie, an die großen Lager Antwerpens an Stapelartikeln aller Art, an die Bestände der Industriegebiete von Verviers und Roubaix-Tourcoing an Wolle und Wollwaren, von Gent und Lille an Baumwolle, Baumwollgarnen und Baumwollwaren. Im weiteren Verlauf des Krieges hat die Besetzung der polnischen Industriegebiete uns einen weiteren Zuwachs namentlich an Rohstoffen und Halbfabrikaten der Textilindustrie gebracht.

Dagegen hatte die Besetzung dieser Gebiete im Osten und Westen keine nennenswerte Erleichterung unserer Ernährungssituation zur Folge. Die dichte Bevölkerung Belgiens und Nordfrankreichs bedurfte selbst eines sehr erheblichen Zuschusses an Nahrungsmitteln; auch Polens Landwirtschaft hat im Frieden nicht ausgereicht, um die eigene Bevölkerung, die sich in den großen Industriezentren von Warschau, Lodz und Sosnowice stark zusammenballt, mit der erforderlichen Nahrung zu versehen. Litauen und Kurland vermochten bei der Rückständigkeit ihrer Landwirtschaft und ihrer dünnen, durch den Krieg noch weiter verminderten Bevölkerung das Bild nicht wesentlich zu ändern, obwohl unsere Militärverwaltung sich nach besten Kräften und mit Erfolg bemühte, die Produktion zu heben. Die Sorge um die Ernährung der Bevölkerung Belgiens und Nordfrankreichs ist uns in der Hauptsache durch die unter amerikanischer und spanischer Leitung arbeitende „Relief-Commission“ abgenommen worden. Die Bedingung für die Versorgung dieser Gebiete mit amerikanischen Einfuhren war allerdings, daß wir uns verpflichteten, nicht nur die von der Kommission eingeführten Nahrungsmittel nicht für deutsche Zwecke zu beschlagnahmen, sondern auch die eigene landwirtschaftliche Erzeugung Belgiens für die belgische Bevölkerung vorzubehalten. Auf diese Weise sind wir zwar der schweren Wahl enthoben worden, entweder die dichte Bevölkerung der besetzten Gebiete durch Zuschüsse aus unseren eigenen knappen Beständen durchzuhalten, oder im Rücken unserer kämpfenden Truppen eine Bevölkerung von vielen Millionen allen Verzweiflungen des Hungers preiszugeben. Aber eine irgendwie nennenswerte Erleichterung gegenüber dem furchtbaren Druck der Hungerblockade haben uns die besetzten Gebiete nicht gebracht.

Auch unsere Bundesgenossen waren uns in diesem Punkte keine Hilfe.