Ich habe der Ausdehnung der Zwangswirtschaft auf Gebiete, die sich ihrer Natur nach für eine staatliche Bewirtschaftung nicht eignen, mehrfach Widerstand entgegenzusetzen versucht. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß auf manchen Gebieten die Zwangswirtschaft weit mehr geschadet als genutzt hat, daß sie die Produzenten verwirrte und verärgerte und so die Produktion lähmte, daß sie große Mengen leicht verderblicher Nahrungsmittel, die im Weg des privaten Handels leicht und sicher dem Verbrauch zugeführt worden wären, verkommen ließ, sodaß in der Endwirkung Erzeuger und Verbraucher zu kurz kamen. Den allergrößten Nachteil aber sehe ich darin, daß die Überspannung des Systems der zentralen Bewirtschaftung den wucherischen Schleichhandel geradezu großzüchtete. Wenn auf der einen Seite die Kontrollmöglichkeit gering, auf der andern infolge der Übertreibung des Systems die Versuchung zu seiner Durchbrechung übermächtig ist, dann gibt es kein Halten. Auch nicht durch Strafen. Im Gegenteil, indem die Strafen das Risiko des Schleichhandels erhöhen, steigern sie die Schleichhandelspreise. Nach meiner Überzeugung wäre hier weniger mehr gewesen. Aber jeder Widerstand war vergeblich. Ein gewisser Ressortfanatismus in den Abteilungen des Kriegsernährungsamts und den diesem angegliederten Reichsstellen, der, vielleicht unbewußt, auf eine Erweiterung der eigenen Machtbefugnisse hinausging, wäre an sich noch zu bändigen gewesen, wenn er nicht noch geschoben und gedrängt worden wäre durch den parlamentarischen Beirat des Kriegsernährungsamtes, in dem die Anhänger der alles erfassenden staatlichen Bewirtschaftung stark überwogen.

Bewirtschaftung der Rohstoffe

Auf dem Gebiet der industriellen Rohstoffe führte die gleich zu Beginn des Krieges eingerichtete Kriegsrohstoff-Abteilung des Kriegsministeriums.

Hier mußten mit raschem Zugriff die vorhandenen Bestände an nicht beliebig vermehrbaren kriegswichtigen Rohstoffen für die Heereszwecke sichergestellt werden. Es handelte sich vor allem um die in Deutschland nicht vorkommenden oder nur in beschränktem Umfang zu gewinnenden Mineralien, die sogenannten „Sparmetalle“, und um die Textilrohstoffe.

Die Erfassung erfolgte zunächst im Weg der Beschlagnahme. Mit der Beschlagnahme, die noch nicht gleichbedeutend mit Enteignung ist, wird dem Eigentümer das Recht der beliebigen Veräußerung und Verarbeitung des beschlagnahmten Materials entzogen. In zahlreichen Fällen hat die Kriegsrohstoff-Abteilung von einer Enteignung abgesehen und lediglich die Verwendung reguliert und kontrolliert. In andern Fällen sah sie sich zu der Überführung der Bestände in Staatseigentum veranlaßt. Die Notwendigkeit hierzu lag besonders dann vor, wenn nicht nur auf die Vorräte der Industrie und des Handels, sondern auch auf die bereits in den Gebrauch übergegangenen Bestände von Haushaltungen, Betrieben usw. zurückgegriffen werden mußte, wie bei Kupfer und Kupferlegierungen, Nickel, Zinn.

Für die Verteilung und die Verwendungsregulierung waren die auf Grund der Bestandsaufnahmen und Bedarfsanmeldungen aufgestellten Wirtschaftspläne maßgebend. Bei der Aufstellung dieser Wirtschaftspläne hieß es, sich nach der Decke strecken, den angemeldeten Bedarf nach seiner Dringlichkeit klassifizieren, nach Ersatzmöglichkeiten suchen und jedenfalls so zu disponieren, daß in der Lieferung der notwendigen Heeresausrüstung keine Stockung eintreten konnte.

Wie auf dem Gebiet des Ernährungswesens, so waren auch hier die zu lösenden Aufgaben teils behördlicher, teils kommerzieller Natur. Die Anordnungen von Bestandserhebungen, Beschlagnahmen und Enteignungen, die Festsetzung der Preise, die Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Verteilungsschlüssel konnten nur von einer Behörde ausgehen, die sich dabei natürlich der Beratung der beteiligten Industrie- und Handelskreise bedienen mußte. Dagegen war die Abnahme und Bezahlung der zu beschaffenden Materialien sowohl im Inland, wie namentlich auch in den besetzten Gebieten, in den Ländern unserer Bundesgenossen und der uns zugänglichen Neutralen, ferner die Verfrachtung, Einlagerung, Sortierung ein kaufmännisches Geschäft großen Stils, für dessen Bewältigung besondere Organe aus den beteiligten Wirtschaftskreisen geschaffen werden mußten, die sogenannten „Kriegsrohstoff-Gesellschaften“.

Schon die Erfassung der kriegswichtigen Rohstoffe für den Heeresbedarf griff stark ein in die Versorgung der Zivilbevölkerung. Das gilt vor allem für die Erfassung der Faserstoffe und des Leders. Für die Verteilung des von der Heeresverwaltung für die Versorgung der Zivilbevölkerung freigegebenen Leders mußte im Frühjahr 1916 eine besondere Organisation geschaffen werden. Noch stärker wurde die Versorgung der Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen, als es sich notwendig zeigte, im Heeresinteresse die Hand auch auf Fertigfabrikate der Textilindustrie zu legen. Nachdem am 1. Februar 1916 die Heeresverwaltung die Beschlagnahme der Anzugstoffe, Futterstoffe, Wäsche, Unterkleider usw. verfügt hatte, wurde eine umfassende Regelung der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Kleidung und Wäsche unaufschiebbar. Zu diesem Zweck wurde die „Reichsbekleidungsstelle“ ins Leben gerufen, der die dornenvolle Aufgabe zufiel, die notwendig gewordene Einschränkung des Verbrauches im Wege des der Lebensmittelkarte nachgebildeten, auf dem Gebiet der Bekleidung aber viel schwerer anwendbaren Bezugsscheins durchzuführen und gleichzeitig für die weitestmögliche Nutzbarmachung des hier besonders wichtigen Altmaterials an Stoffen und Kleidern zu sorgen.

So entstanden, gerade in der Zeit, in der ich das Reichsamt des Innern übernahm, für die Zivilverwaltung auch außerhalb des Gebietes der Volksernährung neue große Aufgaben.

Diese Aufgaben wuchsen, als die immer stärker werdende Knappheit der Rohstoffe und der Arbeitskräfte eine Beschränkung auf die Regelung des Verbrauchs nicht mehr angängig erscheinen ließ.