Neben den Höchstpreisen wurden hier schon im Oktober 1914 bestimmte Verwendungsbeschränkungen eingeführt. Das Verfüttern von Brotgetreide wurde verboten. Für das Ausmahlen von Brotgetreide wurden Mindestsätze vorgeschrieben. Für Weizenbrot wurde ein bestimmter Zusatz von Roggenmehl, für Roggenbrot ein solcher von Kartoffeln oder Kartoffelmehl vorgeschrieben. In der Folgezeit wurden diese Bestimmungen verschärft und ergänzt.

Bereits im Januar 1915 ging man den entscheidenden Schritt weiter. Es wurde jetzt einmal der Brot- und Mehlverbrauch pro Kopf und Tag auf eine bestimmte Höchstmenge festgesetzt und zur Durchführung dieser Rationierung die Brot- und Mehlkarte eingeführt. Gleichzeitig wurde die Bewirtschaftung des in Deutschland vorhandenen Brotgetreides der im November 1914 aus privater Initiative gegründeten und jetzt weiter ausgebauten „Kriegsgetreide-Gesellschaft“ übertragen. Das Brotgetreide wurde für die genannte Gesellschaft beschlagnahmt, und die Gesellschaft wurde beauftragt, das beschlagnahmte Getreide aufzunehmen, zu lagern, vermahlen zu lassen und das Mehl mit Hilfe einer gleichzeitig geschaffenen Reichsverteilungsstelle zu verteilen. Die Verteilung der Mehlmengen über die Bäcker bis zu den Konsumenten wurde den Kommunalverbänden übertragen.

Ihre endgültige Form erhielt die Organisation durch eine Verordnung vom 28. Juni 1915. Die Kriegsgetreide-Gesellschaft wurde ersetzt durch die „Reichsgetreidestelle“, bestehend aus einer Verwaltungsabteilung und einer Geschäftsabteilung; die erstere wurde mit weitgehenden behördlichen Befugnissen ausgestattet, der letzteren wurde die kaufmännische Durchführung übertragen. Die neue Verordnung brachte insofern eine Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung, als das Brotgetreide der Ernte 1915 nicht für die Reichsgetreidestelle, sondern für die Kommunalverbände beschlagnahmt wurde, da diese als die geeigneten Organe für die Durchführung der Beschlagnahme und die örtliche Kontrolle erschienen. Den Kommunalverbänden wurde die Verpflichtung zur Lieferung des Getreides an die Reichsgetreidestelle oder an die von dieser zu bezeichnenden Stellen auferlegt.

Hier haben wir also klar herausgearbeitet die Kombination von Höchstpreisen mit strengster Verwendungsbeschränkung und Verbrauchsrationierung einerseits, Erfassung und Bewirtschaftung der Produktion und der Bestände andererseits.

Beim Brotgetreide hat sich diese Organisation alles in allem vorzüglich bewährt. Sie hat nicht nur eine ausreichende und regelmäßige Belieferung der deutschen Wehrmacht und der gesamten deutschen Zivilbevölkerung mit dem täglichen Brot sichergestellt, sondern sie hat diese Belieferung zu Preisen durchgeführt, die bald hinter denjenigen in allen andern Ländern, nicht nur der Kriegführenden sondern auch der Neutralen, nicht nur diesseits sondern auch jenseits des Ozeans zurückblieben. Das ist erreicht worden, obwohl Deutschland in Friedenszeiten auf Grund der Agrarzölle das Zentrum der höchsten Getreidepreise der Welt gewesen war, und obwohl nicht nur die ausländischen Zufuhren von Brotgetreide in Wegfall kamen, sondern auch die inländische Produktion infolge einer weniger intensiven Bodenbearbeitung und geringeren Düngung wesentlich hinter den Friedensernten zurückblieb.

Allerdings lagen beim Brotgetreide die Vorbedingungen für eine staatliche Bewirtschaftung besonders günstig. Bedarf und Bestände sind hier verhältnismäßig leicht festzustellen. Die Kontrolle ist verhältnismäßig einfach. Die Haltbarkeit und Transportfähigkeit von Roggen und Weizen ist verhältnismäßig gut. Qualitätsunterschiede spielen keine entscheidende Rolle. Alles Eigenschaften, die ein einheitliches Disponieren nach einem wohldurchdachten Plan erheblich erleichtern, und Eigenschaften, die bei den meisten andern Nahrungsmitteln fehlen oder mindestens nicht in dem gleichen Maße vorhanden sind.

Man hatte deshalb in der ersten Zeit des Krieges auch wenig Neigung, das beim Brotgetreide erprobte System der Bewirtschaftung auf die andern Kategorien von Nahrungsmitteln zu übertragen. Schon bei den Kartoffeln lagen die Verhältnisse für eine einheitliche Bewirtschaftung sehr viel weniger günstig. Die Bestände sind infolge der Einmietung der Ernte weniger leicht zu übersehen. Die Haltbarkeit ist geringer und stets unsicher. Die verschiedenen Sorten bilden eine weitere Erschwerung. Noch größer sind die Schwierigkeiten der zentralen Bewirtschaftung bei leicht verderblichen Nahrungsmitteln wie bei Gemüse und Obst. Ebenso bei Fleisch, Milch, Butter, Eiern, Fischen.

Man hat deshalb bei allen diesen Dingen, als sie anfingen knapp zu werden, eine gleichmäßige Verteilung zu erträglichen Preisen auf andern Wegen zu erreichen versucht: durch Reglementierung oder Syndizierung des Handels, durch Abschluß von Lieferungsverträgen zwischen Kommunen und Händlern oder Produzenten, durch teilweise Beschlagnahmen oder durch Umlage von Lieferungsverpflichtungen auf Provinzen und Kommunen, durch Festsetzung von variabeln Richtpreisen, durch Preisprüfungsstellen und Kriegswucheramt. Aber der mangelhafte Erfolg aller dieser Maßnahmen drängte — trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten — immer mehr zu der radikalen Lösung, wie sie beim Brotgetreide mit so viel Erfolg verwirklicht worden war. Auf fast allen Gebieten des Ernährungswesens kam man von Teileingriffen zur zentralen Bewirtschaftung, die nach dem Vorbild der Brotgetreide-Organisation in die Hand von Reichsstellen mit Verwaltungsabteilungen für die behördliche Tätigkeit und Geschäftsabteilungen für die kaufmännische Tätigkeit gelegt wurde. So bekamen wir die Reichskartoffelstelle und Reichshülsenfruchtstelle, die Reichsstelle für Gemüse und Obst und die Reichszuckerstelle, die Reichsfleischstelle und die Reichsstelle für Speisefette, die Reichsverteilungsstelle für Eier und den Reichskommissar für Fischversorgung. Viele von diesen Reichsstellen umgaben sich für die kaufmännische Durchführung ihrer Aufgaben mit einem Kranz von Kriegsgesellschaften für alle möglichen Spezialgebiete, für Sauerkraut, wie für Teichfische und Aale.