Wenige Tage darauf war der General von Falkenhayn als Generalstabschef durch den Generalfeldmarschall von Hindenburg ersetzt. Als der Kanzler am 28. August, noch ohne Kenntnis des Wechsels, abermals nach dem Hauptquartier fuhr, gab ich ihm die mir inzwischen zugegangene Denkschrift des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute mit. Der Kanzler fand den Generalfeldmarschall und den General Ludendorff bereits orientiert und fest entschlossen, durchzugreifen. Am 31. August richtete der Feldmarschall an den Kriegsminister ein Schreiben, in dem er das stärkste Kraftaufgebot zur Steigerung der Munitions- und Waffenherstellung verlangte. Dem Kanzler gab der Feldmarschall eine Abschrift.

Ich schrieb darauf an den General Ludendorff am 3. September 1916 einen Brief, in dem es hieß:

„Ich bin über die auf diesem Gebiet vorliegenden großen Schwierigkeiten durch unsere Industriellen unterrichtet. Mein Eindruck ist, daß die volle Leistungsfähigkeit unserer Industrie nur dann ausgenutzt werden kann, wenn

1.die nötigen Facharbeiter aus der Front der Industrie schleunigst zur Verfügung gestellt werden,
2.die Vergebung der Aufträge vereinheitlicht wird,
3.der zu schaffenden Zentralstelle ein Mann ersten Ranges aus unserer Eisenindustrie beigegeben wird.

… Ich empfinde es als große Erleichterung von einer drückenden Sorge, daß die Oberste Heeresleitung diese wichtige Angelegenheit nunmehr in die Hand genommen hat. Die Oberste Heeresleitung ist die einzige Stelle, die auf das Kriegsministerium in dieser Sache mit der Sicherheit des Erfolges einwirken kann.“

Etwa zwei Wochen später erhielt der Kanzler ein Schreiben des Feldmarschalls, in dem dieser unter nachdrücklichem Hinweis auf den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit der Sicherung eines ausreichenden Heeresersatzes wie der Steigerung der Leistungen unserer Kriegsindustrie eine Reihe von Vorschlägen zur Erwägung stellte, deren wichtigste waren: Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Deutschen männlichen Geschlechts vom vollendeten fünfzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr und Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen.

So sehr ich von der Überzeugung durchdrungen war, daß eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte dringend notwendig geworden war, so wenig konnte ich mich von der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der von der Obersten Heeresleitung vorgeschlagenen Eingriffe überzeugen. Die Ausdehnung der Wehrpflicht nach unten aus Gründen des Heeresersatzes schien mir schon deshalb überflüssig, weil das bestehende Wehrgesetz, das die Wehrpflicht vom vollendeten 17. Lebensjahre beginnen ließ, hinsichtlich der beiden jüngsten Jahrgänge überhaupt noch nicht ausgenutzt war. Auch von der Ausdehnung nach oben — jedenfalls von einer Ausdehnung über das fünfzigste Jahr hinaus — eine Ausdehnung bis zum fünfzigsten Jahr hielt ich für diskutabel — vermochte ich mir gleichfalls für den Heeresersatz keinen Vorteil zu versprechen, der einigermaßen im Verhältnis zu den Härten und Nachteilen einer solchen Maßnahme gestanden hätte. Wollte man aber die Ausdehnung der Wehrpflicht nach oben und unten lediglich als Verschleierung einer Arbeitspflicht, so schien mir dieser Weg nicht zweckmäßig; man hätte die neuen Wehrpflichtigen alsbald für die Arbeit in die Heimat wieder reklamieren müssen, und die mit den Reklamierten schon damals vorliegenden Erfahrungen waren nicht gerade ermutigend. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für die Frauen sollte die Möglichkeit geben, männliche Arbeit in weiterem Umfange als bisher durch weibliche zu ersetzen. Ich hatte den Eindruck, daß die Oberste Heeresleitung, als sie diesen Vorschlag machte, weder darüber im Bilde war, in welchem Umfang der Ersatz männlicher durch weibliche Arbeitskräfte bereits gelungen war — ich habe oben dafür einige Zahlen gegeben —, noch auch darüber, daß immer noch auf dem Arbeitsmarkt ein starker Überschuß des Angebots weiblicher Arbeitskräfte über die Nachfrage bestand. Das Problem lautete hier nicht: Wie kann man mehr weibliche Arbeitskräfte verfügbar machen? — sondern umgekehrt: Wie kann man für die verfügbaren weiblichen Arbeitskräfte geeignete Arbeit schaffen? Auch schien mir der Urheber des Vorschlages der Obersten Heeresleitung die wirtschaftlichen, sozialen und sittlichen Unzuträglichkeiten eines Arbeitszwanges für das weibliche Geschlecht nicht genügend zu würdigen.

In dem Ziel, die männlichen Arbeitskräfte weit stärker als bisher auf die kriegswichtigen und lebenswichtigen Betriebe zu konzentrieren und die Männerarbeit in noch weiterem Umfang als seither durch Frauenarbeit zu ersetzen, stimmte ich mit der Obersten Heeresleitung überein. Aber von dem vorgeschlagenen Weg vermochte ich — abgesehen von der Frage nach der Möglichkeit seiner gesetzgeberischen Verwirklichung — bei zweifelhaftem Nutzen nur ganz schwerwiegende Nachteile und Störungen zu erwarten. Der Weg, der mir gangbar erschien, war die konsequente Weiterführung und Verallgemeinerung der bereits für einige Industrien in Angriff genommenen Konzentration und rationellen Nutzbarmachung der verfügbaren Arbeitskräfte, und zwar unter möglichster Förderung der weiteren Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit im Wege der Einwirkung auf alle irgendwie für weibliche Arbeitskräfte in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Betriebe. Auch die militärischen Behörden und Betriebe sowohl in der Heimat wie in den besetzten Gebieten schienen mir eine Überprüfung nach dieser Richtung hin sehr wohl zu vertragen.

In diesem Sinne habe ich den Reichskanzler beraten, und in diesem Sinne hat der Reichskanzler dem Generalfeldmarschall geantwortet.

Es knüpfte sich daran eine weitere Erörterung, in deren Verlauf die Oberste Heeresleitung in einem Schreiben des Feldmarschalls vom 10. Oktober, das General Gröner am 14. Oktober dem Reichskanzler überbrachte, einen neuen Vorschlag machte.