In diesem Schreiben setzte der Feldmarschall auseinander, daß die bisher getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen unserer Industrie (Einrichtung des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes und des Arbeitsamtes im Kriegsministerium) nicht zum Ziele führen würden. Erfolge würden auch in Zukunft dadurch vereitelt werden, daß diese Ämter nicht die erforderliche Selbständigkeit und Befehlsgewalt hätten, um schnell und lediglich nach großen sachlichen Gesichtspunkten zu handeln, die Ausführung zu überwachen und nötigenfalls auch durchsetzen zu können. Auch das Kriegsernährungsamt leide unter den gleichen Mängeln. Die unbedingt notwendige Änderung sei nur zu erreichen, „wenn wir uns zunächst auf Maßnahmen beschränken, die lediglich durch Kaiserlichen Erlaß, ohne Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften, getroffen werden können“. Der Entwurf einer Allerhöchsten Kabinettsorder war beigefügt.
Dieser Entwurf sah die Einrichtung eines „Obersten Kriegsamtes“ vor, dem die Leitung aller mit der Kriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie die Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition übertragen werden sollte. Das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, das Arbeitsamt und die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums sollten dem „Obersten Kriegsamt“ unterstellt werden. Ferner sollte das „Oberste Kriegsamt“ die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts für die Versorgung der Arbeiter überwachen. Letztere Regelung war als eine vorläufige gedacht, die gänzliche Einfügung des Kriegsernährungsamtes in das „Oberste Kriegsamt“ sollte weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.
Mündlich sagte General Gröner bei der Übergabe dieses Schreibens dem Reichskanzler: General Ludendorff habe den Gedanken des Arbeitszwanges noch nicht ganz aufgegeben; er, Gröner, sei für seine Person dagegen, halte aber Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeiter, ähnlich wie in England, für nötig.
Die Errichtung eines Kriegsamts, bei dem alle Angelegenheiten der Beschaffung von Waffen und Munition, einschließlich der Arbeiter- und Rohstofffragen einheitlich zusammengefaßt werden sollten, lag in der Richtung der in meinem Schreiben an den General Ludendorff vom 3. September gegebenen Anregung. Zweifelhaft war die Zweckmäßigkeit einer völligen Lostrennung des Kriegsamts vom Kriegsministerium. Nach weiterer Prüfung entschieden sich die militärischen Stellen dahin, das Kriegsamt nicht als „Oberstes Kriegsamt“ selbständig neben das Kriegsministerium zu stellen, sondern es mit weitgehender Selbständigkeit im Verbande des Kriegsministeriums zu belassen. In diesem Sinn wurde am 1. November 1916 die Errichtung des „Kriegsamts“ durch Allerhöchste Order verfügt. Gleichzeitig wurde der General Gröner zum Chef des Kriegsamts ernannt und General Wild von Hohenborn als Kriegsminister durch General von Stein ersetzt.
Noch ehe diese Änderungen veröffentlicht waren, am 28. Oktober, teilte General Gröner dem Reichskanzler mit, daß die Oberste Heeresleitung — entgegen der im Schreiben des Feldmarschalls an den Reichskanzler vom 10. Oktober ausgesprochenen Absicht, zunächst von Maßnahmen, die eine Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nötig machten, abzusehen — auf die früheren Vorschläge in der Form zurückgreifen wollte, daß für alle männlichen Deutschen vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr, sowie für die Frauen eine Arbeitspflicht eingeführt werde.
Am folgenden Tage fand beim Reichskanzler unter Zuziehung des Generals Gröner eine Besprechung mit den beteiligten Ressortchefs über diesen Gedanken statt. General Gröner begründete die Notwendigkeit der Arbeitspflicht, gegen die er sich dem Reichskanzler gegenüber noch vierzehn Tage zuvor für seine Person ausgesprochen hatte, mit dem gewaltigen Bedarf an Arbeitskräften zur Durchführung des neuen großen Waffen- und Munitionsprogramms, des „Hindenburg-Programms“. Ich hörte bei dieser Gelegenheit zum erstenmal von den gigantischen Dimensionen dieses Programms, das aufgestellt und mit der Industrie größtenteils bereits vereinbart war, ohne daß die militärischen Stellen in dieser so tief in das gesamte Wirtschaftsleben einschneidenden und in ihrer Durchführbarkeit von schwer zu übersehenden wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängigen Angelegenheit mit mir als dem Chef des wirtschaftlichen Reichsressorts in Verbindung getreten wären. Es ergab sich, daß auch der Eisenbahnminister von Breitenbach und der Handelsminister Sydow zu der Feststellung des Programms nicht herangezogen worden waren, obwohl dessen Durchführung, die enorme Transporte für Neubauten industrieller Anlagen größten Stils nötig machte und den Verbrauch der Kohle gewaltig steigern mußte, von der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und unserer Kohlenproduktion ebenso abhängig war wie von der Möglichkeit der Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte. Beide Minister äußerten, ebenso wie ich, die ernstlichsten Zweifel an der Durchführbarkeit des „Hindenburg-Programms“ und wiesen auf die verhängnisvollen Folgen einer solchen Überspannung hin.
In Sachen der Arbeitspflicht brachte General Gröner nur den allgemeinen Gedanken und den dekorativen Namen „Vaterländischer Hilfsdienst“ mit. Keine bestimmte Formulierung und keine Ausgestaltung im einzelnen. Die Aussprache enthüllte die außerordentlichen Schwierigkeiten der Verwirklichung des Gedankens der Arbeitspflicht. Sollten die Arbeitspflichtigen wie die Wehrpflichtigen in Stammrollen eingetragen, zu Arbeiterbataillonen formiert und in bestimmte Betriebe kommandiert werden? Jedermann sah ein, daß dies unmöglich war. Weitaus der größte Teil der künftighin Arbeitspflichtigen war bereits in Betrieben und Beschäftigungen tätig, die als wichtig für die Kriegführung und Volksversorgung anzusehen waren. Es hätte keinen Zweck gehabt und nur die schwersten Störungen verursacht, wenn man diese hätte aus ihrer Tätigkeit herausreißen wollen, um sie dann derselben Tätigkeit oder einer anderen, aber nicht wichtigeren, wieder zuzuführen. Der Sinn der Arbeitspflicht konnte doch nur sein, diejenigen heranzuholen, die bisher entweder überhaupt nicht arbeiteten oder in für Kriegführung und Volksversorgung unwichtigen oder weniger wichtigen Beschäftigungen tätig waren, oder schließlich in an sich wichtigen, aber mit Arbeitskräften übersetzten Betrieben arbeiteten. Das Erfassen dieser Arbeitskräfte und ihre Überweisung an wichtige Arbeit war zu organisieren. Ferner bedurfte der Zwang, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu seiner Ergänzung einer Kontrolle des Verlassens einer kriegswichtigen Arbeit, also einer Beschränkung des Arbeitswechsels. Und diese weitgehenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit machten ein geordnetes Verfahren und einen Rechtsschutz für die dadurch betroffenen Personen nötig. Vorauszusehen war ferner, daß bei der parlamentarischen Behandlung eines Arbeitspflichtgesetzes die alten sozialen Wünsche nach Arbeitsausschüssen, Schlichtungsstellen und Einigungsämtern und die politische Forderung nach unbeschränkter Koalitionsfreiheit sich Geltung verschaffen würden.
In der grundsätzlichen Frage konnte ich mich den Gründen, die General Gröner für die Statuierung einer Arbeitspflicht darlegte, nicht entziehen, obwohl ich den praktischen Nutzeffekt der Arbeitspflicht erheblich geringer einschätzte als die militärischen Stellen. Aber angesichts der schweren Bedrängnis, in die wir geraten waren, konnte auf keine irgend mögliche Verbesserung in der Nutzbarmachung von Arbeitskräften verzichtet werden. Die Arbeitspflicht der Jugendlichen von weniger als 17 Jahren und der Frauen ließ General Gröner angesichts der von allen Seiten geltend gemachten Einwendungen fallen.
Ich übernahm es, einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der als Grundlage für die weitere Erörterung dienen sollte.