Das war am Sonntag, dem 29. Oktober. Obwohl ich damals neben meinen anderen Geschäften durch die Reichstagsverhandlungen über Belagerungszustand und Zensur, durch den Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten, der am 30. Oktober tagte, und die damals vor der Entscheidung stehende polnische Frage auf das äußerste in Anspruch genommen war, konnte ich die Grundzüge des Entwurfs schon am Donnerstag, 2. November, mit General Gröner besprechen und mit diesem vereinbaren, daß vor weiterem die Angelegenheit in der folgenden Woche vertraulich mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Organisationen durchberaten werden sollte. Zudem hatte der Kaiser sich der Auffassung des Kanzlers angeschlossen, daß vor einer öffentlichen Behandlung der Frage der Arbeitspflicht die Wirkung des damals schon bei unseren Verbündeten angeregten Friedensvorschlags abgewartet werden sollte.

Am 4. November war der Reichstag vertagt worden. Am Vormittag des 6. November schickte mir der Kanzler ein Telegramm des Vertreters des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, der General Ludendorff erkläre, das Hilfsdienstgesetz dulde keinerlei Aufschub; er werde diesen Standpunkt mit allem Nachdruck bei Seiner Majestät vertreten. Schon am Nachmittag erhielt der Kanzler ein Telegramm des Kaisers, in dem dieser in ungewöhnlich schroffer Form die sofortige Erledigung des Hilfsdienstgesetzes befahl. Auch in den folgenden Wochen, während mit Hochdruck an dem Gesetz gearbeitet wurde — der Entwurf wurde am 10. November nach der Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt und alsbald nach Eingang der Kaiserlichen Order, am 14. November, bei dem inzwischen bereits vertraulich orientierten Bundesrat eingebracht — wiederholte sich dieses ungestüme Drängen aus dem Großen Hauptquartier. Es ist mir heute noch unbegreiflich, was für einen Sinn dieses Drängen haben sollte. Die Durchführung des Gesetzes bedurfte in dem gerade erst neu errichteten Kriegsamt umfassender Vorbereitungen, die unbeschadet der verfassungsmäßigen Behandlung des Entwurfs sofort in Angriff genommen werden konnten und in Angriff genommen wurden. Auch bei der besten und gründlichsten Vorbereitung konnten die Wirkungen des Gesetzes sich nicht auf Tag und Stunde, sondern erst im Laufe längerer Zeit fühlbar machen. Andererseits war das Gesetz von solcher Tragweite für unser ganzes Wirtschaftsleben und für die Verhältnisse eines jeden einzelnen Staatsbürgers, daß ich für die Durchberatung mit den in erster Linie beteiligten Wirtschaftskreisen, für die Beschlußfassung der Verbündeten Regierungen und für die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung die nötige Zeit in Anspruch nehmen mußte.

Jedenfalls war ich für meine Person nicht gewillt, das fortgesetzte Drängen hinzunehmen. Ich erklärte dem Kanzler, daß ich dafür dankte, unter der Hetzpeitsche des Großen Hauptquartiers zu arbeiten, und bat ihn, dem Kaiser mein Entlassungsgesuch zu unterbreiten. Der Kanzler selbst hatte den Eindruck, daß die unverkennbare Animosität des Großen Hauptquartiers sich in der Hauptsache gegen seine Person richte. Er reiste nach Pleß, um eine Aussprache mit dem Kaiser und dem Feldmarschall herbeizuführen und danach seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Diese Aussprache reinigte für kurze Zeit die Atmosphäre; eine wirkliche Klärung brachte sie nicht. Der Kanzler selbst kehrte aus Pleß zurück mit dem Gefühl eines von Einzeldifferenzen unabhängigen, auf die Dauer unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen sich und der Obersten Heeresleitung.

Das Hilfsdienstgesetz wurde am 21. November vom Bundesrat angenommen und dem für den 25. November wieder einberufenen Reichstag vorgelegt. Schon zwei Tage zuvor begann der Hauptausschuß auf Grund der von mir mit den Fraktionsführern getroffenen Abrede in freier Diskussion die Beratung des Gesetzentwurfs. In Sitzungen, die vom frühen Morgen bis zum späten Abend dauerten, wurde das Gesetz in der eingehendsten Weise durchgearbeitet. Der Reichstagsausschuß verlangte, wie ich das nicht anders erwartet hatte, daß alle die nach dem Entwurf dem Bundesrat vorbehaltenen Einzelbestimmungen über die zur Durchführung des Gesetzes zu schaffenden Organe und Instanzen sowie über den Rechtsschutz für die Arbeitspflichtigen — Bestimmungen, die in Form von „Richtlinien“ der Begründung des Entwurfs beigefügt waren — in den Text des Gesetzes selbst aufgenommen würden. Dazu kamen alle die vorausgesehenen und manche nicht vorausgesehenen sozialpolitischen und politischen Anträge, die auf ein mit dem Zweck des Gesetzes verträgliches Maß in schwieriger Diskussion zurückgeführt werden mußten. So erfüllte sich die von einem Vertreter der Obersten Heeresleitung bei der ersten Besprechung mit den Gewerkschaften ausgesprochene Hoffnung, der Reichstag werde das Gesetz als eine patriotische Großtat auffassen und ohne Diskussion en bloc annehmen!

In Tages- und Nachtarbeit wurde der Entwurf so weit gefördert, daß der Hauptausschuß schon am Abend des 28. November die Beratung abschließen konnte. In den folgenden Tagen erledigte das Reichstagsplenum die Vorlage in Dauersitzungen. Die zweite Lesung am 30. November begann um 12 Uhr mittags und endigte kurz vor 12 Uhr nachts. Am Nachmittag des 2. Dezember wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Reichstag mit 235 gegen 19 Stimmen der Unabhängigen Sozialdemokraten bei 8 Stimmenthaltungen angenommen.

Bis zum letzten Augenblick waren einzelne wichtige Bestimmungen schwer umstritten. Meine Stellung war gegenüber dem Reichstag eine ungewöhnlich schwierige infolge des Umstandes, daß zwischen den einzelnen Stadien der Reichstagsberatung nicht die genügende Zeit lag, um eine Stellungnahme der Verbündeten Regierungen zu weitgehenden Abänderungen und Ergänzungen der Vorlage herbeizuführen. Dadurch war ich gezwungen, in Wahrung des gesetzgeberischen Rechtes des Bundesrats auch gegenüber Anträgen Zurückhaltung zu zeigen, die ich an sich für erträglich hielt und die ich bei den Verbündeten Regierungen gegen manche mir bekannte Widerstände zu befürworten entschlossen war. Ich mußte in solchen Fällen, wie ich es im Reichstag ausdrückte, den Verbündeten Regierungen gewissermaßen „das Protokoll offen halten“. Der Reichstag hat für solche Situationen, die sich aus der Stellung der Mitglieder der Reichsleitung als Vertreter der Verbündeten Regierungen ergaben, stets nur geringes Verständnis gezeigt. Im vorliegenden Fall kam für mich noch die besondere Erschwerung hinzu, daß der General Gröner, der als Chef des Kriegsamts mit mir die Vorlage zu vertreten hatte, in der nur einem Soldaten gestatteten Unbefangenheit auf eigene Faust verhandelte und Zugeständnisse machte, oft genug, ohne mich auch nur von seinen Besprechungen und Zusagen zu unterrichten. Es ist mir in der Kommission passiert, daß mir ein sozialdemokratischer Abgeordneter unter vier Augen sagte: „Wir verstehen Sie nicht; Sie wehren sich hier gegen Dinge, die uns der General Gröner längst zugestanden hat!“

Noch in der dritten Lesung kam es zu einer kritischen Zuspitzung. Am Abend vorher wurde mir mitgeteilt, daß die Nationalliberalen auf Drängen des Abgeordneten Ickler, der in den Eisenbahner-Organisationen eine führende Rolle spielte, einen Antrag einbringen wollten, der die Erstreckung der in den Beschlüssen zweiter Lesung vorgesehenen Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen auch auf die Staatseisenbahnen vorsah. Der preußische Eisenbahnminister und mit ihm das gesamte preußische Staatsministerium hatten, schon als in den Kommissionsberatungen dieser Gedanke von sozialdemokratischer Seite in die Erörterung geworfen wurde, eine solche Erstreckung für unannehmbar erklärt. Der Widerstand des Eisenbahnministers richtete sich vor allem gegen die Schiedsstellen, die für das Verhältnis zwischen Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnangestellten und Arbeitern eine dritte außerhalb stehende Instanz geschaffen hätten. Dagegen gelang es mir, von Herrn von Breitenbach die Zusicherung zu erhalten, daß die bei der Eisenbahn bereits bestehenden Arbeiterausschüsse entsprechend den aus der Mitte des Reichstags geäußerten und in einer Resolution niedergelegten Wünschen ausgebaut werden sollten. Auf Grund dieser Zusage gelang es, die Nationalliberalen noch vor Beginn des Sitzung zur Zurückziehung des bereits gedruckten Antrages Ickler zu bestimmen. Die Sozialdemokraten, die bisher einen solchen Antrag nicht gestellt hatten, erhielten jedoch von dem gleich wieder zurückgezogenen Antrag Ickler Kenntnis und nahmen diesen nun ihrerseits auf. Als bereits der Abgeordnete Legien zur Begründung des Antrags sprach, trat der Abgeordnete Ickler zu mir heran und sagte mir, daß, nachdem die Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, seine Freunde nun doch für den Antrag stimmen müßten. Da die Haltung eines Teiles des Zentrums zum mindesten zweifelhaft war, was mir der Abgeordnete Spahn bestätigte, konnte die Annahme des Antrags, wenn überhaupt noch, dann nur durch eine klare Stellungnahme meinerseits und einen Hinweis auf die möglichen Folgen eines solchen irreparabeln, weil in der dritten Lesung gefaßten Beschlusses verhindert werden. Ich nahm deshalb nach Legien das Wort, teilte zunächst die Zusicherung des preußischen Eisenbahnministers hinsichtlich der Arbeiterausschüsse mit, entwickelte kurz die Gründe gegen eine Ausdehnung der Schiedsstellen auf die Eisenbahnen und fügte hinzu: „Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn der Antrag, wie er hier gestellt ist, angenommen wird, dann in der Tat das Gesetz gefährdet ist. Dieses Wort habe ich bisher noch nicht ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.“

Diese Erklärung trug mir im Reichstag und in der Presse die heftigsten Angriffe ein. Sie hatte aber die Wirkung, daß ein Teil der Abgeordneten, die andernfalls für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten, vor allem die Nationalliberalen um Ickler und die den Arbeiterorganisationen nahestehenden Zentrumsabgeordneten, sich auf die zu diesem Thema vorliegende Resolution zurückzogen und gegen den Antrag stimmten, der auch jetzt nur mit einer Stimme Mehrheit, mit 139 gegen 138 Stimmen, abgelehnt wurde. Ich war bei der Besetzung des Hauses auf eine Annahme des Antrags gefaßt und hatte bereits meine Akten gepackt, um sofort zum Kanzler zu fahren und meine Entlassung zu nehmen.