Mir persönlich wäre diese Lösung eine Erleichterung gewesen. Die das Maß menschlicher Kraft übersteigende Arbeitslast, die sich in den letzten Wochen ins Unerträgliche gesteigert hatte und durch die Reibungen mit dem Großen Hauptquartier auf der einen Seite, mit dem Reichstag auf der anderen Seite, noch eine besondere Würze erhielt, hatte mir die Freude an meiner Amtstätigkeit zerstört und mir auch körperlich stark zugesetzt. Neue schwere Reibungen und Konflikte sah ich voraus. Die Erfahrungen bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes hatten mir gezeigt, daß ich bei einem großen Teil des Reichstags, insbesondere bei den Sozialdemokraten, mit einer unüberwindlichen Voreingenommenheit zu kämpfen hatte. Man sah in mir, zu dessen Geschäftsbereich vor allem auch die Sozialpolitik gehörte, stets den früheren Bankdirektor und infolgedessen den Vertreter kapitalistischer Weltanschauung und kapitalistischer Interessen, ohne mir den mildernden Umstand zuzubilligen, daß auch ich nicht in einer goldenen Wiege gelegen habe, sondern aus immerhin bescheidenen Verhältnissen lediglich durch eigene Arbeit vorwärtsgekommen war. Andererseits lehnte sich, je länger desto mehr, mein in neun Jahren großer geschäftlicher Tätigkeit an praktische Arbeit gewohnter Sinn gegen die Arbeitsmethoden des Reichstags auf, der immer wieder in endlose Debatten und öde Parteipolitik zurückfiel, während draußen Stunde für Stunde um Leben und Tod der Nation gerungen wurde und uns allen die Not des Vaterlandes auf den Nägeln brannte. Auch in der Unerquicklichkeit des Verhältnisses zum Großen Hauptquartier sah ich keine Besserung. Über die wachsende Schwierigkeit des vertrauensvollen Zusammenwirkens konnte es mich nicht hinwegtrösten, daß der Kaiser nach der Erledigung des Hilfsdienstgesetzes mir sein unvermindertes Vertrauen durch die Übersendung seines Reiterbildes mit einer anerkennenden Widmung zu erkennen gab. Aber in allen diesen Schwierigkeiten überwog doch schließlich das Gefühl, daß persönliche Empfindungen vor der harten Pflicht zurücktreten mußten, und daß die Pflicht von mir verlange, auszuharren und weiterzukämpfen.
Die Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurde durch das Gesetz selbst dem Kriegsamt übertragen, dem ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehender Ausschuß des Reichstags, ausgestattet mit weitgehenden Befugnissen, zur Seite gestellt wurde. Damit waren meiner unmittelbaren Einwirkung auf die Durchführung des Gesetzes enge Grenzen gezogen.
Von erheblicher Bedeutung für die Durchführung ist die Fassung geworden, die der Reichstag dem § 9 des Gesetzes gegeben hatte.
Der Paragraph behandelt die als Ergänzung zur Arbeitspflicht erforderliche Beschränkung des Arbeitswechsels. Ein Arbeitswechsel sollte nur gestattet sein vermittels eines von dem bisherigen Arbeitgeber ausgestellten „Abkehrscheines“. Gegen die Verweigerung des Abkehrscheines sollte die Berufung an eine paritätisch zusammengesetzte Kommission statthaft sein, die den Abkehrschein bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ für das Ausscheiden auszustellen hatte.
Diese Regelung war bereits in den der Vorlage beigegebenen Richtlinien enthalten. In der Kommission wurde ein Zusatz beantragt, daß als „wichtiger Grund“ für das Ausscheiden „insbesondere die Möglichkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ zu gelten habe. Gegen diesen Zusatz wurden nicht nur von mir, sondern auch aus der Mitte der Kommission, namentlich auch von den Abgeordneten von Payer und Dr. Schiffer, starke Bedenken geltend gemacht. Die einseitige Hervorhebung der Verbesserung der Lohnverhältnisse als „wichtiger Grund“ für den Arbeitswechsel schien mir mit dem Zweck des Gesetzes, im Interesse der möglichsten Steigerung der Produktion den Arbeitswechsel einzuschränken, im Widerspruch zu stehen. Ich führte damals in der Kommission aus:
„Nach meiner Ansicht werden durch eine solche gesetzliche Bestimmung die Leute geradezu mit der Nase darauf gestoßen, daß sie sich überlegen, wo sie bessere Arbeitsbedingungen finden. Statt den Arbeitswechsel zu verhindern, fürchte ich, daß durch eine solche einseitige Definition das Gegenteil erreicht wird, daß Unzufriedenheit in die große Masse der Arbeiter hineingetragen wird, die an einen Arbeitswechsel bisher gar nicht denken.“
Der Abgeordnete von Payer sprach geradezu von einer Entwertung des ganzen Gesetzes durch eine so einseitige Hervorkehrung der Lohnfrage.
Schließlich einigte sich die Mehrheit der Kommission auf einen Zusatz, lautend:
„Bei der Entscheidung der Frage, ob ein ‚wichtiger Grund‘ vorliegt, ist auf die Bedürfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten.“
Hier war wenigstens die Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes im ersten Satz vorangestellt.