Im Plenum des Reichstags jedoch wurde die Streichung des ersten Satzes beantragt und gegen meinen Widerspruch angenommen.

Die seither gemachten Erfahrungen haben meine Befürchtungen leider gerechtfertigt. Die heute allgemein, auch von den Sozialdemokraten, beklagte ungesunde Lohntreiberei ist von der Kriegsindustrie ausgegangen, und in der Kriegsindustrie hat ihr der vom Reichstag beschlossene Zusatz geradezu den Boden bereitet.

Auf diesem Boden mußte die Lohntreiberei um so üppiger ins Kraut schießen, als das Kriegsamt mehr und mehr dazu überging, Lieferungsverträge abzuschließen, bei denen die Preisfestsetzung offen blieb und nach Abschluß der Lieferung auf Grund der Gestaltung der Materialpreise und Löhne erfolgen sollte. Durch Verträge dieser Art wurden die Unternehmer geradezu angereizt, sich gegenseitig in den Arbeitslöhnen zu überbieten. Denn die Lohnsteigerung wurde ja nun nicht mehr von ihnen selbst getragen, sondern von dem geduldigen Staat; ja die Lohnsteigerung brachte ihnen geradezu einen Vorteil, da ihr Gewinn im Verhältnis ihres Aufwandes für Material und Löhne stieg. Das Kriegsamt hat später in einer besonderen Denkschrift über dieses verheerende System bewegliche und berechtigte Klage geführt. Es hat dabei nur den einen nicht ganz unwichtigen Umstand übersehen, daß nämlich die Anwendung und die Abstellung dieses Systems lediglich Sache seiner eigenen Zuständigkeit und Verantwortung war.

Von der Lohnfrage abgesehen war die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes in ganz besonderem Maße davon abhängig, wieweit es gelang, auf organisatorischem Weg durch eine rationelle Gestaltung der einzelnen Produktionszweige, insbesondere durch Zusammenlegung und Stillegung von Betrieben, bisher ohne erhebliche Nutzwirkung gebundene Arbeitskräfte freizusetzen und für wichtige Arbeit verfügbar zu machen. Darüber ist schon bei den Verhandlungen des Hauptausschusses, dann in den Verhandlungen des dem Kriegsamt zur Seite gestellten Fünfzehnerausschusses unendlich viel gesprochen worden. Die praktische Arbeit hat mit den theoretischen Worten leider nicht gleichen Schritt gehalten. Das Reichsamt des Innern war bald genötigt, diese dem Kriegsamt übertragenen Angelegenheiten allmählich wieder in seine Hand zu nehmen.

Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes ist mir heute noch nicht möglich, da mir das hierfür erforderliche Material nicht zugänglich ist. Mein Eindruck geht jedoch dahin, daß seine Wirkung jedenfalls weit hinter den Erwartungen der Obersten Heeresleitung zurückgeblieben ist, ja daß, alles in allem genommen, der Nachteil den Vorteil aufgewogen hat. Dies gilt auch von der Wirkung auf die Volksstimmung. Der große patriotische Aufschwung, den die Urheber des Gesetzes von der Verkündigung der allgemeinen Dienstpflicht für das Vaterland erwarteten, ist nicht eingetreten; dagegen haben die Radikalsten der Radikalen das „Arbeitszwangsgesetz“ als zugkräftigen Agitationsstoff ausgenutzt. Ein entschiedenes, aber besonnenes Fortschreiten auf dem bereits betretenen Weg der Einschränkung des Arbeitsaufwandes für weniger wichtige Zwecke und der rationellen Nutzbarmachung der Arbeitskräfte in den für den Krieg und die Volksversorgung wichtigen Zweigen hätte uns wohl weiter geführt als die große Aufmachung des „Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes“.

Eines steht leider fest: Auch mit dem Hilfsdienstgesetz ist es nicht gelungen, das „Hindenburg-Programm“ auch nur annähernd zur Durchführung zu bringen. Es trat vielmehr ein, was dem neuen Chef des Kriegsamts schon in jener ersten Besprechung beim Reichskanzler am 29. Oktober 1916 mit allem Nachdruck entgegengehalten worden war: das Hindenburg-Programm scheiterte nicht nur an der Arbeiterfrage, sondern auch an der Transport- und der Kohlenfrage, und schlimmer als das: es brachte nicht nur unsere Arbeitsverhältnisse, sondern auch unsere Transport- und Kohlenverhältnisse in eine schlimme Verwirrung.

Schon Anfang Februar 1917 sah sich die Oberste Heeresleitung genötigt, gegenüber der Industrie den Wunsch auszusprechen, es möchte der Weiterbau aller derjenigen Fabriken, die nicht schon innerhalb der nächsten drei bis vier Monate fertig würden, zunächst einmal zurückgestellt werden. Die Schwierigkeiten, namentlich die Transportschwierigkeiten, waren damals so groß geworden, daß kein einziger der 40 Hochöfen, die vollständig betriebsfähig, aber kalt bereitstanden, hatte angeblasen werden können. Eine Entlastung der Werke zugunsten des Eisenbahnbedarfs war zur Vermeidung einer Katastrophe unabweisbar geworden.

Aber auch die schon damals vorgenommene erhebliche Einschränkung des Programms genügte noch nicht, das Gleichgewicht mit unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Transportkrisis, verschärft durch einen ungewöhnlich harten Winter, der für viele Wochen die Wasserstraßen unbenutzbar machte und das Eisenbahnmaterial stark beanspruchte, hielt an. Die Kohlenkrisis wurde von Woche zu Woche bedenklicher. Wie man dem Eisenbahnbedarf auf Kosten der Munitionserzeugung freieren Spielraum geben mußte, so wurden auch auf dem Gebiet der Kohlenförderung und des Kohlenverbrauches einschneidende Maßnahmen nötig.