Schon vor der Beendigung der Mobilmachung und vor den ersten Siegesnachrichten fing das Publikum an, die in den Tagen der Panik abgehobenen Gelder wieder zu den Banken und den Sparkassen zurückzubringen. Auch die gewaltigen Geldsummen, die das Kriegsministerium im Laufe der Mobilmachung für die Beschaffung von Heeresgerät und Heeresausrüstung aller Art verausgabte, fanden bald ihren Weg zurück zu den großen Sammelbecken des Geldverkehrs. An die Stelle der Geldklemme der ersten Wochen trat bald eine große Geldflüssigkeit, die es möglich machte, die Begebung einer ersten Kriegsanleihe schon für den Monat September ins Auge zu fassen.
In der Tat trat Deutschland als der erste unter allen kriegführenden Staaten mit einer Kriegsanleihe an den Markt. Es fehlte nicht an warnenden Stimmen, die einen Mißerfolg voraussagten. Das klägliche Ergebnis der im Jahre 1870 vom Norddeutschen Bund ausgeschriebenen Kriegsanleihe schwebte manchem als übler Vorgang vor Augen. Noch mehr Bedenken erregte der kühne Vorschlag des Reichsbankpräsidenten, die Kriegsanleihe in unbeschränktem Betrag aufzulegen, damit jedem Zeichner von vornherein die Zuteilung des vollen gezeichneten Betrages in Aussicht zu stellen und so auf jeden Anreiz zu spekulativen Zeichnungen und auf jeden Scheinerfolg, wie er in der Überzeichnung einer in limitiertem Betrag aufgelegten Anleihe leicht zu erzielen ist, bewußt und absichtlich zu verzichten. Ich hatte Gelegenheit, mit dem Reichsbankpräsidenten das Aktionsprogramm durchzusprechen und ihn gegenüber den Stimmen der Bedenklichen in seinen Absichten zu bestärken. Der Erfolg hat der Kühnheit recht gegeben. Das Zeichnungsergebnis war rund 4½ Milliarden Mark. Das war fast das Doppelte der bisher größten Anleiheaktion der Geschichte, der französischen Anleihe vom Juli 1872, die 2400 Millionen Mark erbracht hatte. Dabei hatte sich die Einzahlungsfrist der französischen Anleihe vom Juli 1872 bis zum Herbst 1873, also auf etwa 15 Monate erstreckt, während der fast doppelt so große Betrag der ersten deutschen Kriegsanleihe nach den Zeichnungsbedingungen in zwei Monaten einzuzahlen war. Ferner war die große französische Anleiheaktion erst nach Abschluß des Friedens durchgeführt worden, die deutsche Anleihe dagegen wurde zu Anfang eines unabsehbaren Krieges gezeichnet. Und schließlich waren die Zeichnungen auf die französische Anleihe zu einem großen Teil auf fremden Märkten, namentlich auf dem Londoner Markte, erfolgt, während die 4½ Milliarden der ersten deutschen Kriegsanleihe so gut wie ausschließlich eine Leistung des auf sich selbst gestellten deutschen Volkes waren.
Die Sicherung der finanziellen Grundlagen unserer Wirtschaft und die Beschaffung der für den Krieg erforderlichen Geldmittel war so in den ersten Wochen des Krieges auf das beste eingeleitet.
Der Krieg und die deutsche Wirtschaft
Die finanzielle Mobilmachung war in Friedenszeiten gründlich vorbedacht und vorbereitet worden. Abgesehen von der planmäßigen Verbesserung und Kräftigung unserer Geld- und Kreditverfassung, die sich jetzt so reichlich lohnte, lag der Organisationsplan bereit, nach dem unser Finanzwesen den Kriegsbedürfnissen angepaßt werden sollte. Auf dem Gebiete der Gütererzeugung und des Warenhandels waren ähnliche Vorkehrungen für den Kriegsfall nicht getroffen worden. Wohl hatte unsere Wirtschaftspolitik in ähnlicher Weise unsere gesamte Volkswirtschaft erstarken lassen und für den Kriegsfall tüchtig gemacht, wie unsere Geld- und Bankpolitik die finanziellen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens. Vor allem war es vermöge unserer Wirtschaftspolitik gelungen, unsere landwirtschaftliche Erzeugung in den letzten Jahrzehnten vor dem Krieg in noch stärkerem Maße zu heben, als unsere Bevölkerung gewachsen war. Ebenso war die eigene Gewinnung der für den Krieg wichtigsten industriellen Rohstoffe, der Kohle und des Eisens, in einem Maße gesteigert und auch technisch vervollkommnet worden, daß eine Grundlage für die technisch-industrielle Durchführung des Krieges gesichert war. Auch hatten wichtige Erfindungen und neue Verfahren unsere nationalwirtschaftliche Selbständigkeit, die für das Durchhalten eines großen Krieges von besonderer Bedeutung ist, in einigen nicht unwesentlichen Punkten verbessert. Schließlich waren auf dem Gebiet der sozialen Organisation, insbesondere der Ausgestaltung der Arbeitsnachweise, Fortschritte erzielt worden, die für die Anpassung unserer Wirtschaft an die durch den Krieg von Grund aus geänderten Verhältnisse eine Erleichterung bedeuteten. Aber ein eigentlicher Organisationsplan für die Bereithaltung, Beschaffung und Verteilung der für das Leben der Bevölkerung und die Durchführung des Krieges erforderlichen Nahrungsmittel und Rohstoffe, für die Umstellung unserer gewerblichen und kommerziellen Tätigkeit und für die Umgruppierung der Arbeitskräfte, wie sie der Krieg erforderlich machen mußte, war nicht vorhanden.
Aus den Kreisen des praktischen Wirtschaftslebens heraus war in den Jahren vor dem Ausbruch des Krieges wiederholt auf diese Lücke in unserer Bereitschaft hingewiesen und u. a. die Einrichtung eines „wirtschaftlichen Generalstabs“ zur Bearbeitung dieser organisatorischen Aufgaben verlangt worden. Es war aber nichts Durchgreifendes geschehen. Ich habe den Eindruck, daß man sich bei unseren amtlichen Stellen, denen die Bearbeitung unserer wirtschaftlichen Angelegenheiten anvertraut war, einmal über die seit Jahren über uns schwebende Kriegsgefahr ebensowenig Rechenschaft gab wie im allgemeinen in unserer öffentlichen Meinung; daß man ferner sich von den wirtschaftlichen Verhältnissen und Anforderungen eines modernen Krieges kein hinreichend greifbares Bild machen konnte, um danach organisatorische Vorbereitungen einzurichten; schließlich, daß man weder mit einem langen Kriege, noch auch mit einem ausgesprochenen Wirtschaftskriege ernstlich rechnete.
Nun war der Krieg da; und die Maßnahmen unserer Feinde, namentlich Englands, zeigten alsbald, daß dieser Krieg gegen eine gewaltige, uns fast von allen Seiten umfassende Koalition kein bloßer Krieg der bewaffneten Streitkräfte, sondern auch ein Krieg der Volkswirtschaften, ja der ganzen Volksgemeinschaften sein werde.
Schon bei dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen lehnte es die britische Regierung ab, den Schutz, den nach der Haager Landkriegsakte das private Eigentum und die privaten Forderungen zu beanspruchen hatten, unzweideutig und uneingeschränkt anzuerkennen. Alsbald nach Kriegsausbruch erließ sie Verfügungen, die nach dem alten britischen Recht alle Zahlungen an die Bewohner der mit England im Kriege liegenden Länder unter Strafe stellten. Das Verbot wurde bald auf den gesamten Verkehr mit dem Feinde ausgedehnt. Ebenfalls schon in den ersten Tagen des Krieges wurden die Filialen deutscher Banken in London unter Staatsaufsicht gestellt, der bald die Anordnung der Zwangsliquidation unter Sequestration des Liquidationserlöses folgte. Im weiteren Verlauf wurden Zwangsverwaltung, Sequestration und Zwangsliquidation auch auf alle anderen Unternehmungen im Vereinigten Königreich, den Dominions und Kolonien, die Deutschen gehörten oder an denen deutsches Kapital in nennenswertem Umfange beteiligt war, ausgedehnt und namentlich in den überseeischen Gebieten in der rigorosesten Weise durchgeführt. Dazu kam die Aufhebung von Verträgen mit feindlichen Staatsangehörigen und der feindlichen Staatsangehörigen zustehenden Patentrechte.
Noch einschneidender waren die britischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Seekrieges. Ohne sich durch die völkerrechtlichen Satzungen irgendwie beirren zu lassen, unterwarf England den gesamten Seeverkehr auch der Neutralen seiner Kontrolle in der Absicht, jede auch indirekte Zufuhr für Deutschland zu verhindern. Darüber hinaus zwang es den Neutralen in ihren eigenen Ländern eine Handelskontrolle auf, die in ihrer Wirkung die Blockade bis an die Landgrenzen Deutschlands tragen sollte.