Am nächsten Abend sprach sich der Kaiser nach Tisch mir gegenüber eingehend über die U-Bootfrage aus. Ich hatte den Eindruck, daß ihm die Entscheidung einen schweren Stein vom Herzen genommen habe. Er sprach witzig und geistreich über seine Unterhaltung mit Herrn Gerard. Wenn man Politik machen wolle, müsse man vor allem wissen, worauf es dem anderen ankomme; denn Politik sei nun einmal ein zweiseitiges Geschäft. Gerards Äußerungen hätten ihm bestätigt, daß Wilson eine Leiter zu der neuen Präsidentschaft suche. Da wollten wir ihm lieber die Friedensleiter hinstellen als die Kriegsleiter, die uns schließlich auf den eigenen Kopf fallen werde.

Unsere Antwortnote wurde am 4. Mai dem amerikanischen Botschafter überreicht. Sie stellte gegenüber dem Appell der Unionsregierung an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes fest, „daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen. Bei dieser Sachlage könne die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den bedauernswerten Opfern des U-Bootkrieges zuwendeten, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern erstreckten, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den Hungertod getrieben werden sollten. Die deutsche Regierung, und mit ihr das deutsche Volk, hätten für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt habe, sich mit der Anwendung der U-Bootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit finde, diese Normen ebenfalls seiner Kriegführung zugrundezulegen. Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließe, so sei für sie entscheidend der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen Krieges die gesamte zivilisierte Menschheit bedrohe. Das Bewußtsein der Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit um so stärkerer Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprechen, daß es vor der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach einundzwanzigmonatiger Kriegsdauer die über den U-Bootkrieg entstandene Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und amerikanischen Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen. Einer solchen Entwicklung will die deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt, vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes dazu beitragen, um — solange der Krieg noch dauert — die Beschränkung der Kriegführung auf die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit der Meere einschließt, und in dem sich die deutsche Regierung mit der Regierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie flüchten oder Widerstand leisten.“

Der Schluß der Note sprach die Erwartung aus, „daß die neue Weisung an die deutschen Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus dem Wege räumt“; die deutsche Regierung zweifle nicht, daß die amerikanische Regierung nunmehr bei der britischen Regierung die Beobachtung der völkerrechtlichen Normen der Seekriegführung verlangen und durchsetzen werde. „Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie sich die volle Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.“

Die Note brachte also die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die völkerrechtlich anerkannten Formen des Kreuzerkrieges. Das Zugeständnis wurde jedoch nicht für alle Zeit gemacht; vielmehr behielt sich die deutsche Regierung freie Hand vor für den Fall, daß es Amerika nicht gelingen sollte, England zu einer Anpassung seiner Seekriegführung an das Völkerrecht zu bewegen.

Damit war bis auf weiteres die Krisis in unserem Verhältnis zu den Vereinigten Staaten beigelegt.

Mehr war nicht erreicht.

Daß seit dem verflossenen Juli Wilsons Bereitwilligkeit, mit uns zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu kooperieren, zum mindesten stark abgeflaut war, zeigte die amerikanische Antwort auf unsere Note. Diese vom 10. Mai 1916 datierte Antwort nahm Notiz von unseren Erklärungen und fügte hinzu:

„Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu erklären, daß sie es für ausgemacht ansieht, daß die Kaiserliche Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu geben, daß die Aufrechterhaltung der neu angekündigten Politik in irgendeiner Weise von dem Verlauf oder Ergebnis diplomatischer Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und irgendeiner anderen kriegführenden Regierung abhänge, obwohl einige Stellen in der Note der Kaiserlichen Regierung vom 4. d. M. einer solchen Auslegung fähig sein könnten. Um jedoch die Möglichkeit eines Mißverständnisses zu vermeiden, teilt die Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß sie keinen Augenblick den Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn erörtern kann, daß die Achtung der Rechte amerikanischer Bürger auf hoher See von seiten der deutschen Marinebehörden in irgendeiner Weise oder im geringsten Grad von dem Verhalten irgendeiner anderen Regierung, das die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden berührt, abhängig gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit in diesen Dingen ist getrennt, nicht gemeinsam, absolut, nicht relativ.“

In welchem Maße die Westmächte von der deutsch-amerikanischen Spannung glaubten profitieren zu dürfen, ergibt sich daraus, daß die britische Regierung am 24. April 1916 die amerikanischen Vorstellungen vom 5. November 1915 wegen der Völkerrechtswidrigkeit der britischen Seekriegführung durchweg ablehnend beantwortete und daß am 7. Juli 1916 die britische und französische Regierung gemeinsam den neutralen Mächten mitteilten, daß sie sich an die bisher schon von ihnen immer weiter durchlöcherte Londoner Deklaration nicht mehr für gebunden hielten.

Die Bemühungen Bethmann Hollwegs um einen amerikanischen Friedensschritt