Die Versenkungen von Schiffen mit Amerikanern an Bord häuften sich. In der Zeit vom 27. März bis zum 1. April hatte der amerikanische Botschafter an unser Auswärtiges Amt, in Vorbereitung weiterer Schritte, in nicht weniger als fünf Fällen die Anfrage zu richten, ob die Versenkung durch ein deutsches Tauchboot erfolgt sei. Der schlimmste dieser Fälle war die am 24. März 1916 ohne Warnung erfolgte Torpedierung des unbewaffneten Passagierdampfers „Sussex“, der dem Passagierverkehr über den Kanal diente. Von mehr als 300 Passagieren fanden etwa 80 ihren Tod, darunter auch eine Anzahl Amerikaner. Der Kommandant des für die Torpedierung in Betracht kommenden U-Bootes gab an, einen Minenleger der neuen britischen „Arabis“-Klasse torpediert zu haben. Ort und Zeit stimmte mit der Torpedierung der „Sussex“ überein, und die im Rumpf der „Sussex“ vorgefundenen Stücke eines deutschen Torpedos stellten den Sachverhalt außer allen Zweifel.
Mit dieser Katastrophe, deren Umfang nahezu an die Versenkung der „Lusitania“ heranreichte, stand unser Verhältnis mit Amerika vor dem Biegen oder Brechen. Die Haltung der Vereinigten Staaten ließ darüber keine Unklarheit. Nachdem unsere ursprüngliche, auf den Angaben des U-Bootkommandanten beruhende Aufstellung, daß das versenkte Schiff mit der „Sussex“ nicht identisch sei, widerlegt war, übergab der amerikanische Botschafter am 20. April dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes eine Note, deren Bedeutung noch dadurch besonders unterstrichen wurde, daß der Präsident Wilson sie unmittelbar vor ihrer Übergabe in einer von ihm persönlich verlesenen Botschaft dem Kongreß zur Kenntnis brachte.
Der wichtigste Inhalt der Note war:
Der tragische Fall der „Sussex“ stehe leider nicht allein; er sei nur ein Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten, für die vorbedachte Methode, mit der unterschiedslos Handelsschiffe aller Art und Bestimmung zerstört würden. Die deutsche Regierung habe offenbar keinen Weg gefunden, ihren Tauchbooten die von ihr zugesagten Beschränkungen aufzuerlegen. „Immer wieder hat die Kaiserliche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert, daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre U-Bootkommandanten diese Versicherung ohne jede Ahndung mißachteten. Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil der Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete, nichtbewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre U-Bootkommandanten unbekümmert außer Acht gelassen.“ Die Regierung der Vereinigten Staaten habe viel Geduld gezeigt und die Hoffnung nicht aufgeben wollen, daß es der deutschen Regierung möglich sein werde, den U-Bootkrieg mit den im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der Menschlichkeit in Einklang zu bringen; sie habe den neuen Verhältnissen, für die es keine Präzedenzfälle gebe, jedes Zugeständnis gemacht und sei gewillt gewesen, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich und nur einer Auslegung fähig geworden seien. Dieser Zeitpunkt sei jetzt gekommen. Wenn es die Absicht der deutschen Regierung sei, den U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe fortzusetzen ohne Rücksicht auf das, was die amerikanische Regierung als die heiligen und unbestreitbaren Normen des Völkerrechts und die allgemein anerkannten Gebote der Menschlichkeit ansehen müsse, so gebe es für die amerikanische Regierung nur einen Weg: „Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des U-Bootkrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung abzubrechen.“
Zur Zeit der Übergabe dieser Note befand sich der Kanzler im Großen Hauptquartier. Er reiste alsbald nach Berlin zurück, um die Lage zu besprechen. Am Ostersonntag und Ostermontag (23. und 24. April) fanden ausgedehnte Konferenzen statt, in denen der Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle, im Gegensatz zum Chef des Admiralstabs, Admiral von Holtzendorff, die Auffassung vertrat, daß die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges keine allzu starke Beeinträchtigung der Wirksamkeit der U-Boote bedeute; der weitaus größte Teil der Versenkungen erfolge jetzt bereits vom aufgetauchten Boot durch Artilleriefeuer, und mit der fortschreitenden Vergrößerung des U-Boottyps und der Verstärkung der artilleristischen Ausrüstung der U-Boote werde sich in Zukunft das Verhältnis zugunsten der Versenkungen durch Artillerie noch verstärken. Diese Darlegungen erleichterten uns den ohnehin kaum vermeidbaren Entschluß, den U-Bootkrieg mindestens zeitweise auf die Formen des Kreuzerkrieges zu bringen. Ich griff dabei auf meinen Vorschlag vom August 1915 zurück, einen Zusammenhang zwischen diesem Zugeständnis und den damals von Wilson angebotenen Bemühungen zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu konstruieren. Es erschien fraglich, ob dieser Zusammenhang in Form einer „Bedingung“ oder einer „Voraussetzung“ für unser Zugeständnis oder in Form einer bloßen „Erwartung“ hergestellt werden sollte. Die Entscheidung zugunsten der letzteren Auffassung gab schließlich eine vertrauliche und freundschaftliche Mitteilung des spanischen Botschafters, der erklärte, die bestimmte Überzeugung gewonnen zu haben, daß ein an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpftes Nachgeben von der amerikanischen Regierung als ungenügend werde angesehen werden und zum alsbaldigen Abbruch der Beziehungen, dem der Krieg folgen werde, führen müsse.
Der Kanzler reiste am 25. April nach dem Großen Hauptquartier zurück, während das Auswärtige Amt den Text der Antwortnote in Arbeit nahm. Der amerikanische Botschafter hatte dem Kanzler vor seiner Abreise den Wunsch, oder mindestens in einer einem Wunsch gleichkommenden Form die Bereitwilligkeit ausgedrückt, nach dem Hauptquartier zu reisen und dem Kaiser persönlich Aufklärung über den amerikanischen Standpunkt zu geben. In der Tat erhielt Herr Gerard am 28. April eine Einladung, nach dem Hauptquartier zu kommen. Er wurde dort am 1. Mai in Gegenwart des Kanzlers vom Kaiser empfangen, der mit ihm die deutsch-amerikanischen Beziehungen und die U-Bootfrage durchsprach, um auf diese Weise ein unmittelbares Bild der amerikanischen Auffassung zu gewinnen.
Die Erledigung der U-Bootfrage in dem in Berlin besprochenen Sinn war inzwischen im Hauptquartier auf eine große Schwierigkeit gestoßen: der General von Falkenhayn, der noch acht Tage zuvor dem Kanzler gegenüber sich dahin ausgesprochen hatte, daß auch nach seiner Ansicht ein Konflikt mit Amerika vermieden werden müsse, trat jetzt beim Kaiser gegen die Beschränkung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges ein; er müsse auf die Fortsetzung der Aktion gegen Verdun verzichten, wenn der U-Bootkrieg suspendiert werde, und zwar, weil selbst ein voller Erfolg der Verdun-Aktion die Opfer nicht lohne, wenn die Suspendierung des U-Bootkrieges den Engländern Luft gebe und den Franzosen die Hoffnung auf weitere englische Hilfe lasse. Der Kaiser war durch diese Auffassung Falkenhayns stark beeindruckt und sagte am 30. April dem Kanzler: „Sie haben also die Wahl zwischen Amerika und Verdun!“ Der Kanzler war über diese Alternative auf das äußerste erregt. Der Gedanke, vor der Geschichte als derjenige dazustehen, durch dessen Schuld hunderttausend Mann vor Verdun umsonst geopfert worden seien, schien ihm ebenso unerträglich, wie die Verantwortung für den Bruch mit Amerika. Er ließ mich über die Sachlage telephonisch informieren und bat mich, sofort nach dem Hauptquartier zu kommen.
Ich traf am nächsten Tage, 1. Mai, im Laufe des Nachmittags in Charleville ein und fand die Lage bereits geklärt. Der Chef des Admiralstabs hatte sich den politischen Gründen des Kanzlers unterworfen. Der Kaiser hatte sich dem Kanzler gegenüber dahin geäußert, daß der Bruch mit Amerika vermieden werden müsse, und sich mit dem vom Kanzler vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.