Zwei Tage zuvor, am 23. März, hatte die britische Regierung die Lansingsche Anregung vom 18. Januar als unvereinbar mit den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und mit bestimmten Klauseln der Haager Konvention abgelehnt.
Das merkwürdige Zwischenspiel des Lansingschen Vorschlags blieb unaufgeklärt. Wir hatten jetzt bei der Führung des verschärften U-Bootkrieges gegen die bewaffneten Handelsschiffe mit demselben Widerstand Amerikas, ja mit einem noch ausgesprocheneren Widerstand zu rechnen, wie bei unserm ersten Tauchbootkrieg. Jeder Tag konnte mit einem neuen Zwischenfall die Krisis akut machen und uns vor die Wahl zwischen dem Krieg mit Amerika oder der Einschränkung des U-Bootkrieges auf die völkerrechtlich einwandfreien Formen des Kreuzerkriegs stellen.
In dieser Lage wuchs bei uns die Forderung nach dem uneingeschränkten U-Bootkrieg zu einem wahren Sturm auf den Reichskanzler an. Die Marine, die den „verschärften U-Bootkrieg“ durchgesetzt hatte, dachte nicht daran, sich damit zufriedenzugeben. Der Admiralstab hatte eine umfangreiche Denkschrift über die englische Wirtschaft und den U-Bootkrieg ausarbeiten lassen, die auf Grund eines weitschichtigen statistischen Materials, aber in ganz dilettantischer Beweisführung, den Nachweis zu erbringen versuchte, daß der „uneingeschränkte U-Bootkrieg“ im Laufe längstens eines halben Jahres zu dem Erfolge führen würde, England auf dem Wege der Unterbindung des Seeverkehrs zum Frieden zu zwingen. Zu der Denkschrift wurden von zahlreichen hervorragenden Persönlichkeiten aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der Bankwelt Gutachten eingefordert, die bei der klugen Auswahl der Befragten sich durchweg mit mehr oder weniger vorsichtigen Vorbehalten den Folgerungen der Denkschrift anschlossen. Die Bearbeitung der Presse und der öffentlichen Meinung zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges war um so wirksamer, als es unmöglich war, die zugunsten des U-Bootkrieges in Umlauf gesetzten Behauptungen und Beweisführungen zu widerlegen, ohne geradezu Landesverrat zu begehen.
Ich hatte mich damals im Auftrage des Reichskanzlers eingehend mit der im Admiralstab ausgearbeiteten Denkschrift befaßt und mußte auf Grund der mit dem ersten U-Bootkrieg gemachten Erfahrungen, der noch verhältnismäßig intakten wirtschaftlichen Reserven Englands, der ausgezeichneten Welternte, namentlich auch der Rekordernten der England zunächst gelegenen Versorgungsgebiete, des Umfangs des England noch zur Verfügung stehenden Schiffsraumes usw. zu dem Schlusse kommen, daß auch bei voller Leistung der vom Admiralstab in Aussicht gestellten Versenkungen keinerlei Gewähr für eine Niederzwingung Englands innerhalb eines absehbaren Zeitraumes gegeben sei. Auf der andern Seite konnte ich nicht umhin, die Gefahren eines Krieges mit Amerika wesentlich höher zu veranschlagen, als dies von seiten der Befürworter des uneingeschränkten U-Bootkrieges geschah.
In der ersten Märzhälfte kam auf Betreiben der Marine die Frage des uneingeschränkten U-Bootkrieges im Großen Hauptquartier erneut zur Entscheidung. Der Reichskanzler drang mit seiner Ansicht durch. Es scheint, daß auch der Chef des Admiralstabs und der Chef des Generalstabs sich dem Gewicht seiner Gründe nicht entziehen konnten. Der Kanzler bestand bei dieser Gelegenheit auch auf einer Abstellung der von der Marine ausgehenden Propaganda zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges. Der Kaiser verfügte die Lostrennung der Nachrichtenabteilung vom Reichsmarineamt und ihre Angliederung an den Admiralstab. Diese Maßnahme gab die unmittelbare Veranlassung zum Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. An seiner Stelle wurde der Admiral von Capelle, der in der U-Bootfrage die Auffassung des Reichskanzlers teilte, zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt.
Die Budgetkommission des Reichstages beschäftigte sich Ende März in vertraulichen Sitzungen mit der U-Bootfrage. Auch die Konservativen und derjenige Teil der Nationalliberalen, die mit Entschiedenheit für den uneingeschränkten U-Bootkrieg eintraten, nahmen schließlich davon Abstand, eine dahingehende Entschließung zu beantragen. Es kam nach langen Verhandlungen zwischen den Parteien eine Resolution zustande, die lautete:
„Nachdem sich das Unterseeboot als eine wirksame Waffe gegen die englische auf die Aushungerung Deutschlands berechnete Kriegführung erwiesen hat, gibt der Reichstag seiner Überzeugung Ausdruck, daß es geboten ist, wie von allen unsern militärischen Machtmitteln, so auch von den Unterseebooten denjenigen Gebrauch zu machen, der die Erringung eines die Zukunft Deutschlands sichernden Friedens verbürgt, und bei Verhandlungen mit auswärtigen Staaten die für die Seegeltung Deutschlands erforderliche Freiheit im Gebrauch dieser Waffe unter Beachtung der berechtigten Interessen der neutralen Staaten zu wahren.“
Man einigte sich ferner dahin, daß eine Besprechung der U-Bootfrage im Plenum des Reichstages unterbleiben solle.
Der „Sussex“-Fall
Inzwischen kam, was kommen mußte.