Der Kanzler leistete dem starken Druck Widerstand. Wenn schon die Differenzen über die Erledigung der „Lusitania“-Frage so hart an den Bruch zwischen Amerika und uns heranführten, so erschien der Bruch und ihm folgend der Krieg sicher für den Fall der Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkrieges. Dafür war der Kanzler nicht geneigt, die Verantwortung zu übernehmen.
Dagegen einigten sich die maßgebenden Persönlichkeiten Anfang Februar 1916 auf den sogenannten „verschärften U-Bootkrieg“, nämlich die Versenkung der bewaffneten feindlichen Handelsschiffe ohne Warnung und ohne Rücksicht auf die Mannschaften und Passagiere.
Der deutschen Marine waren auf verschiedenen britischen Handelsschiffen Instruktionen in die Hand gefallen, aus denen sich ergab, daß die bewaffneten Schiffe nicht etwa die Angriffe deutscher U-Boote abwarten und sich gegen diese verteidigen, sondern, wo immer sich eine Gelegenheit dazu bot, angriffsweise gegen die U-Boote vorgehen sollten. Die deutsche Regierung zog hieraus die Konsequenz, daß die mit Geschützen bewaffneten feindlichen Kauffahrteischiffe kein Recht mehr darauf hätten, als friedliche Handelsschiffe angesehen zu werden. Sie teilte diese Auffassung am 8. Februar 1916 den neutralen Regierungen in einer Denkschrift mit, die mit der Ankündigung schloß, daß die deutschen Seestreitkräfte nach einer kurzen, den Interessen der Neutralen Rechnung tragenden Frist den Befehl erhalten würden, solche Schiffe als Kriegführende zu behandeln.
Über die Zweckmäßigkeit dieses Schrittes konnte man verschiedener Meinung sein; schon deshalb, weil die Erkennbarkeit der Bewaffnung eines Handelsschiffes durch das Periskop eines U-Bootes eine recht zweifelhafte Sache war und Irrtümer ganz unausweichlich erscheinen mußten. Ich konnte den Eindruck nicht loswerden, daß die Herren von der Marine „verschärften U-Bootkrieg“ sagten, aber den „uneingeschränkten U-Bootkrieg“ meinten. Das konnte nicht gut gehen. Außerdem hätte ich vorgezogen, zunächst einmal die „Lusitania“-Angelegenheit zu erledigen, statt die so stark zugespitzte Lage durch eine neue Maßnahme von solcher Tragweite zu komplizieren. Ich war jedoch an den Verhandlungen, die zu der Proklamierung des „verschärften U-Bootkrieges“ geführt hatten, nicht beteiligt worden und erfuhr die vollendete Tatsache — durch eine in der Pressekonferenz von dem Marinevertreter gemachte Mitteilung.
Immerhin war der „verschärfte U-Bootkrieg“ begründet in einer Auffassung, die mit der von Lansing in seinem Schreiben vom 18. Januar an die Ententevertreter entwickelten im wesentlichen übereinstimmte. Diese Tatsache war, so durfte man annehmen, immerhin geeignet, den „verschärften U-Bootkrieg“ auch in den Augen der amerikanischen Regierung als vertretbar erscheinen zu lassen.
Diese Hoffnung erschien um so mehr berechtigt, als sich damals in den Vereinigten Staaten in der öffentlichen Meinung und in den Kreisen des Kongresses eine Strömung zeigte, die sich gegen den Gedanken eines Krieges zwischen Amerika und Deutschland auflehnte und zum Zweck der Verminderung der Kriegsgefahr die Forderung aufstellte, die amerikanische Regierung möchte die amerikanischen Bürger vor der Benutzung bewaffneter feindlicher Handelsschiffe warnen oder gar ihnen das Reisen auf bewaffneten feindlichen Schiffen verbieten. Im Senat wie im Repräsentantenhaus wurden sogar Anträge in diesem Sinne eingebracht.
Um so auffallender war es, daß die amerikanische Regierung nunmehr gegen die deutsche Auffassung des Charakters und der Wirkungen der Bewaffnung von Handelsschiffen, die sich so nahe mit der von Lansing kundgegebenen berührte, mit aller Schärfe Stellung nahm. Der Präsident Wilson selbst griff ein, indem er am 24. Februar 1916 einen Brief an den Senator Stone, den Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, richtete und veröffentlichte, in dem er sich auf den Standpunkt stellte, daß die Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges in so offenkundigem Widerspruch zu den erst vor kurzem gegebenen ausdrücklichen Versicherungen der Mittelmächte stehe, daß er erst weitere Erklärungen abwarten müsse. Er fügte hinzu: Er könne keinerlei Verkürzung der Rechte der amerikanischen Staatsbürger hinnehmen; die Ehre und Selbstachtung der Nation sei im Spiel; Amerika wünsche den Frieden und werde ihn um jeden Preis erhalten, nur nicht um den Preis seiner Ehre; den Amerikanern die Ausübung ihrer Rechte verbieten aus Furcht, man könne gezwungen sein, für diese Rechte einzutreten, würde in der Tat eine tiefe Demütigung sein und außerdem nicht nur ein stillschweigendes, sondern sogar ein ausdrückliches Sichabfinden mit der Verletzung der Rechte der Menschheit und ein bewußter Verzicht Amerikas auf seine bisher stolze Stellung als Wortführer für Gesetz und Recht. Amerika könne nicht nachgeben, ohne seine eigene Ohnmacht als Nation zu erklären und seine unabhängige Stellung unter den Nationen der Welt aufzugeben.
Am 3. März 1916 beschloß der Senat mit 68 gegen 14 Stimmen die Erörterung der Resolution Gore, die das Reisen auf bewaffneten feindlichen Handelsschiffen für Amerikaner verboten sehen wollte, auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Drei Wochen später, am 25. März, veröffentlichte die amerikanische Regierung ein Memorandum über ihre Stellung zur Frage der Behandlung bewaffneter Handelsschiffe in neutralen Häfen und auf hoher See. Das Memorandum kam auf Grund sehr kasuistischer Deduktionen zu dem Schluß: Eine neutrale Regierung könne in ihren Häfen ein bewaffnetes Handelsschiff auf Grund der Präsumption behandeln, daß es zum Angriff bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter des Kriegsschiffs habe; dagegen müsse ein Kriegführender auf hoher See auf Grund der Präsumption vorgehen, daß das Handelsschiff zu Verteidigungszwecken bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter als Kauffahrteischiff habe. Der Status eines bewaffneten Handelsschiffes auf hoher See als eines Kriegsschiffes könne nur auf Grund beweiskräftiger Evidenz seiner Angriffsabsicht festgestellt werden.