Die Entente war also in der Tat vor ein schweres Dilemma gestellt. Hätte die Regierung der Vereinigten Staaten den Lansingschen Gedanken sich zu eigen gemacht und festgehalten, so gab es für die Entente nur den einen Ausweg, durch die Rückkehr zur Londoner Deklaration sich die Beschränkung des U-Bootkriegs auf die Methoden des „Kreuzerkriegs“ zu erkaufen. Zielte Lansings Brief an die Ententevertreter nach dieser Richtung? Sollte er eine drastische Ergänzung der noch immer unbeantworteten Note der amerikanischen Regierung vom 5. November 1915 sein, die so scharf gegen die Methoden der britischen Seekriegführung Stellung genommen hatte?

Ich vermag auf diese Frage auch heute noch keine Antwort zu geben; denn ich hatte weder damals, noch habe ich heute genügend Einblick in das, was jenseits des Atlantischen Ozeans vorging. Und die weitere Entwicklung der Dinge selbst gab nicht nur keine Antwort, sondern stellte uns vor ein Rätsel.

Nachdem nämlich Lansing am 18. Januar 1916 jenen Brief an die Ententevertreter gerichtet hatte, nahm er Ende Januar gegenüber dem Grafen Bernstorff die „Lusitania“-Frage, die bei der Erledigung des „Arabic“-Falles ausdrücklich in Schwebe gelassen worden war, wieder auf. Er verlangte nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die ausdrückliche Erklärung, daß wir diese Entschädigung „in Anerkennung der Ungesetzlichkeit (illegality)“ der Versenkung der „Lusitania“ gewährten. In einem solchen Zugeständnis sah man bei uns nicht nur eine uns angesonnene Demütigung, sondern auch einen endgültigen und vorbehaltlosen Verzicht auf die schärfere Form des U-Bootkriegs, zu dem man sich um so weniger entschließen konnte, als keinerlei Sicherheiten irgendwelcher Art für eine Zurückführung des Seekriegs unserer Feinde auf die Normen des Völkerrechts vorlagen. Lansing bestand jedoch mit der größten Hartnäckigkeit und Schärfe auf seiner Forderung. Die Lage erfuhr abermals eine kritische Zuspitzung bis hart an den Abbruch der Beziehungen. Am 5. Februar 1916 veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine Unterredung des Unterstaatssekretärs Zimmermann mit dem Berliner Korrespondenten der „Associated Press“, in der er u. a. sagte: Er wolle den Ernst der Lage nicht verhehlen. Deutschland könne keinesfalls die Ungesetzlichkeit der Kriegführung der U-Boote in der Kriegszone anerkennen. Die ganze Krisis sei auf die neue Forderung Amerikas zurückzuführen, daß Deutschland die Versenkung der „Lusitania“ als eine völkerrechtswidrige Tat anerkennen solle. Deutschland könne die Waffe der U-Boote nicht aus der Hand legen. Wenn die Vereinigten Staaten es zum Bruch kommen lassen wollten, könne Deutschland nichts mehr tun, um dies zu vermeiden.

Der Reichskanzler bestätigte in einer Unterredung mit dem Vertreter der „New York World“ die Zimmermannschen Erklärungen.

Während unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten diese neue und unerwartete Zuspitzung erfuhr, kam es bei uns im Innern zu heftigen Kämpfen über den U-Bootkrieg.

Der Admiralstab nahm unter seinem neuen Chef gegen Ende 1915 erneut Stellung zugunsten der Aufnahme des durch keinerlei Einschränkungen gehemmten U-Bootkriegs. Von einem rücksichtslos durchgeführten U-Bootkrieg erwartete er binnen eines halben Jahres die Niederkämpfung Englands und damit die siegreiche Beendigung des Krieges. Gegenüber dieser Aussicht müßten alle andern Erwägungen, auch die Rückwirkung des uneingeschränkten U-Bootkrieges auf die Vereinigten Staaten, zurücktreten.

Der Chef des Generalstabs, General von Falkenhayn, war um die Jahreswende für den uneingeschränkten U-Bootkrieg so gut wie gewonnen. Er hoffte auf eine Niederkämpfung Englands in wenigen Monaten.

Auch die politischen Parteien und die Presse nahmen in jener Zeit immer schärfer in der Frage des U-Bootkrieges Stellung. Die Marinebehörden entfalteten eine starke propagandistische Tätigkeit zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges, die sichtlich Einfluß auf die Meinungsbildung der politischen Kreise und des Publikums gewann.