Rückgabe der von Deutschland besetzten französischen Gebiete unter Vorbehalt strategischer und wirtschaftlicher Grenzberichtigungen sowie finanzieller Kompensationen.
Wiederherstellung Belgiens unter bestimmten Garantien für die Sicherheit Deutschlands, welche durch Verhandlungen mit der belgischen Regierung festzustellen wären.
Wirtschaftlicher und finanzieller Ausgleich auf der Grundlage des Austausches der beiderseits eroberten und im Friedensschluß zu restituierenden Gebiete.
Schadloshaltung der durch den Krieg geschädigten deutschen Unternehmungen und Privatpersonen.
Verzicht auf alle wirtschaftlichen Abmachungen und Maßnahmen, welche ein Hindernis für den normalen Handel und Verkehr nach Friedensschluß bilden würden, unter Abschluß entsprechender Handelsverträge.
Sicherstellung der Freiheit der Meere.
Die deutsche Regierung erklärte sich ferner bereit, auf der Basis der Senatsbotschaft des Präsidenten Wilson an der von ihm nach Beendigung des Krieges angestrebten internationalen Konferenz teilzunehmen.
Das Telegramm an den Grafen Bernstorff ist am 31. Januar 1917, unmittelbar nach Überreichung der U-Bootnote an Herrn Gerard, den Mitgliedern des Hauptausschusses des Reichstags in geheimer Sitzung mitgeteilt worden. Auch die Mehrheitssozialdemokraten erkannten es als einen Versuch an, die Vereinigten Staaten dem Kriege fernzuhalten und den Weg zum Frieden offenzuhalten. Die Grundlinien unseres Friedensprogramms gaben wegen ihrer Bescheidenheit Anlaß zur Kritik. Die Sprecher der beiden konservativen Parteien, der Nationalliberalen und des Zentrums, wenn ich mich recht erinnere, auch der Freisinnigen, sprachen den Wunsch aus, der Kanzler möge sich, wenn es nun doch noch zu Friedensverhandlungen kommen sollte, nicht an dieses Programm für gebunden halten.
Es kam nicht zu Friedensverhandlungen, sondern sofort nach Überreichung der Note zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reiche und einige Wochen später zur Kriegserklärung.