Auch sonst gab es einigen Wechsel. Vor allem wurde in der Leitung des Auswärtigen Amtes Herr von Hintze, der auch durch die lebhafte Befürwortung der „Demokratisierung“ in den entscheidenden Besprechungen im Großen Hauptquartier das nun einmal gegen ihn bestehende Mißtrauen nicht hatte überwinden können, durch den bisherigen Staatssekretär des Reichskolonialamts, Dr. Solf, ersetzt, der für dieses Amt manche Qualität mitbrachte, nur die eine nicht, die zur Ergänzung des neuen Kanzlers für den deutschen Außenminister in dieser Zeit doppelt nötig gewesen wäre: harte Kraft. Herrn Dr. Solf wurde als Unterstaatssekretär der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. David beigegeben. Der Kriegsminister von Stein räumte seinen Platz dem General Scheüch. Das Reichsamt des Innern übernahm an Stelle des zurücktretenden Herrn Wallraf der Zentrumsführer Trimborn. An die Spitze des von dem Reichswirtschaftsamt abgetrennten Reichsarbeitsamts wurde ein Sozialdemokrat gestellt, der heutige Reichsministerpräsident Bauer. Zum Statthalter von Elsaß-Lothringen, dessen bundesstaatliche Autonomie einen der Punkte des zwischen dem Prinzen Max und den Mehrheitsparteien vereinbarten Programms bildete, wurde der altelsässische Bürgermeister von Straßburg, Dr. Schwander, zum Staatssekretär von Elsaß-Lothringen der elsässische Abgeordnete Hauß ernannt. Wo noch ein Nichtparlamentarier an der Spitze eines Reichsamts blieb, wurde ihm ein parlamentarischer Unterstaatssekretär zur Seite gestellt.
Zu dem Programm der neuen Regierung hatten die Sozialdemokraten vorausschauend schon am 23. September das Konzept gemacht, als sie die Bedingungen festlegten, unter denen sie den Eintritt ihrer Parteimitglieder in die Regierung billigen wollten. Das Programm, zu dem Prinz Max in seiner ersten Rede vor dem Reichstag sich Punkt für Punkt ausdrücklich bekannte, enthielt:
1. Das Festhalten an der Antwort der Reichsregierung auf die Papstnote vom 1. August 1917 und das uneingeschränkte Bekenntnis zur Friedensresolution des Reichstags vom 19. Juli 1917.
2. Erklärung der Bereitschaft, einem Völkerbund beizutreten, dessen Zweck die Sicherung eines dauernden Friedens und der freien wirtschaftlichen Entfaltung der Völker sein sollte.
3. Einwandfreie Erklärung über die Wiederherstellung Belgiens und Verständigung über Entschädigung.
4. Die bisher geschlossenen Friedensverträge (Brest-Litowsk und Bukarest) dürfen kein Hindernis für den allgemeinen Friedensschluß bilden. Im Baltikum, in Litauen und Polen sind alsbald Volksvertretungen auf breitester Grundlage zu schaffen, die ihre Verfassung und ihre Beziehungen zu den Nachbarstaaten regeln.
5. Schaffung eines selbständigen Bundesstaates Elsaß-Lothringen.
6. Unverzügliche Durchführung der Wahlreform in Preußen; gleiches Anstreben solcher Reformen in denjenigen Bundesstaaten, die sie noch entbehren.
7. Einheitlichkeit der Reichsleitung, Berufung von Regierungsvertretern aus dem Parlament zur Durchführung einer einheitlichen Reichspolitik, strenge Einhaltung aller verfassungsmäßigen Verantwortlichkeiten, Beseitigung aller militärischen Einrichtungen, die der politischen Beeinflussung dienen.
8. Zum Schutze der persönlichen Freiheit, des Versammlungsrechts und der Pressefreiheit sofortige Änderung der Bestimmungen über den Belagerungszustand, Beschränkung der Zensur, Einrichtung einer politischen Kontrolle für alle Maßnahmen, welche auf Grund des Belagerungszustandes verhängt werden.