Die Macht, die bisher die deutsche Nation beherrscht habe, so führte er jetzt aus, sei von der hier beschriebenen Art. Die deutsche Nation habe die Wahl, dies zu ändern. Das sei natürlich eine Bedingung, die vor dem Frieden erfüllt sein müsse, wenn der Friede durch das Vorgehen des deutschen Volkes selbst kommen solle.
Diese Note erklärte uns also klipp und klar, daß uns die Waffenstillstandsbedingungen von den militärischen Autoritäten unserer Feinde diktiert werden würden, und zwar in einem Sinne, daß sie uns wehrlos machten. Als weitere Vorleistung unsererseits neben der bereits zugesagten Räumung der besetzten Gebiete verlangte sie die Einstellung des U-Bootkriegs, natürlich ohne dafür die Einstellung der völkerrechtswidrigen Handels- und Hungerblockade, die den U-Bootkrieg herausgefordert hatte, in Aussicht zu stellen. Schließlich verlangte sie die Abschaffung oder völlige Entrechtung der kaiserlichen Gewalt; dies als Forderungen eines Präsidenten, der erheblich mehr an Machtbefugnissen besaß, als dem Deutschen Kaiser nach den inzwischen durchgeführten oder eingeleiteten Verfassungsänderungen noch verblieb.
Wir standen vor dem Biegen oder Brechen. Wenn jetzt die deutsche Regierung weiter nachgab und sich weiter demütigte, dann war Volk und Heer nicht mehr zu halten, dann mußte auch der Tapferste sich fragen: Wofür noch kämpfen und wofür noch leiden?
Ich versuchte in jenen entscheidenden Tagen wiederholt, den Prinzen Max und den Staatssekretär des Auswärtigen zu sprechen und ihnen meine Ansicht vorzutragen. Als mir dies nicht gelang, wandte ich mich schriftlich an Herrn Dr. Solf und schlug ihm vor, Herrn Wilson etwa in folgendem Sinn zu antworten:
Nachdem über die Friedensbedingungen auf Grund des von Herrn Wilson selbst verkündeten Programms eine grundsätzliche Einigung erzielt sei, habe die Fortsetzung des Menschenmordens jede Rechtfertigung verloren; sie sei unsinnig und verbrecherisch. Der deutschen Regierung, die ihre Hände frei von diesem Verbrechen zu halten wünsche, komme es darauf an, zu erfahren, ob die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten auf Grund der über die Friedensbedingungen erzielten Einigung und der sonstigen von der deutschen Regierung gegebenen Zusagen und Aufklärungen bereit seien, alsbald in Waffenstillstandsverhandlungen einzutreten oder nicht. Sie müsse Wert darauf legen, auf diese Frage ohne Verzug eine klare Antwort zu erhalten, um danach ihre Dispositionen zu treffen.
Über die an Herrn Wilson zu erteilende Antwort wurden im Kriegskabinett unter Zuziehung des Generals Ludendorff und des Chefs des Admiralstabs, des Admirals Scheer, eingehende Beratungen gepflogen. Bei diesen Beratungen erklärte General Ludendorff, daß sich die militärische Lage gebessert habe, daß er die Gefahr einer unmittelbaren Katastrophe nicht als gegeben erachte, daß die Verteidigung mit Aussichten auf Erfolg fortgesetzt werden könne und daß eine bedingungslose Unterwerfung unter allen Umständen abgelehnt werden müsse. Gegen die von Wilson verlangte Einstellung des U-Bootkriegs sprach sich Ludendorff mit Entschiedenheit aus; ebenso der Admiral Scheer.
Aber von der Mehrzahl der Mitglieder des Kriegskabinetts wurde die Besserung der militärischen Lage, die übrigens auch von unseren Feinden zugegeben werden mußte, mit starken Zweifeln aufgenommen. Noch lange hinterher wurde gegen den General Ludendorff der Vorwurf erhoben, daß er bei jenen Beratungen nun mit einem Mal die Situation an der Westfront günstiger dargestellt habe als drei Wochen zuvor.
Jedenfalls kam das Kriegskabinett über das Votum Ludendorffs und Scheers hinaus zu dem Beschluß, auch den neuen Forderungen Wilsons zu entsprechen. Auch eine eindringliche Vorstellung, die der Feldmarschall von Hindenburg noch in der Nacht zum 20. Oktober unternahm und in der er insbesondere seine Zustimmung zu der Einstellung des U-Bootkriegs ausdrücklich verweigerte, vermochte den Entschluß des Kriegskabinetts nicht zu ändern. Vergeblich hatte Hindenburg die Frage gestellt: „Will das deutsche Volk um seine Ehre nicht nur in Worten, sondern tatsächlich bis zum letzten Mann kämpfen und sich damit die Möglichkeit des Widerstehens sichern, oder will es sich zu der Kapitulation und damit zum Untergang vor der äußersten Kraftanstrengung drängen lassen?“
Die deutsche Antwortnote vom 20. Oktober enthielt die erneute Bitte, Herr Wilson möchte zur Regelung der Einzelheiten der Räumung der besetzten Gebiete Gelegenheit schaffen, und sprach dabei das Vertrauen aus, der Präsident werde keine Forderung gutheißen, „die mit der Ehre des deutschen Volkes und der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würde“. Daß die deutsche Regierung keine solche Forderung gutheißen würde, wagte man bereits nicht mehr auszusprechen. Die Note enthielt ferner eine lahme Verwahrung gegen den von Wilson gegen die deutschen Land- und Seestreitkräfte erhobenen Vorwurf ungesetzlicher und unmenschlicher Handlungen. „Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft.“ Die deutsche Regierung schlage vor, den Sachverhalt durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen. „Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Veranlassung der deutschen Regierung an sämtliche U-Bootkommandanten Befehle ergangen, die eine Torpedierung von Passagierschiffen ausschließen.“ — In Wirklichkeit war die völlige Einstellung des U-Bootkriegs gegen Handelsschiffe angeordnet worden. — Die Note machte ferner dem Präsidenten Wilson Mitteilungen über den „grundlegenden Wandel“, der im deutschen Verfassungsleben eingetreten sei; die neue Regierung sei in völliger Übereinstimmung mit den Wünschen der Volksvertretung aus den Führern der großen Reichstagsparteien gebildet, und auch künftig werde keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen können, ohne das Vertrauen der Mehrheit des Reichstags zu besitzen. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber der Volksvertretung werde gesetzlich ausgebaut und sichergestellt. Die erste Tat der neuen Regierung sei eine Vorlage gewesen, die zur Entscheidung über Krieg und Frieden die Zustimmung der Volksvertretung erforderlich mache. Das Friedens- und Waffenstillstandsangebot gehe also aus von einer Regierung, die, frei von jedem willkürlichen und unverantwortlichen Einfluß, getragen werde von der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes.