Nun endlich erklärte der Präsident Wilson in einer weiteren Note vom 23. Oktober, daß er auf Grund der von der deutschen Regierung abgegebenen Erklärungen glaube, es nicht ablehnen zu können, mit den Regierungen seiner Verbündeten die Frage eines Waffenstillstandes aufzunehmen. Mit Zugeständnissen von kaum hoch genug zu veranschlagendem Gewicht, die wertvolle Trümpfe in den Verhandlungen über die Bedingungen eines Waffenstillstandes hätten sein können, und um den Preis von Demütigungen, die im deutschen Volk die letzte Widerstandskraft zerstören mußten, hatte die deutsche Regierung nun also erreicht, was sie am ersten Tage hätte haben können, wenn sie sich mit bestimmten Vorschlägen direkt an die Kriegführenden gewandt hätte. Aber Herr Wilson legte Wert darauf, jede Illusion gründlich zu zerstören. Er eröffnete uns, daß nur ein Waffenstillstand in Frage kommen könne, der unsere Feinde „in der Lage beließe, jede zu treffende Vereinbarung zu erzwingen und eine Erneuerung der Feindseligkeiten deutscherseits unmöglich zu machen“. Das hieß Übergabe auf Gnade und Ungnade. Es war bitterer Hohn, wenn der Präsident hinzufügte, die Annahme eines solchen Waffenstillstandes durch Deutschland werde der beste Beweis dafür sein, daß Deutschland die Grundbedingungen und Grundsätze der ganzen Friedensaktion unzweideutig annehme. Im übrigen zeigte sich der Präsident mit den ihm notifizierten deutschen Verfassungsänderungen noch nicht befriedigt; er müsse es offen aussprechen, daß die Völker der Welt kein Vertrauen in die Worte derjenigen setzten, die bisher die Herren der deutschen Politik gewesen seien, und daß beim Friedensschluß die Vertreter der Vereinigten Staaten einzig und allein mit echten Vertretern des deutschen Volkes würden verhandeln können. „Wenn die Vereinigten Staaten jetzt mit den militärischen Beherrschern Deutschlands und monarchischen Autokraten verhandeln sollen, werden sie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe verlangen.“

Als Antwort schlugen Hindenburg und Ludendorff den Abbruch der Verhandlungen vor. Unser Heer stehe unbesiegt auf feindlichem Boden und dürfe nicht kapitulieren. Hindenburg erklärte in einer Besprechung am 25. Oktober: „Wir sind über den Berg gekommen.“

Die deutsche Antwort vom 27. Oktober lautete jedoch:

„Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedensverhandlungen werden von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und verfassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten unterstellt. Die deutsche Regierung sieht nunmehr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekennzeichnet hat.“

Das Schlußstück in diesem Notenwechsel war die Rückäußerung des Präsidenten Wilson in der Note vom 5. November. Der Präsident teilte mit, daß er den Notenwechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Regierungen mitgeteilt habe; darauf habe er ein Memorandum der alliierten Regierungen erhalten, in dem es heiße:

„Die alliierten Regierungen erklären mit den folgenden Einschränkungen ihre Bereitschaft zum Friedensschluß mit der deutschen Regierung auf Grund der Friedensbedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten Wilson an den Kongreß vom 8. Januar 1918, sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind.“

Die Einschränkungen bezogen sich auf Wilsons Forderung der Freiheit der Meere, hinsichtlich deren sich die alliierten Mächte alles vorbehalten müßten; ferner auf die Wiederherstellung der besetzten Gebiete, worunter sie verstehen wollten, „daß Deutschland für allen durch seinen Angriff zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung und ihrem Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll“.

Der Präsident fügte hinzu, daß nunmehr der Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten Regierungen ermächtigt worden sei, „Vertretern der deutschen Regierung die Waffenstillstandsbedingungen mitzuteilen“.

Am 6. November reisten die deutschen Bevollmächtigten unter Führung des Staatssekretärs Erzberger nach dem Großen Hauptquartier, um sich von dort an den von dem General Foch zu bestimmenden Verhandlungsort zu begeben.

Inzwischen hatte der General Ludendorff seinen Abschied eingereicht und war am 26. Oktober zur Disposition gestellt worden. Zu seinem Nachfolger war der General Gröner ernannt worden, der sich bei den Beratungen über das Hilfsdienstgesetz das besondere Wohlwollen der Mehrheitsparteien erworben hatte.