Der große Aufschwung vaterländischer Gesinnung verlor jedoch mit der Dauer des Krieges an Kraft. Die Enttäuschung der Hoffnungen auf ein rasches und gutes Ende des Krieges, die schweren Verluste, von denen kaum eine Familie verschont blieb, die Vernichtung zahlreicher Existenzen, die wachsenden Schwierigkeiten der Volksernährung, der Druck des Belagerungszustandes — das alles wirkte zusammen, um die Geschlossenheit der „inneren Front“ zu lockern.
Als der Reichstag am 10. März 1915 den Etat für 1915 und den dritten Kriegskredit beriet, da kündigte die Sozialdemokratie bereits eine Reihe politischer Forderungen an; es kam auch aus Anlaß einer Rede des Abgeordneten Ledebour zu einem heftigen Auftritt. Aber Etat und Kriegskredit wurden schließlich dieses Mal noch ohne Widerspruch angenommen.
Bei dieser Gelegenheit wurde vom Bundesratstisch aus zum erstenmal das Wort „Neuorientierung“ ausgesprochen. Gegenüber den aus dem Hause geäußerten Wünschen nach politischen Reformen führte mein Vorgänger im Reichsamt des Innern, der Staatssekretär Delbrück, aus, der Reichskanzler und die verbündeten Regierungen erkannten an, „daß die großen Ereignisse, die der Krieg gebracht hat, uns vor die Notwendigkeit stellen werden, zu prüfen, inwieweit unsere innere Politik einer Neuorientierung bedarf. Aber“ — fügte er hinzu — „es ist auch wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Herr Reichskanzler und die Verbündeten Regierungen der Meinung sind, daß eine solche Prüfung nicht wohl angängig ist während des Krieges, mit Rücksicht darauf, daß alle Gegensätze, die die einzelnen Teile und Parteien unseres Volkes bewegen und getrennt haben, soweit als möglich nicht diskutiert werden sollten, solange unsere Heere an den Grenzen kämpfen; und an diesem Grundsatz müssen die Verbündeten Regierungen festhalten.“
Eine „Neuorientierung“ wurde also in Aussicht gestellt, aber erst für die Zeit nach dem Kriege; solange der Krieg dauerte, sollte der „Burgfriede“ allem andern vorgehen.
Schon im Sommer 1915 verließ der Reichstag seinerseits diesen Standpunkt, indem er einem Initiativantrag auf Änderung des Vereinsgesetzes seine Zustimmung gab. Die Reichsleitung hatte sich gegen die bisherige Gepflogenheit an den Verhandlungen über diesen Initiativantrag beteiligt. Den Beschlüssen des Reichstages stimmten zwar die Verbündeten Regierungen nicht zu; aber sie brachten im Frühjahr 1916 ihrerseits eine Novelle zum Vereinsgesetz an den Reichstag, durch die vorgesehen wurde, daß die Gewerkschaften und die entsprechenden Vereine der Arbeitgeber nicht den für politische Vereine geltenden Beschränkungen unterliegen sollten. Die Bedeutung der Novelle war in erster Linie eine „deklaratorische“; denn es handelte sich darum, der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers gegenüber einer zu engen Auslegung des Vereinsgesetzes durch die Gerichte und Verwaltungsbehörden Geltung zu verschaffen.
Dieser Gesetzentwurf war in parlamentarischer Behandlung, als ich am 1. Juni 1916 das Reichsamt des Innern übernahm. Ebenso war damals schon die Zustimmung der Verbündeten Regierungen zu einem schon vor Jahren vom Reichstag angenommenen Initiativantrag behufs Aufhebung des Jesuitengesetzes in die Wege geleitet.
Der Reichstag drängte weiter. Ich kam schon am 5. Juni bei der zweiten Lesung der Novelle zum Vereinsgesetz in die Lage, zu diesem Drängen Stellung zu nehmen. Ich führte damals aus:
Die Verbündeten Regierungen hätten zwar geglaubt, berechtigten Wünschen durch eine Deklaration des bestehenden Gesetzes Rechnung tragen zu können, aber sie glaubten nicht, auf umstrittenem Boden Änderungen bestehender Gesetze vornehmen zu sollen, solange der Krieg noch dauere. Bis dahin gehörten alle unsere Kräfte der Verteidigung des Vaterlandes und der Sicherstellung eines Friedens, der uns gestatte, unbehelligt von außen unser Haus neu zu bestellen und die Arbeit an der Hebung des gesamten Lebensstandes unseres Volkes wieder aufzunehmen. Die Neubestellung unseres Hauses werde sich vollziehen auf der Grundlage des Erlebnisses, das dieser Krieg für unser Volk und für jeden einzelnen von uns bedeute. Im brüderlichen Zusammenhalten, in der Gemeinsamkeit der Taten und Opfer müsse sich das gegenseitige Verhältnis der einzelnen Berufsstände, Klassen und Konfessionen wandeln und klären. Dem neuen Inhalt unseres militärischen und staatlichen Daseins würden sich neue Formen anpassen. „Die Aufgaben, die uns hier bevorstehen, sind so umfassend und so weitschichtig, sie hängen auch so eng miteinander zusammen, daß es nicht angeht, die eine oder die andere Frage, mag sie dem einzelnen auch noch so brennend und wichtig erscheinen, getrennt für sich vorweg zu behandeln.“
Dieser Standpunkt wurde auch von der Mehrheit des Reichstags damals noch geteilt.
Aber die großen Risse und Sprünge im „Burgfrieden“ waren gleichwohl unverkennbar. Nicht etwa nur auf dem Gebiet der inneren Politik, sondern auch in der Frage der Kriegsziele und in der Frage der Kriegsmittel, namentlich des U-Bootkriegs.