Am Sonnabend, den 7. April, unterzeichnete der Kaiser die sogenannte „Osterbotschaft“ an den Reichskanzler und Präsidenten des Staatsministeriums. Sie bekundete den Entschluß des Kaisers und Königs, „den Ausbau unseres inneren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, sowie es die Kriegslage gestattet, ins Werk zu setzen“, und sprach den Wunsch aus, daß in Erwartung des Friedens und der Heimkehr unserer Krieger die Vorbereitungen unverweilt abgeschlossen würden. Der Passus über den preußischen Landtag lautete:

„Mir liegt die Umbildung des Preußischen Landtags und die Befreiung unseres gesamten innerpolitischen Lebens von dieser Frage besonders am Herzen. Für die Änderung des Wahlrechts zum Abgeordnetenhause sind auf meine Weisung schon zu Beginn des Krieges Vorarbeiten gemacht worden. Ich beauftrage Sie nunmehr, mir bestimmte Vorschläge des Staatsministeriums vorzulegen, damit bei der Rückkehr unserer Krieger diese für die innere Gestaltung Preußens grundlegende Arbeit schnell im Wege der Gesetzgebung durchgeführt werde. Nach den gewaltigen Leistungen des ganzen Volkes in diesem furchtbaren Kriege ist nach meiner Überzeugung für das Klassenwahlrecht in Preußen kein Raum mehr. Der Gesetzentwurf wird ferner unmittelbare und geheime Wahl der Abgeordneten vorzusehen haben. Die Verdienste des Herrenhauses und seine bleibende Bedeutung für den Staat wird kein König verkennen. Das Herrenhaus wird aber den gewaltigen Anforderungen der kommenden Zeit besser gerecht werden können, wenn es in weiterem und gleichmäßigerem Umfange als bisher aus den verschiedenen Kreisen und Berufen des Volkes führende, durch die Achtung ihrer Mitbürger ausgezeichnete Männer in seiner Mitte vereinigt. — Ich handle nach den Überlieferungen großer Vorfahren, wenn ich bei Erneuerung wichtiger Teile unseres festgefügten und sturmerprobten Staatswesens einem treuen, tapferen, tüchtigen und hochentwickelten Volke das Vertrauen entgegenbringe, das es verdient.“

Die Osterbotschaft fand im großen ganzen eine gute Aufnahme und erreichte, wenigstens für den Augenblick, das Ziel, einige Beruhigung zu schaffen. Zwar ließ sich der schon vorher für den 16. April, den Tag der Herabsetzung der Brotration, beschlossene Streik nicht ganz verhindern; aber schon nach zwei Tagen kehrten die feiernden Rüstungsarbeiter fast vollzählig zur Arbeit zurück, ohne daß ein gewaltsames Einschreiten nötig geworden wäre.

Bald jedoch spitzte sich die innerpolitische Lage von neuem zu.

Am 2. Mai konstituierte sich der Verfassungsausschuß. Die Vertreter des Zentrums, der Nationalliberalen und der Fortschrittlichen Volkspartei, mit denen ich am folgenden Tage eingehende Besprechungen hatte, gaben mir beruhigende Zusicherungen. Man werde der Osterbotschaft Rechnung tragen durch Zurückstellung der das preußische Wahlrecht berührenden Fragen und zunächst nur einige Fragen von geringerer Bedeutung vornehmen.

Als ich jedoch am Tage darauf zu der Sitzung des Ausschusses kam, fand ich einen langen gemeinschaftlichen Antrag des Zentrums, der Nationalliberalen und der Freisinnigen Volkspartei vor, der eine Anzahl von Punkten von grundsätzlicher Bedeutung enthielt, so den Ausbau der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Staatssekretäre gegenüber Bundesrat und Reichstag, die Errichtung eines Staatsgerichtshofs und vor allem die Gegenzeichnung des Kriegsministers für Offiziersernennungen, wodurch eine parlamentarische Verantwortlichkeit für diese Ernennungen begründet werden sollte. Ich war durch diesen Überfall der drei Parteien, mit deren Vertretern ich noch tags zuvor eine ebenso eingehende wie offene Aussprache gehabt hatte, auf das peinlichste berührt und beschränkte mich auf die Erklärung, daß ich der Stellungnahme der Verbündeten Regierungen in Fragen, die an die Grundmauern unserer Verfassung rührten und das Verhältnis der Verbündeten Regierungen zu der Reichsleitung wie zum Reichstag so nahe angingen, in keiner Weise vorgreifen könne; daß ich mich also für den Augenblick darauf beschränken müsse, von den Meinungsäußerungen des Ausschusses Kenntnis zu nehmen und durch meine Kommissare erforderlichenfalls sachliche Aufklärungen geben zu lassen.

Den Parteiführern gegenüber machte ich aus meiner Beurteilung ihres Verhaltens kein Hehl. Ich wies sie außerdem darauf hin, daß die gänzlich überflüssige Aufrollung der die Kommandogewalt des Kaisers berührenden Frage der Gegenzeichnung der Offiziersernennungen in weiten Kreisen des Offizierkorps, das draußen vor dem Feinde sein Leben täglich in die Schanze schlage, ernstliche Verstimmung hervorrufen werde; daß außerdem durch diesen Antrag bekannte Empfindlichkeiten des Kaisers getroffen würden, die ohne Not zu verletzen gerade nach der Osterbotschaft mir wenig angebracht erscheine; daß schließlich die Stellung des Kanzlers, dessen Verhältnis zur Obersten Heeresleitung sich neuerdings verschärft hatte, durch solche Improvisationen ernstlich gefährdet werde.

Die drei Parteien gossen nun in der Tat etwas Wasser in den Wein des Verfassungsausschusses. Als der Reichstag am 10. Mai für einige Zeit in Ferien ging, waren seine Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Ich hatte den Eindruck, daß bei den drei Mittelparteien die ernsthafte Absicht bestehe, nichts zu überstürzen und den Verfassungswagen in ruhiger Fahrt zu halten. Der Kanzler faßte seinerseits in jener Zeit die Aufnahme von führenden Abgeordneten in die Reichsleitung ernstlich ins Auge und ließ wegen der dem Kaiser in Vorschlag zu bringenden Persönlichkeiten vertraulich sondieren. Ich konnte ihn in dieser Absicht nur bestärken. Denn die schweren Zeiten, die uns unter allen Umständen noch bevorstanden, waren nur von einer Regierung zu überwinden, die durch die Herstellung eines engen Vertrauensverhältnisses zur Volksvertretung die parlamentarischen Schwierigkeiten und Reibungen nach Möglichkeit ausschaltete, die uns im letzten Jahre so viel Zeit und Kraft gekostet, das Volk erregt und unseren Feinden die Hoffnung auf einen inneren Konflikt und Zusammenbruch gegeben hatten.

Die Juli-Krisis