„Wären wir nicht gewillt, alle die Folgerungen, die sich aus dem Erleben dieses Krieges ergeben, entschlossen zu ziehen in allen Fragen des politischen Lebens, in der Regelung des Arbeitsrechtes, in der Regelung des preußischen Wahlrechts, bei der Ordnung des Landtags im ganzen — wenn wir nicht das tun, dann gehen wir inneren Erschütterungen entgegen, deren Tragweite kein Mensch übersehen kann. Ich werde diese Schuld nicht auf mich laden.“

Zwei Wochen später, am 29. März 1917, hatte der Reichstag seine erste große innerpolitische Aussprache seit dem Beginn des Krieges. Die Debatte stand sichtlich unter dem Eindruck der Vorgänge in Rußland. Nicht nur die Sozialdemokraten forderten eine sofortige Inangriffnahme innerer Reformen — ihr Sprecher verlangte vor allem die Einführung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts in den Bundesstaaten und eine Neueinteilung der Wahlkreise im Reich —, sondern auch die Freisinnigen und Nationalliberalen bekannten ihre Abkehr von der Ansicht, daß die „Neuorientierung“ erst nach dem Abschluß des Krieges verwirklicht werden könne. Besonders fiel auf, daß der nationalliberale Abgeordnete Dr. Stresemann das preußische Wahlrecht als eine deutsche Frage bezeichnete und daß er sich, wenn auch nicht ausgesprochen für das parlamentarische System, so doch sehr entschieden für die Herstellung eines engeren Zusammenhanges zwischen Parlament und Regierung aussprach.

Der Kanzler lehnte es in jener Reichstagssitzung ab, die innerpolitischen Reformen, und insbesondere die Reform des preußischen Wahlrechts, sofort aufzunehmen. Er bezeichnete es als „ein eigenes Ding“, ein staatliches Fundament wie das Wahlrecht in einer Zeit zu ändern, wo Millionen Männer, deren Wahlrecht geändert werden soll, in den Schützengräben lägen. Ein Wahlkampf um die Wahlreform sei unter diesen Verhältnissen praktisch unmöglich. Die Oktroyierung eines neuen Wahlrechts wies er mit Entschiedenheit zurück.

Der Reichstag beschloß am Ende der Diskussion mit 228 gegen 33 Stimmen die Bildung eines aus 28 Mitgliedern bestehenden Verfassungsausschusses zur „Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Zusammensetzung der Volksvertretung und ihres Verhältnisses zur Regierung“. Dem Verfassungsausschuß wurden alle die Verfassung berührenden Anträge überwiesen, darunter ein Antrag der Fortschrittlichen Volkspartei, den Reichskanzler zu ersuchen, unverzüglich dahin zu wirken, daß in allen deutschen Bundesstaaten eine konstitutionelle Verfassung geschaffen werde mit einer Volksvertretung, die auf allgemeinem, direktem, gleichem und geheimem Wahlrecht beruht.

Damit war die Frage des preußischen Wahlrechts beim Deutschen Reichstag anhängig gemacht.

Inzwischen hatte unsere innere Lage eine neue Erschwerung erfahren: Die Aufnahme der Getreidebestände hatte die Notwendigkeit ergeben, die Brotration von Mitte April an nicht unerheblich herabzusetzen. Bei den Beratungen über die zu treffenden Maßnahmen einigte man sich dahin, daß der Bevölkerung ein Ausgleich in einer Erhöhung der Fleischration gegeben werden müsse, und zwar zu Preisen, die durch Reichszuschüsse verbilligt werden sollten. Trotzdem war zu erwarten, daß die Bekanntgabe der Herabsetzung der Brotration die ohnedies vorhandene Erregung noch erheblich steigern werde. Schon seit einiger Zeit flammten in den Industriegebieten, bald hier, bald dort, lokale Streiks auf; stellenweise kam es auch zu Lebensmittelkrawallen; politische Forderungen liefen mit unter, und jedenfalls wurde überall unter der Arbeiterschaft mit politischen Beschwerden, namentlich mit Angriffen auf das Dreiklassenwahlrecht, agitiert.

Dazu kam nun am 3. April die Erklärung des Kriegszustandes durch die Vereinigten Staaten, durch die der letzte Rest einer jeden Hoffnung auf baldigen Frieden beseitigt wurde. Präsident Wilson schloß seine Botschaft an den Kongreß über den Kriegszustand mit Wendungen, die bestimmt waren, das deutsche Volk gegen seinen Kaiser und die Bundesfürsten mobil zu machen. Der Krieg, so führte er aus, sei von den deutschen Machthabern ohne Kenntnis und Billigung des deutschen Volkes im Interesse der Dynastien und einer kleinen Gruppe ehrgeiziger Männer provoziert und geführt worden; Amerika stehe im Begriff, den Kampf mit den natürlichen Feinden der Freiheit aufzunehmen, um die Menschenrechte zu sichern. — Bei der durch die russische Revolution hervorgerufenen Erregung der Geister lag die Gefahr vor, daß die durchsichtige Absicht unserer Feinde, unsere Widerstandskraft mit der Parole „Demokratie gegen Autokratie“ von innen heraus zu sprengen, Erfolg haben könnte.

Noch am Abend des 30. März 1917, an dem der Reichstag die Einsetzung des Verfassungsausschusses beschlossen hatte, fand beim Reichskanzler eine Besprechung mit den meistbeteiligten preußischen Ministern und Staatssekretären statt, bei der Herr von Bethmann sich dahin aussprach, daß angesichts der Zuspitzung der inneren Lage die nicht mehr zu umgehende Reform des preußischen Wahlrechts, ehe der Krone durch Parlamentsbeschlüsse die Initiative genommen werde, von dem König in feierlicher Form verkündet werden müsse. Er hoffte, daß eine solche vom König erlassene und vom Ministerpräsidenten gegengezeichnete Ankündigung Beruhigung schaffen, die Lage entlasten und die Stellung des Kaisers und Königs festigen werde.

In den nächsten Tagen reiste der Kanzler zu der schon erwähnten Zusammenkunft mit dem Kaiser von Österreich in das Große Hauptquartier. Bei dieser Gelegenheit hielt er dem Kaiser eingehenden Vortrag auch über die innere Lage und schlug dem Kaiser den Erlaß einer Botschaft vor, die neben anderen Reformen eine Umbildung des preußischen Landtags und eine freiheitliche Gestaltung des Wahlrechts zum Abgeordnetenhaus ankündigen sollte. Der Kaiser ließ sich von der Notwendigkeit überzeugen und erfaßte den Gedanken der Ankündigung so lebhaft, daß er den Kanzler beauftragte, die Vorbereitungen so zu beschleunigen, daß die Botschaft bereits am Ostersonntag, den 8. April, veröffentlicht werden könne.

Das preußische Staatsministerium beriet die Angelegenheit am Gründonnerstag und Karfreitag. Der Widerstand gegen die sofortige Ankündigung des gleichen Wahlrechts war stark; aber darüber herrschte Übereinstimmung, daß neben dem gleichen Wahlrecht nur ein sehr demokratisches Pluralwahlrecht mit Zusatzstimmen, die für jedermann erreichbar seien, in Frage kommen könne.