In Petersburg dagegen schlug man sofort eine andere Tonart an. Durch die offiziöse Petersburger Telegraphenagentur wurde über die Sitzung vom 28. Dezember ein Bericht verbreitet, der dem Vorsitzenden der russischen Delegation im Wege freier Erfindung die schärfsten Worte der Kritik und des Protestes gegen die Kühlmannsche Formulierung in den Mund legte, in der Absicht, die deutsche Vertretung eines illoyalen und unanständigen Vorgehens zu beschuldigen. Außerdem ließ die Petersburger Regierung eine wahre Flut von Funksprüchen und Aufrufen los, die gröbliche Beschimpfungen der deutschen Heerführer und Heereseinrichtungen sowie Aufforderungen revolutionären Charakters an die deutschen Truppen und Arbeitermassen enthielten.
Der schon bei Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen durch das Verhalten der russischen Delegation und, mehr noch, der russischen Regierung entstandene Verdacht, daß es den führenden Männern des bolschewistischen Rußland in erster Linie auf die Propaganda für die Revolutionierung der breiten Massen und der Armeen der anderen kriegführenden Länder ankomme, wurde jetzt zur unabweisbaren Gewißheit. Wenn irgend etwas diese Gewißheit weiter verstärken konnte, so war es der am 2. Januar 1918, zwei Tage vor dem für den Wiederbeginn der Verhandlungen in Brest-Litowsk vereinbarten Termin, an die Regierungen der Vierbundmächte gefunkte Vorschlag, die Friedensverhandlungen nach Stockholm zu verlegen, zumal da dieser Vorschlag von der summarischen Feststellung begleitet war, daß die russische Regierung den vom Grafen Czernin am 25. Dezember 1917 gemachten Vorschlag — also nicht etwa erst die Kühlmannsche Formulierung vom 27. Dezember — als dem Grundsatz der freien Selbstbestimmung der Völker widersprechend ansehe.
Graf Hertling teilte daraufhin in dem am 4. Januar 1918 zusammengetretenen Hauptausschuß des Reichstags mit, er habe Herrn von Kühlmann ermächtigt, die Verlegung der Friedensverhandlungen nach Stockholm abzulehnen; abgesehen davon, daß wir nicht in der Lage seien, uns von den Russen den Ort der Verhandlungen vorschreiben zu lassen, sprächen gegen Stockholm technische Schwierigkeiten der telegraphischen Verbindung mit den Hauptstädten der beteiligten Staaten sowie die Gefahr von Machenschaften der Entente. Graf Hertling konnte seiner Mitteilung hinzufügen, daß inzwischen bevollmächtigte Vertreter der Ukraine, die sich am 19. Dezember 1917 zur selbständigen Volksrepublik erklärt hatte, in Brest-Litowsk eingetroffen seien, und daß wir ganz ruhig mit den Vertretern der Ukraine weiterverhandeln würden.
Die feste Haltung Deutschlands und seiner Verbündeten hatte zur Folge, daß bereits am 5. Januar die Petersburger Regierung mitteilte, daß angesichts des Eintreffens der Delegationen des Vierbundes am alten Verhandlungsort auch die russische Delegation, dieses Mal unter der Führung des Volkskommissars für die auswärtigen Angelegenheiten, des Herrn Trotzki selbst, nach Brest-Litowsk kommen werde in der Überzeugung, daß man sich dort über die Verlegung der Verhandlungen auf neutralen Boden unschwer einigen werde.
Die zweite Phase der Brester Friedensverhandlungen
In Erwartung der Ankunft Trotzkis und seiner Delegation wurden in Brest-Litowsk zunächst mit den Vertretern der ukrainischen Volksrepublik die Verhandlungen begonnen.
Bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der russischen Delegation am 9. Januar erklärte Trotzki zunächst, angesichts der grundsätzlichen Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts jeder Nation bis zur völligen Lostrennung kein Hindernis für die Teilnahme der ukrainischen Delegation an den Friedensverhandlungen zu sehen. Die Frage, ob die ukrainische Delegation eine Unterabteilung der russischen Delegation darstelle oder ob sie in diplomatischer Beziehung als Vertretung eines selbständigen Staates zu behandeln sei, erklärte Herr Trotzki als erledigt, da die ukrainische Delegation als eine selbständige Vertretung erschienen sei, da diese Vertretung von der russischen Delegation anerkannt und von keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht worden sei.
Am 12. Januar erklärte Graf Czernin namens der Vierbundmächte: „Wir erkennen die ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volksrepublik an. Die formelle Anerkennung der ukrainischen Volksrepublik als selbständiger Staat durch die vier verbündeten Mächte bleibt dem Friedensvertrag vorbehalten.“
Herr Trotzki erklärte in der Sitzung vom 10. Januar ferner, daß Rußland die Friedensverhandlungen weiterführen werde, unabhängig davon, ob die Entente sich anschließe oder nicht. Er nahm Akt von einer Erklärung Kühlmanns, daß mit dem Nichtbeitritt der Entente die Erklärung des Grafen Czernin vom 25. Dezember 1917 hinfällig sei, und stellte dem das unbedingte Festhalten der russischen Delegation an den von ihr dargelegten Grundlagen eines „demokratischen Friedens“ entgegen. Auf die Verlegung der Verhandlungen nach einem neutralen Platz verzichtete er, „um den Mächten des Vierbundes den Vorwand eines Abbruchs der Verhandlungen aus technischen Gründen zu entziehen“.
In den folgenden Tagen entwickelte sich in der für die politischen territorialen Fragen gebildeten Kommission, an deren Sitzungen die Vorsitzenden der einzelnen Delegationen persönlich teilnahmen, ein hartnäckiger Zweikampf Kühlmann-Trotzki um die Fragen der Räumung und des Selbstbestimmungsrechts der besetzten Gebiete.