Demgegenüber erklärte die ukrainische Delegation, daß die ukrainische Volksrepublik sich ursprünglich bemüht habe, eine Föderation der verschiedenen auf dem Gebiet des früheren russischen Kaiserreiches entstandenen Republiken zu schaffen, daß aber, nachdem diese Versuche gescheitert seien, die ukrainische Zentralrada die ukrainische Volksrepublik am 24. Januar zu einem ganz selbständigen und von niemand abhängigen Staat proklamiert habe. Die Differenzen mit den ukrainischen Bolschewisten seien eine innere Angelegenheit der ukrainischen Volksrepublik, die auf deren völkerrechtliche Stellung keinen Einfluß haben könne. Die Unruhen in der Ukraine seien von der Petersburger bolschewistischen Regierung mit Hilfe nichtukrainischer Soldaten, die in einzelnen Städten Soldatenräte gebildet hätten, hervorgerufen worden. Die Wahlen zur russischen Konstituierenden Nationalversammlung hätten in der Ukraine eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln zugunsten der ukrainischen Zentralrada ergeben, und eine Minderheit von nur zehn Prozent für die Bolschewisten.
Graf Czernin erklärte im Namen der Delegationen der vier verbündeten Mächte, daß für diese kein Anlaß vorliege, die am 12. Januar ausgesprochene Anerkennung der ukrainischen Delegation als einer selbständigen Delegation und als einer bevollmächtigten Vertretung der ukrainischen Volksrepublik zurückzunehmen oder einzuschränken; die Regierungen des Vierbundes sähen sich vielmehr weiter veranlaßt, die ukrainische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, freien, souveränen Staat anzuerkennen, der in der Lage sei, selbständig internationale Abmachungen zu treffen.
Am 9. Februar morgens zwei Uhr wurde der Friedensvertrag zwischen den Regierungen des Vierbundes und der ukrainischen Volksrepublik unterzeichnet. Es war der erste Friedensschluß im Weltkrieg. Er betraf den wirtschaftlich wichtigsten Teil des Russischen Reiches; denn die Ukraine hatte in Friedenszeiten von der Getreideausfuhr Rußlands 40 vom Hundert, von seiner Zuckerausfuhr sogar 80 vom Hundert aufgebracht, und von der russischen Kohlenförderung und Eisengewinnung entfielen etwa zwei Drittel auf die ukrainischen Gruben und Werke.
Die letzte Phase der Brester Friedensverhandlungen
An dem gleichen Tag, in dessen ersten Morgenstunden der ukrainische Friedensvertrag unterzeichnet worden war, erklärte Herr Trotzki: Vom russischen Standpunkt sei die Anwendung, die von der Gegenseite dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker gegeben werde, gleichbedeutend mit der Ablehnung dieses Grundsatzes. Außerdem sei eine neue Schwierigkeit entstanden durch die Stellungnahme des Vierbundes gegenüber der Ukraine. Er protestierte gegen den Abschluß des ukrainischen Friedensvertrages und bemerkte, die Handlungsweise des Vierbundes müsse Zweifel hervorrufen, ob die Mittelmächte zu einer Verständigung mit der Regierung des föderativen Rußland gelangen wollten.
Noch einmal versuchte Graf Czernin durch einen Kompromißvorschlag die Fortsetzung der Verhandlungen zu retten. Aber auch die neue Formulierung, die Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin den russischen Delegierten vorschlug, fand nur Ablehnung.
Schließlich führte Herr Trotzki in der Sitzung vom 10. Februar aus, daß nach Ansicht seiner Delegation jetzt die Entscheidungsstunde gekommen sei. Rußland wolle keinen Teil mehr am Krieg haben; deshalb führe Rußland sein Heer und Volk aus dem Kriege heraus. Unter Verzicht auf die Unterzeichnung eines Friedensvertrages erkläre Rußland den Kriegszustand mit Deutschland, Österreich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendigt und erteile gleichzeitig den Befehl zur völligen Demobilisation der russischen Streitkräfte an allen Fronten. Für die aus dieser Lage sich ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes und Rußland über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen, konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen des Vierbundes.
Herr von Kühlmann hatte die Geistesgegenwart, sofort die durch diese überraschende Erklärung geschaffene Situation zu präzisieren. Er stellte fest, daß der Vierbund mit der russischen Regierung im Kriege stehe, daß die Kriegshandlungen zwar durch den Waffenstillstand eingestellt seien, bei Wegfall dieses Vertrages aber wieder aufleben würden. Der Waffenstillstandsvertrag bezeichne als seinen Zweck den Abschluß des Friedens. Komme dieser Zweck des Waffenstillstandsvertrages in Wegfall, so würden die Kriegshandlungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist wieder aufleben. Die Tatsache, daß die eine von den beiden Parteien demobilisiere, würde hieran weder tatsächlich noch rechtlich etwas ändern. Im Anschluß an diese Feststellung schlug er für den nächsten Tag eine Vollsitzung vor, in der die Stellungnahme der Verbündeten zu den neuesten Mitteilungen der russischen Delegation bekanntgegeben werden sollte.
Herr Trotzki erwiderte, die russische Delegation habe jetzt alle ihre Vollmachten erschöpft und halte es für notwendig, nach Petersburg zurückzukehren. Die Mitteilungen, welche die Delegationen des Vierbundes machen würden, werde die Regierung der föderativen russischen Republik beraten und darauf die Antwort erteilen.