Bei der auf diese Sitzung folgenden Aussprache zwischen den diplomatischen und militärischen Unterhändlern Deutschlands und Österreich-Ungarns stellte sich Graf Czernin auf den Standpunkt, daß der durch die Erklärung Trotzkis geschaffene Zustand, der den Frieden „via facti“ herbeiführe, akzeptiert werden müsse. Er behauptete später, daß auch Herr von Kühlmann, trotz seines vorsichtigen Vorbehaltes in der Sitzung selbst, sich dieser Auffassung angeschlossen habe, und daß einzig und allein der General Hoffmann eine abweichende Haltung eingenommen und die Kündigung des Waffenstillstandes, den Vormarsch nach Petersburg und die militärische Unterstützung der Ukraine gefordert habe.

In der Tat vertrat Herr von Kühlmann, der alsbald nach Deutschland zurückkehrte, gegenüber den Forderungen der Obersten Heeresleitung einen Standpunkt, der sich demjenigen des Grafen Czernin näherte. Demgegenüber verlangte das Große Hauptquartier, daß Trotzkis Erklärung als Kündigung des Waffenstillstandes behandelt und sofort nach Ablauf der siebentägigen Frist mit dem Vormarsch der deutschen Heere in Estland und Livland und dem Einmarsch in die von den Sowjettruppen auf das äußerste bedrängte Ukraine beantwortet werden müsse. Die offiziöse „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ dagegen veröffentlichte eine Zuschrift eines Staatsrechtslehrers, in der ausgeführt wurde, die Erklärung Trotzkis habe hinsichtlich des Waffenstillstandes zur Folge, daß die Feindseligkeiten erst wieder aufgenommen werden könnten, wenn der Waffenstillstand unter Einhaltung der vertragsmäßigen Fristen ausdrücklich gekündigt worden sei.

Die Entscheidung wurde in einer Beratung herbeigeführt, die am 13. Februar unter Vorsitz des Kaisers im Großen Hauptquartier zu Homburg stattfand. Sie fiel zugunsten der Auffassung und des Programms der Obersten Heeresleitung, nachdem auch der Reichskanzler Graf Hertling sich schließlich auf deren Standpunkt gestellt hatte. Herr von Kühlmann, der ursprünglich die Kabinettsfrage gestellt hatte, entschloß sich auf Drängen des Reichskanzlers zum Bleiben.

Am 16. Februar veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine offiziöse Note, die besagte: Durch die einseitige Erklärung Trotzkis sei selbstverständlich der Kriegszustand nicht beseitigt; vielmehr habe die Weigerung Trotzkis, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, die Herstellung des Friedens unmöglich gemacht. Gerade zur Herbeiführung des Friedens aber sei der Waffenstillstandsvertrag, wie seine Einleitung ausdrücklich hervorhebe, abgeschlossen worden. Der Verzicht auf den Frieden sei deshalb der Kündigung des Waffenstillstandes gleichzuachten; die Kündigung sei als am 10. Februar erfolgt anzusehen. Die deutsche Regierung müsse sich deshalb nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen siebentägigen Frist freie Hand nach jeder Richtung vorbehalten.

Am gleichen Tag überreichte die ukrainische Delegation in Brest-Litowsk der deutschen Regierung eine Botschaft an das deutsche Volk, in der sie die Hilfe des deutschen Heeres gegen die russischen Bolschewisten erbat, die in die Ukraine eingerückt waren.

Ebenfalls an demselben Tag verließen die Kommissionen der verbündeten Regierungen, die nach Abschluß des Waffenstillstandes im Dezember 1917 zur Regelung des Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen sowie zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Verkehrs nach Petersburg entsandt worden waren, die russische Hauptstadt. Bezeichnend war, daß ein Wiener Communiqué diesen Schritt mit der „durch die Anarchie bedingten Unsicherheit“ begründete und hinzufügte: „Sobald die Sicherheitsverhältnisse in Petersburg es gestatten, wird sich die Kommission wieder dorthin zurückbegeben.“

Am 17. Februar begannen die deutschen Truppen im Baltikum und in Wolhynien ihren Vormarsch. In wenigen Tagen war ganz Livland, fast ganz Estland und ein großer Teil Wolhyniens besetzt.

Am 20. Februar ließ die russische Regierung einen Funkspruch ergehen, lautend: „Der Rat der Volkskommissare sieht sich veranlaßt, in Anbetracht der geschaffenen Lage sein Einverständnis zu erklären, den Frieden unter den Bedingungen zu unterzeichnen, die von den Delegierten des Vierbundes in Brest-Litowsk gestellt wurden.“

Nun schwenkte auch Graf Czernin ein und ließ erklären: Die neue Wendung sei ausschließlich dem ohne Zögern erfolgten militärischen Vorgehen gegen die großrussische Republik zu danken; es sei selbstverständlich, daß diese Aktion auf dem Einvernehmen der beiden Mittelmächte beruhe; wenn bisher nur das Vorgehen deutscher Kräfte gemeldet werde, so ergebe sich das aus der Tatsache, daß das Schwergewicht der österreichisch-ungarischen Streitkräfte an dem südlichen Teil der Ostfront liege. — Diese Begründung war natürlich nur ein durchsichtiger Vorwand; denn für die österreichisch-ungarischen Truppen hatte durchaus die Möglichkeit bestanden, sich an dem Einmarsch in die Ukraine zu beteiligen.