Allerdings ist es richtig, daß die deutsche Politik schon vor der russischen Revolution und der durch diese herbeigeführten Sprengung des Russischen Reiches auf eine aktive Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der im Laufe des Krieges von unseren Truppen besetzten westrussischen Randgebiete gerichtet war. Schon am 5. April 1916 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg im Reichstag unter Berufung auf das damals von Herrn Asquith verkündigte Prinzip der Nationalitäten die Frage gestellt, ob Herr Asquith annehmen könne, „Deutschland würde jemals freiwillig die von ihm und seinen Bundesgenossen befreiten Völker zwischen der Baltischen See und den Wolhynischen Sümpfen der Herrschaft des reaktionären Rußland wieder ausliefern, — mögen sie nun Polen, Litauer, Balten oder Letten sein“. Und am 5. November war mit der Zweikaiserproklamation über die Errichtung eines selbständigen polnischen Staates ein positiver Eingriff in die Verhältnisse der westrussischen Randvölker geschehen. Auf dieser Grundlage konnte später, am 25. Januar 1918, Herr von Kühlmann mit einem gewissen Recht von der „Zwangsläufigkeit und Bedingtheit“ der deutschen Ostpolitik „durch das, was vorher geschaffen und getan worden ist“, sprechen. Aber abgesehen von Polen, hinsichtlich dessen wir durch offizielle Akte und durch Vereinbarung mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen festgelegt waren, hatte die deutsche Politik bis zum Beginn der russischen Revolution sich ihrer Bewegungsfreiheit nicht entäußert; das ausschlaggebende Moment war hier die Auflösung des Russischen Reiches, die uns die schon bisher von der deutschen Politik beabsichtigte Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der Randgebiete geradezu als Notwendigkeit auferlegte. Die Frage der Randstaaten war, als wir in die Brester Verhandlungen eintraten, zu einem für uns besonders wichtigen Teil, aber immerhin zu einem Teil des weit größeren Problems geworden, wie sich die deutsche Politik zu verhalten habe zu dem Auseinanderfallen Rußlands, zu den Kräften und Strömungen, die in dem Chaos des russischen Zusammenbruchs zutage traten, zu den neuen Gebilden, die sich auf den Trümmern des alten Russischen Reiches zu formen begannen.
Die Lage war äußerst schwierig und verwickelt. Nicht nur, daß die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst undurchsichtig und unübersehbar war, daß die Nachrichten über die tatsächlichen Vorgänge und die Urteile über die für die weitere Gestaltung bestimmenden Kräfte auseinandergingen und sich in den wichtigsten Punkten widersprachen, — auch unsere eigenen Interessen an den russischen Fragen waren vielgestaltig und schwer auf eine einheitliche Linie zu bringen.
Das dringende Gebot, das sich aus der Fortdauer des Krieges gegen unsere westlichen Feinde ergab, war die möglichst ausgiebige militärische Entlastung im Osten und die möglichst wirksame wirtschaftliche Hilfe aus dem Osten. Eine über den Krieg hinausdenkende Politik mußte auf die künftige Sicherung unserer Ostgrenzen und gleichzeitig auf ein politisch und wirtschaftlich gutes Verhältnis zu Rußland oder den an seiner Stelle entstehenden Gebilden Bedacht nehmen; in welchem Maße, darüber gingen die Meinungen allerdings erheblich auseinander: Die Anhänger der „östlichen Orientierung“, die in einem starken, zu Deutschland in freundschaftlichen Beziehungen stehenden Rußland für die Zukunft ein notwendiges Gegengewicht gegen das Angelsachsentum erblickten, standen zu der Frage, ob wir das Auseinanderfallen des Russischen Reiches und die innere Schwächung Großrußlands begünstigen oder hemmen sollten, naturgemäß anders als diejenigen Politiker, die in dem Wiedererstehen des russischen Kolosses die größte Gefahr für Deutschland erblickten und die Solidarität der westeuropäischen Kultur gegenüber dem halbasiatischen Russentum hochhielten. Dazu kamen die völkischen Verpflichtungen, die uns die Stammesverwandtschaft der Deutschbalten auferlegte. Außerdem hatte unsere Politik in den russischen Fragen Rücksichten zu nehmen auf unsere Bundesgenossen, von denen vor allem Österreich-Ungarn, aber auch die Türkei ihre eigenen unmittelbaren Interessen an der Lösung des russischen Problems wahrnahmen. Schließlich wurden die Ostfragen überschattet von dem ganz neuen Problem des russischen Bolschewismus, der nach seinen eigenen Kundgebungen sich in seiner Auswirkung nicht auf Rußland beschränken wollte, sondern die Revolutionierung der Welt erstrebte.
Der Brester Friede hat nichts weniger als eine endgültige Lösung dieser Probleme gebracht. Er konnte sie nicht bringen, weil für eine endgültige Lösung die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst noch nicht reif war und weil die endgültige Lösung der östlichen Fragen nicht außer Zusammenhang gestellt werden konnte mit der noch ausstehenden Entscheidung nach Westen hin und mit der Gestaltung unseres künftigen Verhältnisses zu den übrigen Großmächten. Er konnte sie aber auch nicht bringen, weil — wie ich an einer anderen Stelle ausgeführt habe — unsere Verhändler, als sie in die Brester Verhandlungen hineingingen, mangels einer Einigung sowohl zwischen den maßgebenden Faktoren in Deutschland, als auch zwischen den einzelnen Teilhabern des Vierbundes, ein klares Programm überhaupt nicht mitbrachten, auch nicht in den konkreten Punkten, in denen ein solches einheitliches Programm möglich und notwendig gewesen wäre.
So schuf der Brester Friede gerade in denjenigen territorialen Fragen, die Deutschland am nächsten angingen, nur einen unfertigen Übergangszustand. Er beschränkte sich auf die Feststellung, daß die Gebiete westlich einer genauer bezeichneten Linie — es handelte sich um Polen, Litauen, Kurland und einen Teil von Livland — der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen und daß diesen Gebieten aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen sollten. Rußland verzichtete auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Über das Verhältnis der Mittelmächte zu den so von Rußland abgetrennten Gebieten wurde lediglich gesagt: „Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.“ Außerdem verpflichtete sich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach Abbruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschen Ultimatum gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estland und Livland, dessen Grenze näher bezeichnet wurde, ohne Verzug durch Zurückziehung der russischen Truppen und der Roten Garde zu räumen. Estland und Livland sollten von einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung wiederhergestellt sein würde.
Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig von Rußland abgetrennt; aber über die künftige Gestaltung dieser Gebiete wurde im Friedensvertrag nur festgesetzt, daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit der Bevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das „Wie?“ der künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertrag offen. Estland und Livland wurden, im Gegensatz zu Polen, Litauen und Kurland, nicht von dem russischen Staatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur für einen Übergangszustand von deutschen Polizeitruppen besetzt werden. Mit der Schaffung „eigener Landeseinrichtungen“ und der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung sollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie die „eigenen Landeseinrichtungen“ gedacht waren, vor allem, wie sie sich zu der russischen Staatsgewalt verhalten sollten, darüber enthielt der Friedensvertrag nichts. Jedenfalls blieb hinsichtlich Estlands und Livlands die russische Regierung als Inhaberin der Staatshoheit über jene Gebiete berechtigt, bei der künftigen Gestaltung mitzusprechen, während das Recht Deutschlands auf eine Mitwirkung bei dieser Gestaltung nicht vorgesehen war; allerdings mußte in einem künftigen Zeitpunkt eine Verständigung zwischen Rußland und Deutschland darüber nötig werden, ob die Voraussetzungen der Räumung Estlands und Livlands von der deutschen „Polizeimacht“ gegeben seien.
Der Brester Vertrag schuf also für die uns benachbarten Randgebiete nur einen Rahmen, der vorläufig noch des Bildes entbehrte. Die Politik der Mittelmächte und insbesondere Deutschlands hatte es in der Hand, wann und wie sie diesen Rahmen ausfüllen wollte; sie hatte durchaus die Möglichkeit, sich dabei der weiteren Gestaltung der Dinge in Rußland und der weiteren Entwicklung des Krieges anzupassen.
Über die uns benachbarten Randgebiete hinaus nahm die deutsche Politik während der Brester Verhandlungen positiv Stellung zu der Frage der Lostrennung Finnlands und der Ukraine vom russischen Reichskörper.
Schon Ende Dezember 1917 hatte der Reichskanzler eine finnische Delegation empfangen, die um die Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands nachsuchte. Der Reichskanzler hatte bei diesem Empfang sich darauf beschränkt, die Sympathien des deutschen Volkes und der deutschen Regierung für die Bestrebungen des finnländischen Volkes zum Ausdruck zu bringen und darauf aufmerksam zu machen, daß die Anerkennung der Selbständigkeit Finnlands durch Deutschland von der Verständigung Finnlands mit der russischen Regierung abhängig sei, mit der Deutschland sich in Friedensverhandlungen befinde. Er konnte dabei hinzufügen, daß der russische Volkskommissar für das Auswärtige den deutschen Delegierten in Brest-Litowsk auf eine Anfrage hin habe erklären lassen, daß Rußland den finnischen Wünschen entgegenkommen werde, wenn sich Finnland an die russische Regierung wenden würde. Nachdem die finnische Regierung den erforderlichen Schritt in Petersburg unternommen hatte und nachdem die französische Regierung mit der Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands vorausgegangen war, erklärte der Reichskanzler der finnischen Delegation bei einem erneuten Empfang am 6. Januar 1918 im Namen des Deutschen Reiches die Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Abschluß eines besonderen Friedensvertrags mit Finnland war die notwendige Konsequenz dieser Anerkennung.
Unter welchen Umständen während der Verhandlungen in Brest-Litowsk die Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Volksrepublik durch die Mächte des Vierbundes und der Abschluß des Friedens zwischen Vierbund und Ukraine erfolgte, ist bei der Schilderung der Brester Verhandlungen bereits dargelegt worden. Die Anerkennung der Selbständigkeit der ukrainischen Volksrepublik und der Abschluß des Friedens mit deren Regierung erfolgte nicht zum wenigsten als taktische Kampfmaßnahme gegen die Regierung Sowjetrußlands in einem Augenblick, als Trotzki die ursprüngliche Anerkennung der Selbständigkeit der Delegation der Kiewer Zentralrada bereits zurückgezogen hatte, und gegen den erklärten Einspruch der russischen Vertreter. Bei der Ukraine handelte es sich nicht mehr um ein „Randgebiet“, sondern um ein an Bevölkerung und mehr noch an natürlichen Hilfsquellen hochbedeutendes Stück des Zentrums des Russischen Reiches. Deshalb war die Anerkennung der Selbständigkeit der Ukraine und der Abschluß eines Sonderfriedens mit diesem neuen Staatswesen in viel höherem Maße als die Abtrennung der westlichen Randländer einschließlich Polens eine aktive Beteiligung der Mittelmächte an der Zertrümmerung des russischen Kolosses.