Wilson ging sehr geschickt aus von den inneren Unstimmigkeiten, die aus dem Verhalten der Vertreter der Zentralmächte bei den Brester Verhandlungen zutage traten. Er stellte die Frage: „Wem haben wir nun eigentlich zugehört? Denen, die den Geist und die Absicht der Resolution des Deutschen Reichstags vom 19. Juli 1917, den Geist und die Absicht der liberalen Führer Deutschlands verkündeten, oder denen, die diesem Geist und dieser Absicht Widerstand leisten, sie verachten und auf Eroberung und Unterwerfung bestehen? Oder hören wir am Ende beide unversöhnt und in offenem und hoffnungslosem Widerspruch?“ Aber einerlei, wie diese Frage sich beantworte, es bestehe kein Grund, die Aufforderung der Mittelmächte nach Bekanntgabe der Kriegsziele nicht mit der äußersten Offenheit zu beantworten. Die Vereinigten Staaten seien in den Krieg eingetreten, weil Rechtsverletzungen vorgekommen seien, die an ihren Lebensnerv rührten. Sie verlangten in diesem Kriege nichts für sich selbst; sie verlangten nur, daß das Leben in der Welt würdig und sicher gemacht werde, und dieses Interesse sei allen Völkern gemeinsam. Das Programm der Vereinigten Staaten sei daher das Programm des Weltfriedens, und dieses einzig mögliche Programm enthalte die folgenden Punkte:
1. Offene und öffentlich zustandegekommene Friedensverträge, nach deren Zustandekommen es keine geheimen internationalen Abmachungen irgendwelcher Art mehr geben solle; vielmehr solle die Diplomatie immer offen und vor aller Welt getrieben werden.
2. Vollkommene Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren außerhalb der territorialen Gewässer sowohl im Frieden wie im Krieg, soweit nicht etwa die Meere durch eine internationale Aktion zwecks Durchsetzung internationaler Verträge ganz oder teilweise geschlossen werden sollten.
3. Die Beseitigung, soweit sie möglich ist, aller wirtschaftlichen Schranken und die Errichtung einer Gleichheit der Handelsbedingungen unter allen Nationen, die sich dem Frieden anschließen und sich zu seiner Aufrechterhaltung zusammenfinden.
4. Es sollen geeignete Garantien gegeben und genommen werden, daß die nationalen Rüstungen auf das niedrigste mit der inneren Sicherheit verträgliche Maß herabgesetzt werden.
5. Eine freie, offenherzige und unbedingt unparteiische Regelung aller kolonialen Ansprüche, beruhend auf der strikten Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung solcher Souveränitätsfragen die Interessen der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben sollen wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel bestimmt werden sollen.
6. Räumung aller russischen Gebiete und eine Regelung aller Rußland betreffenden Fragen, die Rußland die beste und freieste Mitwirkung aller anderen Nationen der Welt zum Zweck der Erlangung einer unbehinderten und unbeeinträchtigten Möglichkeit der unabhängigen Bestimmung der eigenen politischen Geschicke und der nationalen Politik sichert und Rußland eine herzliche Aufnahme in die Gesellschaft der freien Nationen gewährleistet, desgleichen jede Hilfe, die Rußland nötig haben und wünschen sollte.
7. Belgien muß geräumt und wiederhergestellt werden, und zwar ohne jeden Versuch der Beschränkung seiner Souveränität, deren es sich in gleicher Weise wie alle anderen freien Nationen erfreuen soll.
8. Alles französische Gebiet müßte befreit werden, und das besetzte Gebiet und das im Jahre 1871 Frankreich in Sachen Elsaß-Lothringens von Preußen zugefügte Unrecht, das nahezu fünfzig Jahre lang den Weltfrieden in Frage gestellt hat, müßte in Ordnung gebracht werden, damit im Interesse aller noch einmal Friede gemacht werden kann[3].