An einem und demselben Tag, am 24. Januar, sprachen Graf Czernin in Wien vor dem österreichischen Delegationsausschuß, Graf Hertling in Berlin vor dem Hauptausschuß des Reichstags.
Graf Czernin sprach die Überzeugung aus, daß nicht nur die Brester Verhandlungen zu einem guten Ende kommen würden, sondern daß auch der allgemeine Friede im Reifen sei. In dieser Überzeugung sei er bestärkt worden durch Wilsons Friedensangebot, in dem er eine bedeutende Annäherung an den österreichisch-ungarischen Standpunkt erblicke. Allerdings werde die Donaumonarchie ihre Bündnispflichten getreu erfüllen und den vorkriegerischen Besitzstand ihrer Bundesgenossen verteidigen wie den eigenen; ferner lehne er Ratschläge, wie Österreich im Innern zu regieren sei, höflich, aber entschieden, ab. Er äußerte sich dann großenteils zustimmend zu den einzelnen Punkten des Wilsonschen Programms. Hinsichtlich der auf Italien und die Balkanstaaten bezüglichen Punkte bemerkte er, daß er sich weigere, als Assekuranz für feindliche Kriegsabenteuer zu figurieren und einseitig Konzessionen zu machen, die nur den Feinden ermöglichten, den Krieg ins Endlose fortzuschleppen. Italien habe vor seinem Eintritt in den Krieg Gelegenheit gehabt, ohne Schwertstreich einen großen territorialen Erwerb zu machen; es habe abgelehnt und Hunderttausende an Toten und Milliarden an Werten verloren, nur um das, was es umsonst haben konnte, auf immer zu verlieren. In bezug auf das polnische Problem nähere er sich den Auffassungen Wilsons, ebenso in anderen Punkten, so daß die Erwägung nahe liege, ob nicht ein „Gedankenaustausch zwischen Österreich-Ungarn und den Vereinigten Staaten den Ausgangspunkt für eine allgemeine versöhnliche Aussprache bilden könne“.
Graf Hertling erkannte in seiner Rede an, daß sowohl Lloyd George als auch Wilson den Ton ihrer Ausführungen geändert hätten. Aber dem Optimismus, wie er sich daraufhin namentlich in manchen Stimmen des neutralen Auslandes zeige, könne er nicht ganz folgen. Nach allgemeinen Ausführungen über die Friedfertigkeit der deutschen Politik besprach er der Reihe nach die 14 Punkte des Wilson-Programms.
Mit den Punkten 1, 2, 3 und 4 — Ausschluß der Geheimdiplomatie, Freiheit der Meere, Wirtschaftsfreiheit, Rüstungsbeschränkung — erklärte er sich grundsätzlich einverstanden.
Zu Punkt 5, betreffend die kolonialen Fragen, bemerkte er, daß die praktische Durchführung des von Wilson aufgestellten Grundsatzes in der Welt der Wirklichkeit einigen Schwierigkeiten begegnen werde; zunächst könne es jedenfalls dem großen Kolonialreiche England überlassen bleiben, wie es sich mit dem Vorschlage seines Verbündeten abfinden wolle. Bei der unbedingt auch von Deutschland geforderten Neugestaltung des Weltkolonialbesitzes werde von diesem Programmpunkt seinerzeit die Rede sein.
Zu Punkt 6, der Räumung der besetzten russischen Gebiete, stellte er fest, daß die Ententestaaten es abgelehnt hätten, sich den Verhandlungen zwischen den Vierbundmächten und Rußland anzuschließen, und daß er deshalb eine nachträgliche Einmischung ablehnen müsse; er halte an der Hoffnung fest, daß es unter Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der westlichen Randvölker des ehemaligen russischen Kaiserreiches gelingen werde, zu einem guten Verhältnis sowohl mit den neuen Randstaaten als auch mit dem übrigen Rußland zu gelangen.
Zu Punkt 7, der belgischen Frage, sei von seinen Amtsvorgängern wiederholt erklärt worden, daß zu keiner Zeit während des Krieges die gewaltsame Angliederung Belgiens an Deutschland einen Programmpunkt der deutschen Politik gebildet habe. Die belgische Frage gehöre zu dem Komplex der Fragen, deren Einzelheiten durch die Friedensverhandlungen zu ordnen sein würden. Solange unsere Gegner sich nicht rückhaltlos auf den Boden stellten, daß die Integrität des Gebietes der Verbündeten die einzig mögliche Grundlage von Friedensverhandlungen bilden könne, müsse er an dem bisher stets eingenommenen Standpunkt festhalten und eine Vorwegnahme der belgischen Angelegenheit aus der Gesamtdiskussion ablehnen.
Punkt 8. Die besetzten Teile Frankreichs seien ein wertvolles Tauschpfand in unserer Hand. Auch hier bilde die gewaltsame Angliederung keinen Teil der deutschen Politik. Die Bedingungen und Modalitäten der Räumung, die den vitalen Interessen Deutschlands Rechnung tragen müßten, seien zwischen Deutschland und Frankreich zu vereinbaren. Er könne nur nochmals ausdrücklich betonen, daß von einer Abtretung von Reichsgebiet nie und nimmer die Rede sein könne.
Die Punkte 9, 10 und 11 — italienische Grenzen, Nationalitätsfragen der Donaumonarchie, Balkanstaaten — berührten Fragen, bei denen zum größten Teil die politischen Interessen Österreich-Ungarns überwögen; er möchte deshalb die Beantwortung dieser Punkte in erster Linie dem auswärtigen Minister Österreich-Ungarns überlassen. Ebensowenig wolle er hinsichtlich der in Punkt 12 behandelten türkischen Angelegenheiten der Stellungnahme der türkischen Staatsmänner vorgreifen. Unsere Verbündeten könnten bei der Wahrnehmung ihrer berechtigten Ansprüche auf unsern nachdrücklichsten Beistand rechnen.