Er machte zunächst eine Unterscheidung zwischen den beiden gegnerischen Staatsmännern. Graf Czernin bekam eine gute Zensur: Er habe in freundlichem Ton gesprochen, scheine die Grundlagen des Friedens mit klarem Blick zu erkennen und fühle offenbar, daß Österreich auf die von den Vereinigten Staaten aufgestellten Kriegsziele leichter als Deutschland eingehen könne; er würde wahrscheinlich noch weitergegangen sein, wenn er nicht auf Österreichs Bündnis und seine Abhängigkeit von Deutschland Rücksicht hätte nehmen müssen. Graf Hertling bekam eine schlechte Zensur: Seine Antwort sei sehr unbestimmt und sehr verwirrend; sie sei voll von zweideutigen Sätzen; es sei unklar, worauf sie hinauswolle; aber sicher sei, daß sie in einem ganz anderen Ton als diejenige des Grafen Czernin gehalten sei, und offensichtlich verfolge sie auch einen entgegengesetzten Zweck. Die Rede bestätige den unglücklichen Eindruck der Brester Verhandlungen. Hertlings Erörterung und Annahme von Wilsons allgemeinen Grundsätzen führe ihn nirgends zu einer greifbaren Folgerung; er weigere sich, sie auf die wesentlichen Punkte anzuwenden, die den Inhalt einer jeden endgültigen Regelung bilden müßten. Er sei mißtrauisch gegenüber einer internationalen Aktion und einer internationalen Beratung. Die von dem Kanzler vorgeschlagenen Methoden seien diejenigen des Wiener Kongresses. Dahin gebe es keine Rückkehr. Der Kampf gehe um eine neue internationale Ordnung, aufgebaut auf den weiten und allumfassenden Grundsätzen von Recht und Gerechtigkeit, nicht um einen bloßen Flickfrieden. Der Weltfrieden hänge von der gerechten Schlichtung eines jeden der verschiedenen von ihm formulierten Probleme ab. Diese Probleme könnten nicht getrennt für sich und in verschiedenen Ecken behandelt werden; was den Frieden berühre, das berühre die Menschheit. Auf die Reichstagsresolution vom 19. Juli 1917 hinweisend, erklärte er: Es soll keine Annexionen geben, keine Kriegsentschädigungen, keinen strafweisen Schadenersatz. Kein Volk soll durch eine internationale Konferenz oder durch Abmachungen zwischen Rivalen und Gegnern von einer Staatshoheit an eine andere ausgeliefert werden. Nationale Ansprüche müssen beachtet werden, die Völker dürfen nur noch mit ihrer eigenen Zustimmung beherrscht und regiert werden. Das „Selbstbestimmungsrecht“ ist nicht eine bloße Redensart. Es ist ein gebieterischer Grundsatz des Handelns, den die Staatsmänner künftig nur noch auf eigene Gefahr mißachten werden.

Auf die auffallende Anregung des Grafen Czernin, ob nicht ein Meinungsaustausch zwischen Österreich-Ungarn und der Union den Weg zu allgemeinen Friedensverhandlungen bereiten könne, antwortete Präsident Wilson: Die Prüfung, ob es für die beiden Regierungen möglich sein werde, in dem Austausch der Meinungen irgendwie weiter zu gehen, sei einfach und klar. Die anzuwendenden Grundsätze seien folgende:

1. Jeder Teil der endgültigen Regelung müsse beruhen auf der wesentlichen Gerechtigkeit des besonderen Falles und auf einem solchen Ausgleich, von dem es am wahrscheinlichsten sei, daß er einen dauerhaften Frieden bringen werde.

2. Völker und Provinzen dürften nicht von einer Staatshoheit in die andere herumgeschoben werden, als wenn es sich um Figuren oder Steine in einem Spiel handle, auch wenn dieses Spiel das große, aber jetzt für immer diskreditierte Spiel des Gleichgewichts der Kräfte sei; vielmehr müßte.

3. jede Gebietsfrage, die durch diesen Krieg aufgeworfen worden sei, im Interesse und zum Vorteil der betreffenden Bevölkerung gelöst werden und nicht als ein Teil eines bloßen Ausgleichs oder Kompromisses zwischen rivalisierenden Staaten.

4. Allen klar umschriebenen nationalen Ansprüchen müsse die weitestgehende Befriedigung gewährt werden, die ihnen gegeben werden könne, ohne Elemente der Zwietracht und Feindschaft zu verewigen oder neu einzuführen, die geeignet wären, den Frieden Europas und damit den Frieden der Welt bald wieder zu stören.

Diese als fundamental zu betrachtenden Grundsätze seien, soweit er sehe, bereits überall als zwingend anerkannt außer von den Wortführern der deutschen Annexionisten und Militaristen. Der tragische Zustand sei, daß diese eine Partei in Deutschland gewillt und imstande sei, Millionen von Männern in den Tod zu senden, um zu verhindern, was alle Welt jetzt als gerecht anerkenne. Die Union sei in den Krieg nicht wegen eines geringen Anlasses eingetreten und könne auf dem eingeschlagenen Wege nicht umkehren. Die ganze Kraft der Vereinigten Staaten würde eingesetzt werden in diesem Krieg der Befreiung von der Drohung der Herrschaftsgelüste selbstsüchtiger Gruppen und autokratischer Herrscher.

Auch diese Kundgebung war ein merkwürdiges Gemisch von Doktrinarismus und Parteilichkeit, von Unkenntnis europäischer Verhältnisse und Verschlagenheit. Sie stellte allgemeine Grundsätze auf und verlangte deren Anwendung nur zu Lasten der Vierbundmächte. Sie ignorierte die historisch gewordenen Verhältnisse und die Gemengelage der Nationalitäten im deutschen Osten, in Österreich-Ungarn, auf dem Balkan und in der Türkei, die eine praktische Anwendung der Grundsätze unmöglich machten. Sie suchte die in höchstem Maße selbstsüchtigen Ziele der Ententemächte mit dem Mantel eines großen menschenfreundlichen Prinzips zu verhüllen. Sie bewies alles in allem den Mangel an gutem Willen und an Fähigkeit, den Auffassungen und Lebensnotwendigkeiten der Mittelmächte Verständnis zu zeigen und ihnen gerecht zu werden. Erneut zeigte sich, daß der „arbiter mundi“ trotz seiner hohen Worte dem hohen Beruf nicht gewachsen war, zu dem ihn das Schicksal geführt hatte.

Was wollte es angesichts der Sachlage bedeuten, wenn vereinzelte Stimmen bei unseren Gegnern sich für einen Frieden im Wege der Verständigung erhoben, wenn nach Lansdowne z. B. der frühere britische Minister Runciman sich für einen unmittelbaren Gedankenaustausch zwischen Vertretern der kriegführenden Parteien als den einzigen Weg aussprach, der den Weg zum Frieden erschließen könne!