Nach dem Kanzler erhob sich Herr von Kühlmann zu einer Abwehr der Angriffe, die Graf Westarp tags zuvor gegen ihn gerichtet hatte; auch er habe den Schwerpunkt auf die militärischen Entscheidungen gelegt und die diplomatischen Verhandlungen als das Sekundäre und Nachfolgende klar gekennzeichnet. Der Verlauf werde immer sein: der militärische Erfolg ist die Voraussetzung und Grundlage der diplomatischen Verhandlungen.

Herr von Kühlmann war nach der Rede des Kanzlers und nach seinen eigenen Ausführungen als Staatssekretär des Auswärtigen erledigt. Was im Reichstag und in der Presse weiter folgte, war nur noch ein Kampf um seine politische Leiche.

Herr von Kühlmann selbst gab sich über die Unhaltbarkeit seiner Stellung keiner Täuschung hin; aber er wünschte noch den Bukarester Frieden im Reichstag unter Dach und Fach zu bringen. Am 6. Juli wurde er jedoch nach dem Hauptquartier gerufen, wohin der Kanzler bereits vorher gereist war. Dort fiel am 8. Juli die Entscheidung. Der Kaiser nahm Herrn von Kühlmann gegenüber die Initiative, indem er ihm rundheraus erklärte, nach dem Vorgefallenen werde man sich wohl trennen müssen. Daraufhin stellte Herr von Kühlmann natürlich sofort sein Amt zur Verfügung. Der Admiral a. D. von Hintze, zuletzt Gesandter in Norwegen, der sich bereits im Großen Hauptquartier befand, wurde zu seinem Nachfolger ernannt.


Diese Vorgänge fielen zusammen mit einer ohnedies nicht unbedenklichen Zuspitzung der inneren Lage.

Graf Hertling hatte bei den Verhandlungen, die er vor der endgültigen Annahme des Kanzleramts mit den Mehrheitsparteien geführt hatte, bestimmte Zusagen innerpolitischer Art gemacht: vor allem die Milderung des Belagerungszustandes und der Zensur, die Beseitigung des § 153 der Gewerbeordnung und die Einbringung eines Gesetzes über Arbeitskammern, die Vermehrung der Mandate der großen Reichstagswahlkreise und schließlich die alsbaldige Einbringung einer Vorlage über das allgemeine, direkte, geheime und gleiche Wahlrecht in Preußen.

Die Versprechungen waren weniger leicht zu verwirklichen, als sie gemacht worden waren.

Einigermaßen glatt vonstatten ging nur die Aufhebung des § 153 der Gewerbeordnung und das Gesetz über die großen Reichtagswahlkreise. Dagegen stieß das Arbeitskammergesetz schon im preußischen Staatsministerium und dann im Bundesrat auf große Schwierigkeiten; als es glücklich an den Reichstag kam, wurde es zum Gegenstand scharfer Auseinandersetzungen, die den Entwurf schließlich auf ein totes Gleis brachten.

Ganz unerquicklich gestaltete sich die Frage des preußischen Wahlrechts.

Zwar wurden die Vorlagen, die an Stelle des Dreiklassenwahlrechts das allgemeine und gleiche Wahlrecht setzen und in Verbindung damit auch das Herrenhaus reformieren sollten, im Herbst 1917 an den Landtag gebracht. Aber der Erledigung dieser Vorlagen türmten sich Hemmnisse entgegen, die zu überwinden die Regierung nicht stark genug war. Ich hatte, als im Staatsministerium die Reform des preußischen Wahlrechts vor der Osterbotschaft des Kaisers und Königs diskutiert wurde, mich dahin ausgesprochen, daß das gleiche Wahlrecht, wenn es jetzt von König und Regierung als Ziel aufgestellt werde, auch so bald wie möglich durchgesetzt werden müsse; denn es erschien mir im höchsten Maße bedenklich, bei einer längeren Dauer des Krieges diese einmal von oben aufgenommene Frage auf unabsehbare Zeit den Gegenstand scharfer innerpolitischer Kämpfe bilden zu lassen. Die Richtigkeit dieser Empfindung ist leider durch den Verlauf der Dinge bestätigt worden. In endlosen Verhandlungen beschäftigten sich erst das Abgeordnetenhaus und seine Kommission, dann auch das Herrenhaus mit den Reformvorlagen, ohne zu einem Schluß zu kommen. Nicht nur die Konservativen und der größte Teil der Freikonservativen, sondern auch ein Teil des Zentrums und der Nationalliberalen, die man durch die Ernennung des Herrn Dr. Friedberg zum Vizepräsidenten des Staatsministeriums hatte gewinnen wollen, blieben in der Opposition gegen das gleiche Wahlrecht. Als die zweite Lesung im Abgeordnetenhause zu einem ungünstigen Schluß zu kommen schien, empfing der Kanzler eine Delegation von Vertretern der Arbeiterorganisationen und gab ihnen die beruhigende Zusicherung, daß er mit dem gleichen Wahlrecht stehe und falle. Das war am 27. April. Am 2. Mai lehnte das Abgeordnetenhaus das gleiche Wahlrecht ab. Die dritte Lesung hatte kein besseres Ergebnis; sie kam mit 236 gegen 185 Stimmen zur Ablehnung, brachte aber auch keine Mehrheit für irgendeinen anderen Antrag, so daß der wichtigste Punkt der Vorlage offen blieb. Herr Dr. Friedberg erklärte, die Staatsregierung halte am gleichen Wahlrecht unverrückbar fest und sei entschlossen, zu seiner Durchführung alle verfassungsmäßigen Mittel in Anwendung zu bringen; aber auch das Herrenhaus müsse noch Stellung nehmen; sollte dieses dem Gang der Gesetzgebung entsprechende Verfahren innerhalb angemessener Frist nicht zum Ziel führen, so werde die Auflösung des Abgeordnetenhauses zu dem ersten Zeitpunkt erfolgen, zu dem dies nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsregierung mit der Kriegslage vereinbar sei.