Der Genius, der sich, wie das transcendentale Ich du Prels nur teilweise in die irdische Erscheinung versenkt, ist der Führer des persönlichen Schicksals, das Instinktartige, Unbewußte im Menschen, daher genius fatalis oder auch direkt fatum genannt. Vergl. Horatius, epistol. II. 2, 178. Genius est deus, cujus in tutela ut quisque natus est vivit; hic sive quod ut genamur curat sive quod una gignitur nobiscum sive etiam quod nos genitos suscipit ac tuetur certe a gignendo genius appellatur (Censorinus de die natali c. 3).

Da er als transcendentaler göttlicher Teil über die irdische Erscheinung hinausragt, genießt er auch seit urältester Zeit göttliche Verehrung. Bei keiner festlichen Gelegenheit vergaß man, seinem Genius zu opfern. „Beim Erntefest“, bezeugt Horaz (Epist. II. 1, 40) „opfert man dem mit den Lebensjahren geizenden Genius und treibt fescenninische Späße“; letzteres, da Genius zugleich die Bedeutung „zeugungskräftig“ hat, weshalb auch bei Hochzeiten dieselbe Sitte. Sein alljährlich wiederkehrendes Fest ist der Geburtstag. An diesem brachte man ihm Opferschrot, Kuchen, Honig, Wein, Weihrauch und Kränze, aber kein blutiges Opfer dar. Vor allem gedachte man seiner, wie bemerkt, auch bei Hochzeiten, da als Zweck der Ehe die Erzielung kongenialer Nachkommen galt; daher weihte man ihm das Brautbett, das nach altherkömmlicher Sitte mit Togen im Atrium gebreitet und lectus genialis genannt wurde. Einer der heiligsten Schwüre war der beim eigenen oder beim Genius einer geliebten Person. Der Jurist Ulpian bezeugt ein kaiserliches Gesetz, das den, der in Geldsachen beim Genius des Kaisers schwört und eidbrüchig wird, mit Stockschlägen bedroht.

Das Sinnbild des Genius war die Schlange, die, weil sie sich mit jedem Jahre verjüngt, das sich immer erneuernde Leben verdeutlicht. Hierdurch wird uns eine mehrfach verbürgte Erzählung vom Tode des Vaters der Gracchen, als Muster römischer Gattenliebe verständlich. Jener erblickte einst in seinem Ehebette ein Schlangenpaar und befragte die Weissager wegen der Bedeutung des Zeichens. Diese rieten ihm, eine davon zu töten, mit dem Bemerken, wenn er die männliche töte, würde er, wenn er die weibliche töte, seine Gattin, die berühmte Cornelia, binnen kurzem sterben. Er tötete die männliche und starb bald darnach an einer plötzlichen Krankheit. Cicero, der (de divinatione) diese Erzählung erwähnt, wirft allerdings die nicht unmotivierte Frage auf, warum er nicht beide entgegen dem Rate der Seher am Leben gelassen. Übrigens wurde der Genius auch als angehender Jüngling, geflügelt, nackt oder mit einem gestirnten Gewande, mit Blumen oder einem Wachholderzweige dargestellt.

Manen, wohl nicht von manere = bleiben, sondern von manis = milde, sind die frommen guten Seelen der Abgeschiedenen, also die wieder mit dem Genius vereinten, um den Inhalt des Erdenlebens bereicherten Geister. Sie sind dasselbe, was die Genien, aber vom postmortalen Standpunkt aus. Darum wird auch ihnen göttliche Verehrung zu teil. „Wenn ich einst tot bin“, schreibt Cornelia, die Tochter des großen Scipio, des eben erwähnten Vaters der Gracchen Gattin, an ihren Sohn Cajus, „so wirst du mir opfern (parentabis) und die Gottheit deiner Mutter anrufen. Wird es dich dann nicht beschämen, die Bitten eines Geistes anzuflehen, den du, als er noch lebte und gegenwärtig war, nicht beachtet und verschmäht hast?“ (Cornelius Nepos fragm.) Der berühmte Rechtsgelehrte Labeo, der zur Zeit des Augustus lebte, Begründer der bedeutenden Rechtsschule der sog. Prokulejaner, hat eine besondere, leider nicht erhaltene Schrift über die Manen und ihre Verehrung verfaßt (de diis, quibus origo animalis est) d. h. über die in göttliche Geister verwandelten Menschenseelen.

Die göttliche Verehrung der Abgeschiedenen begann am achten Tage nach dem Tode, wenigstens erst nach der Bestattungsfeierlichkeit. Denn bis zur Bestattung, die eben den Zweck hatte, den letzten noch vorhandenen magischen oder „magnetischen“ Zusammenhang der Seele mit der unreinen Leiche zu lösen, konnte sich der Geist noch nicht in die himmlischen Höhen begeben. Die Leiche pflegte man sieben Tage lang in einem nur diesem Zwecke bestimmten Nebenraume des Vestibüls im römischen Hause aufgebahrt zu halten. Während dieser Zeit galt das Haus als unrein, ein Cypressenbaum vor der Thür warnte diejenigen, die Befleckung zu scheuen hatten, vor dem Eintritt. Am achten Tage wurde die Leiche in feierlichem Zuge zur Brandstätte, – Feuerbestattung bildete die, jedoch nicht ausnahmslose, Regel, – getragen, wo der Scheiterhaufen in Form eines Altars errichtet war. Die Verbrennung hatte denselben Sinn, wie diejenige des Herkules auf dem Oeta, damit sich das Ewige zum Himmel erheben möge,

„Wenn der Gott, des Irdischen entkleidet,
Flammend sich vom Menschen scheidet
Und des Äthers leichte Lüfte trinkt.“

Darum sprach man, sobald die Verbrennung beendet war: unser Vater, Bruder, Gatte usw. ist allbereits ein Gott. Die Reste wurden dann unter Thränen und Klagen und Anrufung der Hingeschiedenen mit Wein gelöscht, in den Schooß gesammelt, mit Milch abgespült, in einem reinen Leinentuche gelüftet, in die Urne gelegt und nebst Thränenfläschchen, Weihrauch und Spezereien in der Grabstätte beigesetzt. – Nunmehr kehrte man nach Haus zurück, welches inzwischen gründlich gefegt und gescheuert war, schritt über ein Feuer und ließ sich durch Lorbeerwedel mit Wasser besprengen und war gereinigt. Der große Wert, den die Römer, wie die Griechen, auf eine angemessene Bestattung legten (justa facere), wird verständlich durch den Glauben, daß die Seele vorher keine endgültige Ruhe finde; die Erde beherbergte keinen, der ihr nicht durch feierliche Ceremonien von symbolischer Kraft übergeben war. Nach Ablauf einer Woche wurde dann das erste Totenfest der Hinterbliebenen gefeiert, die sog. feriae denicales, zu dem selbst einem Soldaten der Urlaub nicht verweigert werden konnte. Man ehrte die Verstorbenen durch einen Leichenschmaus, durch Absingung von Lobliedern, durch Anzündung von Räucherkerzen und Weinspenden auf ihrem Grabe und Bekränzung desselben mit Blumengewinden.

„Dieses Fest“, sagt Cicero (de legibus II, 22) „darf nur auf solche Tage verlegt werden, an welchen nicht bereits ein anderes Fest stattfindet, und die ganze priesterliche Einrichtung des Kultus zeugt von seiner großen Wichtigkeit und Heiligkeit.“

Aber neben diesem besonderen Totenfest fand am 19. Februar jeden Jahres ein allgemeines Totenfest statt, die sog. Feralia oder Parentalia, ein Vorbild unserer „Aller-Seelenfeier“. Allgemein brachte man an diesem Tage den lieben Toten Opfer dar. Doch waren die Manen genügsam. „Leicht versöhnt sind die Seelen der Väter“, sagt Ovid (Fast. II, 535), „nur kleines begehren die Manen. Hinreichend ist die Platte des Altars bedeckt mit hingestreuten Kränzen, und gestreute Früchte und wenige Körner von Salz, auch in Wein getränktes Getreide und ungebundene Veilchen. Doch größere Geschenke verbiete ich nicht: aber auch schon hierdurch ist der Schatten versöhnbar. Füge, wenn der Altar erbaut ist, noch Gebete und die üblichen Formeln hinzu.“ – „So lange dieses Fest währt (sechs Tage), so lange weilt, ehelose Mädchen: es erwarte die fichtene Fackel heilige Tage, verbirg, Gott Hymen deine Fackeln und entferne sie von jenen traurigen Flammen: denn andere Fackeln haben die traurigen Gräber. Auch verschließe man die Tempel und verberge die Götter: von Weihrauch sollen deren Altäre nicht rauchen und die Herde vom Feuer nicht lodern. Denn jetzt irren umher die luftigen Seelen: jetzt nähren sich die Schatten von dargebrachten Speisen.“ Man ging eben von der Überzeugung aus, daß der Zusammenhang und die Sympathie der Verwandtschaft und Liebe keineswegs durch das Band des Todes zerrissen sei, einerseits bedurfte die Seele, um zu dem höheren Zustande empor zu steigen, der magischen Beihülfe ihrer hinterbliebenen Angehörigen, die durch Opfer, Ceremonien und vor allem durch Gebete ihre Gewissen beruhigten in dem Bewußtsein dadurch noch etwas für die verstorbenen Lieben zu thun; andererseits aber glaubte man, daß die Seelen der Hingeschiedenen selber noch den vollsten Anteil am Heile ihrer Hinterbliebenen nähmen, und wenn man sie um Schutz und Beistand anflehe, hilfreich mit ihrer geistigen Kraft in der Nähe weilten. Aus diesem Grunde und da man zugleich annahm, daß die Reliquien und Überreste der Toten ein magisches Band seien, um ihre Gegenwart zu sichern, liebte man es, die Toten, wenn nicht gar im eigenen Hause, so doch in möglichster Nähe, auf der eigenen Besitzung zu bestatten. Wo immer ein Toter bestattet war, war der Ort heilig und schied aus dem Rechtsverkehr aus, durfte weder verkauft noch vertauscht werden; er stand im Eigentum der Toten. Der Verehrung der Ahnen (lares domestici) war im Atrium der Altar und das kleine Oratorium gewidmet, das wir fast in jedem pompejanischen Hause finden.

An allen Festtagen, die Kalenden, Nonen und Iden jedes Monats nicht ausgenommen, wurde den Toten geopfert und ein frischer Kranz um ihren Herd gelegt. Nichts liebten die Toten mehr als Blumen. Lieblich schildert ein solches Larenopfer und die davon gehoffte Wirkung für das Glück des Hauses die Ode von Horaz: