Es ist ganz selbstverständlich, daß ich auf diesen Vorschlag nicht einging. Ich erklärte ihm, daß ich keinen Pfennig geben werde und zur Klage fest entschlossen sei. Da wollte er wissen, gegen wen ich diese Klage richten werde, ob gegen ihn oder gegen Münchmeyers Witwe. Er rate mir zu dem Letzteren, weil er mir da wahrscheinlich als Zeuge dienen könne, denn er sei mit dieser Frau keineswegs zufrieden, sondern stehe in immerwährendem Streit mit ihr. Hierauf entfernte er sich mit der Warnung, mich ja mit meinen Vorstrafen in Acht zu nehmen.

Ich war gewillt, Frau Münchmeyer zu verklagen. Aber meine Frau und, wohl infolgedessen, auch mein Rechtsanwalt bestimmten mich, hiervon abzusehen. So wurde also Fischer verklagt. Aber die Witwe schien keine Lust zu haben, sich von diesem Rechtshandel ausscheiden zu lassen. Sie trat als Nebenintervenientin bei und ist bis heut meine Gegnerin geblieben. Es gelang mir, gegen Fischer eine einstweilige Verfügung zu erreichen, welche ihm verbot, meine Romane weiterzudrucken. Er durfte nur noch komplettieren. In dieser für ihn sehr heiklen Lage kam er mit meinem Rechtsanwalt zu sprechen und klagte über den Verlust, der ihm dadurch entstehe; dieser betrage schon vierzigtausend Mark. Wenn das nicht aufhöre, müsse er sich noch ganz anders wehren als bisher und mich durch die Veröffentlichung meiner Vorstrafen in allen Zeitungen vor ganz Deutschland kaput machen. Als mein Rechtsanwalt mir diese Drohung mitteilte, ging mir ein Licht auf; ich begann zu begreifen und fühlte mich verpflichtet, dieses Terrain zu sondieren. Es kam eine Unterredung zwischen Fischer und mir zustande, in einer separierten Weinstube, unter vier Augen. Da wurde er offenherzig. Er sagte mir Alles, was er während der Verkaufsverhandlungen von Münchmeyers über mich und meine Romane erfahren hatte. Ich erfuhr den ganzen Feldzugsplan, von dem ich bisher keine Ahnung gehabt hatte. Es war ihm weisgemacht worden, ich sei vorbestraft, und zwar mit Zuchthaus, weil ich als Lehrer Umgang mit Schulmädchen gepflogen habe. Das passe außerordentlich zu dem Vorwurf der Zeitungen, daß ich unsittliche Romane geschrieben habe. Man brauche das nur zu veröffentlichen, so sei ich für immer kaput. Ich sei jetzt ein berühmter Mann und habe mich vor solchen Veröffentlichungen zu hüten; das wisse man ebenso gut wie ich selbst. Was ich mit Münchmeyer über meine Romane ausgemacht habe, sei gleichgültig. Münchmeyer sei tot. Es komme darauf an, wer zu schwören habe. Und daß May den Eid nicht bekomme, dafür werde man zu sorgen wissen. Seine Vorstrafen seien die beste Hilfe, die es gebe. Man brauche ihm nur mit der Veröffentlichung zu drohen, so nehme er gewiß jeden Prozeß zurück. Es genügen zwei Zeilen an ihn, so ist er still. „Den haben wir in der Hand!”

In dieser Weise hatte man zu Fischer gesprochen, und daraufhin hatte er das Geschäft gekauft. So versicherte er mir. Daß meine Romane verändert worden seien, das wisse er. Nur wisse er nicht genau, von wem. Wahrscheinlich von Walter. Der habe ja weiter gar nichts Anderes als solche Sachen zu machen und dann die Korrekturen zu lesen gehabt. Und das sei gar nicht schwer und gehe sehr schnell. Man braucht nur ein Wort zu ändern oder einige Worte hinzuzufügen, so ist die „Unsittlichkeit” da, ohne die es bei solchen Romanen nun einmal nicht abgehen will. Ich könne diese Aenderungen sehr leicht nachweisen; ich brauche nur meine Originalmanuskripte vorzulegen.

„Aber die sind ja verbrannt!” fiel ich ein.

Das stellte Fischer aber ganz entschieden in Abrede. Er behauptete, sie seien noch da. Er könne sie mir verschaffen, aber freilich unter den jetzigen Verhältnissen nicht, wo ich sein Prozeßgegner sei und ihn mit meiner einstweiligen Verfügung zugrunde richte. Er könne nur dann mein Helfer sein und als Zeuge für mich eintreten, wenn ich diese Verfügung fallen lasse und mich mit ihm vergleiche.

Diese Unterredung war für mich von unendlicher Wichtigkeit. Es galt, vorsichtig zu sein. Ich fragte mich, ob ich trauen dürfe. Waren die Originalmanuskripte wirklich noch da, so konnte ich allerdings alle gegen mich gerichteten Vorwürfe, wie Fischer gesagt hatte, mit einem Schlage verstummen machen. Aber er konnte mich täuschen wollen oder auch selbst getäuscht worden sein. Ich durfte nicht vorschnell entscheiden; ich mußte beobachten und überlegen, zumal diese Wendung meiner Angelegenheit in eine Zeit fiel, in der mich schwere, innerliche Kämpfe derart beschäftigten, daß ich für Anderes weder Zeit noch Raum zu finden vermochte. Das war die Zeit meiner Ehescheidung.

Aufrichtig gestanden, neige ich sehr zu der katholischen Betrachtung der Ehe, daß diese ein Sakrament sei. Wenn ich nicht dieser Ansicht wäre, so hätte ich diesen Schritt schon längst getan und nicht erst dann, als es meine Gesundheit, mein Leben und meine ganze innere und äußere Existenz zu retten galt. Man hat mir diesen Schritt in hohem Grade übelgenommen, sehr mit Unrecht. Katholische Kritiker, die anstatt auf sachlichem Gebiete zu bleiben, ihre Angriffe auf das persönliche hinüberspielten, haben mir in einem Atem vorgeworfen, daß ich Protestant sei und mich von meiner Frau habe scheiden lassen. Wie unlogisch! Grad weil ich als Protestant gelte, hat kein Mensch das Recht, mir den zweiten Vorwurf zu machen. Für jeden nur einigermaßen anständigen Menschen ist die Ehescheidung eine Angelegenheit von selbstverständlichster Diskretion. Die meinige aber hat man in den Zeitungen herumgetragen, mit den widerlichsten Randglossen versehen und zu den ungeheuerlichsten Verdächtigungen ausgenutzt. Ich will das Alles hier übergehen, um meine Bemerkungen, falls ich zu ihnen gezwungen werde, an anderer Stelle zu machen. Diese Zeit war nicht nur für mich, sondern auch für Frau Plöhn eine beinahe tödliche, weil sie ihr den Mann raubte, den sie mit einer Aufopferung liebte, wie selten ein Mann geliebt worden ist. Ich habe bereits gesagt, daß Plöhn auf der Reise nach Aegypten krank geworden sei. Er erholte sich nur scheinbar wieder. Das Uebel repetierte, nachdem er in die Heimat zurückgekehrt war. Ein Jahr später kam der Tod. Frau Plöhn brach fast zusammen. Wäre ihre Mutter nicht gewesen, so wäre sie ihrem Manne sicher nachgestorben. Glücklicherweise bot ihr auch die Korrespondenz, die sie für mich mit meinen Lesern führte, die seelische Erleichterung und Unterstützung, deren sie bedurfte. Sie besaß zwei Zinshäuser in Dresden, die sie gern gegen ein ihr angebotenes Landgrundstück verkaufen wollte, welches zu dem Dorfe Niedersedlitz gehörte. Dorthin hatte Fischer seine Buchdruckerei verlegt. Auch seine Privatwohnung lag da. Frau Plöhn bat mich, sie zur Besichtigung dieses Grundstückes zu begleiten, und als wir uns nun einmal in Niedersedlitz befanden, lag der Gedanke nahe, dies Fischer wissen zu lassen. Er lud uns nach seiner Privatwohnung ein, und es entspann sich da eine Verhandlung, welche am nächsten Tage zu einem Vergleiche führte.

Ich will so kurz wie möglich sein. Fischer klagte darüber, daß er sich durch den Kauf des Münchmeyerschen Geschäftes zum „Schundverleger” degradiert habe; er versicherte, daß er sich heraussehne, und er behauptete, daß ich ihm dazu behilflich sein könne wie kein Anderer. Dieses Letztere war auch ich überzeugt. Er hatte die veränderten Romane erworben, ohne daß Frau Münchmeyer das Recht besaß, sie ihm zu verkaufen. Wenn er dafür sorgte, daß ich meine Originalmanuskripte zurückerhielt, konnte er die Schundarbeiten fallen lassen und an ihrer Statt meine Originale herausgeben; da war ihm und zugleich auch mir geholfen; er war kein Schundverleger mehr, und ich konnte beweisen, daß ich nichts Unsittliches geschrieben hatte. Das war der Grundgedanke des Vergleiches, und als wir ihn unterschrieben, war ich überzeugt, daß aller Streit gehoben sei. Fischer bezeugte mir damals öffentlich in den Zeitungen, daß die unsittlichen Stellen meiner Münchmeyerromane nicht aus meiner Feder stammen, sondern von dritter Hand hineingetragen worden seien.

Leider aber erwiesen sich meine Hoffnungen als trügerisch. Fischer konnte meine Originalmanuskripte nicht bekommen; sie waren nicht mehr da; sie waren wirklich vernichtet. Es war ihm also unmöglich, sich aus einem „Schundverleger”, wie er sich in einem Briefe an mich bezeichnete, in einen Buchverleger zu verwandeln. Er machte zwar den Versuch, auch ohne meine Originalmanuskripte zu einem Originalroman zu kommen, um den Schund dann fallenlassen zu können, aber ich mußte ihm dabei die Hilfe, die er von mir forderte, versagen. Er verlangte nämlich von mir, daß ich den Schund aus dem Gedächtnisse in seine frühere, einwandfreie Fassung zurückverändere; das aber war bei einer Fülle von ungefähr dreißigtausend engbeschriebenen Seiten ein Ding der absolutesten Unmöglichkeit. Er bestand aber auf seinen [sic] Schein, auf unsern [sic] Vergleich, und obgleich er das nicht leisten konnte, was er versprochen hatte, sollte ich doch Alles tun, was grad seinetwegen unmöglich war. Daraus ergab sich ein neuer Zwist und ein neues Kämpfen, welches sich über seinen Tod hinaus erstreckte und erst von seinen Erben zum friedlichen Ende geführt worden ist. Diese sahen klarer als er, und sie waren ruhigen, unbefangenen Gemütes. Sie waren Fachleute, nämlich Rechtsanwälte, Kaufleute, Buchdruckerei- und Buchbindereibesitzer. Sie vereinigten sich zu folgender Erklärung:

„In einem zwischen Herrn Karl May und den Erben des Herrn Adalbert Fischer anhängig gewesenen Rechtsstreite haben die Fischerschen Erben erklärt, daß die im Verlage der Firma H. G. Münchmeyer erschienenen Romane des Schriftstellers Karl May im Laufe der Zeit durch Einschiebungen und Abänderungen von dritter Hand eine derartige Veränderung erlitten haben, daß sie in ihrer jetzigen Form nicht mehr als von Karl May verfaßt gelten können. Herr May ist zur Veröffentlichung dieser Erklärung ermächtigt worden.