Dresden, im Oktober 1907.
Unterzeichnet ist diese Erklärung von Frau Elisabeth verw. Fischer durch Kaufmann Arthur Schubert, Buchdruckereibesitzer Otto Fischer, Buchbindereibesitzer Alfred Sperling, Rechtsanwalt Trummler, Rechtsanwalt Bernstein, Rechtsanwalt Dr. Elb. Leichtfertige Menschen haben behauptet, daß diese Erklärung nur von Kindern und unmündigen Personen abgegeben worden sei. Man sieht auch hieraus, mit welchen Waffen man gegen mich kämpft. Für mich aber ist die Abteilung Fischer meines Münchmeyerprozesses hiermit abgetan. Die Abteilung Pauline Münchmeyer aber besteht nach wie vor. Ihr habe ich mich in Folgendem nun zuzuwenden.
Ich scheue mich nicht, dieser Abteilung das Programm, welches ich von Fischer erfuhr, voranzusetzen, nämlich:
„May ist vorbestraft. Er hat das zu verheimlichen. Wir haben ihn in der Hand. Zwei Zeilen genügen, so ist er still. Wenn er uns verklagt, so machen wir ihn durch Veröffentlichung seiner Vorstrafen in allen Zeitungen durch ganz Deutschland kaput. Was May mit Münchmeyer ausgemacht hat, ist gleichgültig. Hauptsache ist, wer den Eid bekommt. Und daß May ihn nicht bekommt, dafür wird man zu sorgen wissen.”
Fischer hat dieses Programm nicht etwa nur privatim geäußert, sondern auch durch seine Aussage in den Akten festgelegt, und es ist im Verlaufe des nun neunjährigen Rechtsstreites ununterbrochen bestätigt worden. Von dem, was Rechtsanwalt Dr. Gerlach im Namen seiner Klientin Pauline Münchmeyer alles unrichtiger Weise behauptet oder abgeleugnet hat, will ich hier nicht sprechen. Mich aber hat er gleich von allem Anfang an als einen Menschen hingestellt, der in höchstem Grade eidesunwürdig ist. Es ist mir unmöglich, alle die beleidigenden Schimpfworte hier aufzuzählen, mit denen er mich nun schon seit neun Jahren überschüttet, ohne daß ich ihn dafür bestrafen lassen kann, weil er als Anwalt unter dem Schutz grad jenes Paragraphen steht, welcher mich zwingt, von ihm zu dulden, was sich kein Anderer jemals erlaubt. Von den Richtern wiederholt zurechtgewiesen und von andern Anwälten zur Rede gestellt, bleibt er dieser seiner Spezialität doch treu. Zur Ausführung des Münchmeyerschen Programms war es zunächst nötig, zu meiner Strafliste zu gelangen. Zu diesem Zweck wurde eine Beleidigungsklage fingiert, die man sofort zurücknahm, als der Zweck erreicht war. Von da an tauchten in den Zeitungen mehr oder weniger verblümte Notizen über meine Vergangenheit auf. „Ich weiß noch mehr!” schrieb der Eine; „Sie wissen wohl, was ich meine, Herr May?” fragte der Andere. Das „Kaputmachen” begann. Aber der Spiritus rector, der eigentliche Täter, blieb stets schlau hinter dem Busch; er zeigte sich nie; er wirkte stets durch Andere. Sein Arbeitsfeld ist weit über seine Berufspflichten hinaus ausgedehnt, sein Briefwechsel ein sehr umfangreicher, fast nur Karl May betreffend. Er steht mit allen meinen literarischen Gegnern in inniger Beziehung, und wo in einem Blatt von mir die Rede ist, da pflegt ein Brief von ihm oder von einem seiner Vertrauten sich einzustellen. Und man glaubt ihm fast überall. Man glaubt ihm, wie Cardauns seinerzeit dem Lügner glaubte, der ihm weismachte, daß ich die Münchmeyerromane genau so geschrieben habe, wie sie im Druck erschienen sind.
Dieser Herr Dr. Hermann Cardauns ist von dem sehr dunklen und sehr häßlichen Punkte, den man in der zeitgenössischen Literaturgeschichte als Karl May-Hetze bezeichnet, unzertrennlich. Er hat es nicht anders gewollt. Er steht da eng vereint mit Leuten, zu denen er eigentlich nicht gehört. Er hat auch das gewollt. Sein niederschmetternder Stil, seine infallible Ausdrucksweise, seine „abgrundtiefen” oder „evidenten” Verdoppelungsworte haben Schule gemacht, besonders bei denen, welche mir Stricke drehen, um mich „aus der deutschen Kunst hinauszupeitschen.” Aber alles, was er in Vorträgen und Zeitungen gegen mich zusammengesprochen und zusammengeschrieben hat, bildet nicht etwa eine feste Säule, an der niemand zu rütteln vermag, sondern einen aus lauter vagen Indizien zusammengeleimten Papierdrachen, dessen Schnur niemand mehr halten will, es sei denn Herr Cardauns selbst. Es ist gewiß sehr viel blinder Glaube dazu nötig, gleich ihm zu denken, daß meine „Unsittlichkeiten” auch noch in anderer Weise bewiesen werden können, als nur durch Vorlegung meiner Originalmanuskripte. Der Wortschwall tut es nicht; auch Behauptungen bleiben ohne Erfolg, wenn sie nicht bewiesen werden. Man liest in den Cardaunsschen Aufsätzen gegen mich zwar viel von Akten, Dokumenten und sonstigen Beweisen, die er über meine Schuld besitze; aber bis jetzt habe ich noch kein einziges Aktenstück und kein einziges Dokument zu sehen bekommen. Es scheint, dieser Herr besitzt einen älteren Münchmeyerschen Druck und eine spätere Fischersche Ausgabe und hält den ersteren für gleichlautend mit meinem Originale. Es ist für mich aber wirklich unmöglich, daß einem „Haupt- oder Chefredakteur” solche Irrungen passieren können. Ich gebe ja gern zu, daß er keine Ahnung davon hat, wie es in einem berüchtigten Schund- und Kolportageverlag zugeht und was für Schwindel da getrieben wird, aber das ist keine Entschuldigung, sondern eine Belastung für ihn, denn wenn er das nicht weiß, so sollte er sich auch nicht gestatten, Schlüsse mit der Logik des Kolportageschmutzes zu ziehen, die man nur mit der Logik ehrenhafter Leute ziehen darf. Die ungeheuren Erfolge der umgearbeiteten Schundromane hatte Fischer nur den überlauten Trommel- und Paukenschlägen des Herrn Cardauns zu verdanken. Selbst der unfähigste Politikus weiß, daß man solche Dinge durch Schweigen tötet, nicht aber durch Gongs und Tamtams. Mir aber, der ich durch diese Tamtams, diese Vorträge und Zeitungsartikel erschlagen werden sollte, wurde es durch sie unmöglich gemacht, den Schund so, wie ich wollte, gänzlich aus der Welt zu schaffen. Mein Wollen war gut; da aber der Herr Cardauns meine Gegner förderte, indem er mich hinderte, hat er sich um die Münchmeyersche Kolportage ein Verdienst erworben, welches man ihm nie vergessen wird. Er ist während der ganzen, langen Zeit bis hierher ihr treuer Champion gewesen, ob gewollt oder ungewollt, ist in Beziehung auf die Wirkung gleich.
Der zweite, den ersten auch geistig hoch überragende Champion für die Münchmeyersache ist der aus der christlichen Kirche ausgetretene Sozialdemokrat a. D. Herr Rudolf Lebius in Charlottenburg. Ich gebe über ihn einen Auszug meines Schriftsatzes an die vierte Strafkammer des Königlichen Landgerichtes III in Berlin:
„Ich reiste im Jahre 1902 im Süden und wurde am Gardasee von einer heimatlichen Postsendung erreicht, bei der sich auch eine Zuschrift eines gewissen Lebius befand, der sich in ganz überschwenglicher Weise als einen großen Kenner und Bewunderer meiner Werke bezeichnete und die Bitte aussprach, mich einmal besuchen zu dürfen. Diese Ueberschwänglichkeit erregte sofort meinen Verdacht. „Der will Geld, weiter nichts,” sagte ich mir. Ich antwortete ihm, daß ich nicht daheim sei und ihn also nicht empfangen könne. Hierauf schrieb er mir am 7. April 1904:
„Sehr geehrter Herr!
Schon vor anderthalb Jahren versuchte ich, mich Ihnen zu nähern, wovon die inliegende Karte ein Beweis ist. Inzwischen habe ich hier eine neue Zeitung herausgegeben, die großen Anklang findet. Können Sie mir vielleicht etwas für mein Blatt schreiben? Vielleicht etwas Biographisches, die Art, nach der Sie arbeiten, oder über derartige Einzelheiten, für die sich die deutsche May-Gemeinde interessiert. Ich würde Sie auch gern interviewen.