Herr Pater Pöllmann befolgt in Beziehung auf unsern Beleidigungsprozeß eine Taktik, die ich nicht gutheißen kann. Ich muß mich fragen, ob es in dieser seiner Taktik liegt, das Leserpublikum irre zu führen. Zuerst erschienen von Zeit zu Zeit gewisse, ironisch von oben herab klingende Notizen darüber, daß ich es unterlassen habe, meine Drohung, ihn zu verklagen, auszuführen. Und nun sich herausstellt, daß ich dieses Versprechen doch gehalten habe, wird in gewissen, mir feindlich gesinnten Zeitungen fort und fort behauptet, daß meine Beleidigungsklage bald hier bald dort zurückgewiesen worden sei und ich sämtliche Kosten zu tragen habe. Das ist nicht fair, vielleicht sogar unwürdig. Es handelt sich hier um die Zuständigkeitsfrage, um weiter nichts. Als ich den Strafantrag gegen Pater Pöllmann stellte, gehörte ich in den Bezirk des Amtsgerichts Dresden. Inzwischen wurde das Amtsgericht Kötzschenbroda eröffnet, dem ich jetzt nun zuständig bin. Darum fragt es sich, ob die Sache infolgedessen hier oder dort oder anderswo zu verhandeln ist. Bis das entschieden ist, hat sie zu ruhen. Wer es anders darstellt, kann nur entweder unwissend oder böswillig sein. Von Kosten weiß ich kein Wort.

Ganz ähnlich liegt es mit meiner Beleidigungsklage gegen Pater Expeditus Schmidt in München. Sie wurde in Dresden eingereicht und in Kötzschenbroda erstmalig verhandelt. Auch hier sind Zuständigkeitsfragen erhoben worden, doch nicht von mir. Mir kann es sehr gleichgültig sein, an welchem Orte das Urteil gesprochen wird, denn meine Sache ist gerecht. Ich habe nicht nötig, spitzfindig zu erwägen, an welchem Orte, bei welchem Gerichte und in welchem Falle ich meinen Prozeß gewinne oder verliere. Ich habe mich nicht an solche Nebendinge zu klammern, sondern an die Sache selbst und ihre Wahrheit zu halten; das Uebrige überlasse ich den Richtern.

Mir sind diese Schiebereien nicht hinderlich, sondern förderlich gewesen. Sie haben mir Gelegenheit gegeben, die Karten meiner Gegner kennen zu lernen. Vor allen Dingen hat es sich herausgestellt, daß die beiden Pater Schmidt und Pöllmann in naher Beziehung zu dem Namen und der Sache Münchmeyer stehen. Ihr Anwalt steht in Verbindung mit dem Münchmeyerschen und Lebiusschen Rechtsanwalt. Ich werde die Beweise erbringen, und dann wird sich der Zusammenhang mit dem Münchmeyerschen Programm, mich „in allen Zeitungen vor ganz Deutschland kaput zu machen”, ganz von selbst ergeben. Um einen kurzen Rundblick über den jetzigen Stand der Dinge zu ermöglichen, schließe ich dieses Kapitel mit einem Artikel, den das „Wiener Montags-Journal” am 17. Oktober dieses Jahres brachte. Er lautet:

Karl May als Schriftsteller.
(Eine Genugtuung.)

Vor uns liegt eine stattliche Reihe von Bänden, die Tätigkeit eines ungemein fruchtbaren und erfolgreichen Schriftstellers. Zugleich aber auch seine Ehrenrettung. Denn nicht oft noch ist die schriftstellerische Tätigkeit eines Menschen der Grund für solch bodenlos gemeine und hinterhältige Angriffe gewesen, wie sie Karl May zur Zielscheibe hatten. Ehe wir in eine ausführliche Würdigung der so reichen Phantasie eines deutschen Romanziers eingehen, wollen wir dem Geschmähten selbst das Wort zu einer Verteidigung geben, die jetzt, nach den erfolgreichen Prozessen gegen seine hämischen und boshaften Widersacher, zugleich eine Genugtuung ist. Herr May schreibt uns:

Die ganze sogenannte „Karl May-Hetze” ist auf Unwahrheiten aufgebaut. Die erste dieser Unwahrheiten ist, daß ich Jugendschriftsteller sei und meine Reiseerzählungen für unerwachsene junge Leute geschrieben habe. Die meisten dieser Erzählungen sind im „Deutschen Hausschatz” erschienen, der doch gewiß niemals eine Knabenzeitung gewesen ist. Und den später erschienenen Bänden sieht jedes ehrliche Auge sofort an, daß sie nur von geistig erwachsenen Leuten verstanden werden können. Hiermit fallen alle Vorwürfe, die man mir als angeblichem „Jugendverderber” macht, in sich selbst zusammen. Wenn die Jugend meine Bücher trotzdem liest, und zwar sehr gerne, so beweist das doch nicht, daß ich sie für sie bestimmt habe, sondern daß die Jugendseele in ihnen findet, was ihr von andern vorenthalten wird.

Eine zweite Unwahrheit ist die, daß ich in diesen meinen Reiseerzählungen schwindle. Wer das behauptet, ahnt gewiß nicht, welch ein schlimmes Zeugnis er seiner eigenen Intelligenz erteilt. Reicht doch der Scharfblick eines Tertianers aus, zu erkennen, daß alles, was ich erzähle, nur mit den Wurzeln in das reale Leben greift, im übrigen aber nach Regionen strebt, die nicht alltäglich sind. Jeder Leser, der mich begreift, weiß, daß ich Länder und Völker beschreibe, die bis heute fast nur in Märchen existieren, für uns aber nach und nach in das Reich der absoluten Wirklichkeit zu treten haben. Wenn ich das, was anderen noch ein Märchen ist, als Wirklichkeit erschaue und beschreibe, kann dies nur für unwissende oder übelwollende Menschen ein Grund sein, zu behaupten, daß ich schwindle.

Früher ist es keinem Menschen eingefallen, in dieser beleidigenden Weise über mich zu urteilen. Wer mich nicht begriff, der sagte höchstens, daß meine Phantasie eine sehr ausgiebige sei. Erst als die größte aller Unwahrheiten, die es über mich gibt, verbreitet wurde, nämlich die, daß ich „abgrundtief unsittliche Schundromane” geschrieben habe, wagte man es, in einem solchen Tone mit mir zu sprechen. Diese unwahre Behauptung ging von einer Kolportagebuchhandlung aus, in deren Interesse es lag, sie zu verbreiten, um durch meinen Namen möglichst viel Geld zu verdienen. Sie fand in Herrn Cardauns, dem damaligen Hauptredakteur der „Kölnischen Volkszeitung”, den Mann, der durch seine Veröffentlichungen für diese Verbreitung mehr als reichlich sorgte und es sogar unternahm, die sogenannten „Beweise” zu liefern, daß die betreffenden Unsittlichkeiten aus keiner anderen als nur aus meiner Feder stammen. Ganz selbstverständlich konnte der wahre, unanfechtbare Beweis nur durch die Vorlegung der von mir geschriebenen Originalmanuskripte geführt werden. Jeder andere Beweis konnte nur durch absichtliche Täuschung oder Selbstbetrug ermöglicht sein und mußte sich schließlich zur Spiegelfechterei gestalten.

Welche Art des Beweises nun führte Herr Cardauns? Er brachte Behauptung über Behauptung. Er führte eine ganze Reihe von „inneren Gründen” an, hinter denen sich der Mangel an wirklichen Gründen versteckte. Er sprach von Beweisen, Belegen, untrüglichen Aktenstücken und dergleichen. Das Wiener „Neuigkeits-Weltblatt” weist ihm sogar die Behauptung nach, er besitze die Originalbelege dafür, daß May unzweifelhaft schuldig sei. Jedermann mußte hierauf annehmen, daß er meine Originalmanuskripte in den Händen habe, und darum glaubte man ihm, zumal die Blätter, in denen er seine Behauptungen aufstellte, mir die Aufnahme meiner Entgegnungen beharrlich verweigerten. Er machte mit seiner Selbsttäuschung Schule: andere täuschten sich mit, bis sie mit der Zeit dann ganz von selbst zur richtigen Einsicht kamen. Heute glauben nur noch Wenige seinen Ausführungen. Andere akzeptieren sie aus prozessualen und ähnlichen guten Gründen. Ob Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann, meine beiden neuesten Gegner, wirklich an ihren Cardauns glauben, das weiß ich nicht; ich kann da nur vermuten. Was sie behaupten, gilt für mich noch lange nicht als Beweis. Aber sie fußen in allem, was sie gegen mich tun, auf altem Cardaun’schem Grund und Boden und scheinen wirklich überzeugt zu sein, daß ich nächstens unter ihren und den Anschuldigungen ihrer Verbündeten zusammenbrechen werde.

Diese Verbündeten sind: die frühere Kolporteuse Frau Pauline Münchmeyer, Herausgeberin des berüchtigten, von der Polizei konfiszierten „Venustempels”. Ferner der Rechtsanwalt dieser Frau, Dr. Gerlach in Dresden, der nun schon seit neun Jahren unausgesetzt gegen mich im Felde liegt. Und endlich der wohlbekannte Herr Rudolf Lebius in Charlottenburg, der aus der christlichen Kirche ausgetretene Sozialist, dem ich 3000 bis 6000 Mark und dann sogar 10 000 Mark geben sollte, dafür wolle er mich in seinem Blatt loben und preisen. Ich gab ihm nichts. Da ging er zu Münchmeyers über und war seitdem der unermüdlichste meiner Gegner. Ich bemerke ausdrücklich, daß auch er Herrn Advokaten Gerlach zum Anwalt hat. Und wenn ich nun hinzufüge, daß dieser Münchmeyersche Herr Gerlach zugleich auch Anwalt und Berater von Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann ist, so ergibt sich folgendes drastische Hetzjagdbild: Ich bin vollständig eingekreist. Rund um mich stehen Herr Cardauns, Frau Kolporteuse Pauline Münchmeyer, Herr Advokat Gerlach, Pater Schmidt, Herr Lebius und Pater Pöllmann. Diese alle sind jederzeit schußbereit. Sie leugnen zwar den gegenseitigen Verkehr, geben sich aber in ihren Prozessen gegenseitig als Zeugen und Sachverständige an und helfen einander bei Sammlung von Beweismaterial gegen mich und bei der Anfertigung von Eingaben und Schriftsätzen für das Gericht. Der Ueberragendste von ihnen ist aber dieser Münchmeyersche Advokat, der alles und alle dirigiert, sogar die beiden Patres. Der unschädlichste und erfreulichste aber ist Herr Cardauns, der meines Wissens niemals zu dem Eingeständnis gebracht werden konnte, daß er meine Originalmanuskripte nicht besitze, kürzlich aber in Bonn in meiner Gegenwart vor dem beauftragten Richter als Zeuge zugeben mußte, daß er sie noch nie gesehen habe.