Ich könnte stundenlang fortfahren, in dieser Weise von Lebius zu erzählen. Für meine heutigen Zwecke aber genügt das, was ich bis hierher sagte. Ich habe mir die Unwahrheiten, welche Lebius über mich verbreitete, notiert, nicht alle, sondern nur die augenfälligsten. Es sind jetzt über fünfhundert, die ich ihm gerichtlich beweisen kann. Er hat mir allein in den letzten drei Wochen vier Beleidigungsklagen zugeschickt, obgleich ich an diesen Beleidigungen ganz unbeteiligt bin. Das nennt man Hinrichtung! Und dabei legt er, wie bereits erwähnt, den größten Nachdruck immer darauf, daß ich ihn verfolge, nicht aber er mich. Auf seine vielen und fürchterlichen Artikel in den Jahren 1904 und 1905 habe ich nur einmal bei der Staatsanwaltschaft und zweimal beim Gericht Hilfe gesucht. Ich habe dann zu allen seinen ferneren Angriffen geschwiegen, bis er mich durch die angebliche Kahl-Broschüre zwang, mich zu verteidigen, weil ich „vor den Richtern kaput gemacht” werden sollte. Und selbst da habe ich ihm verziehen, habe mich mit ihm verglichen, habe gegen sein Versprechen, mich fortan in Ruhe zu lassen, meinen Strafantrag zurückgezogen, obgleich der betreffende Richter sagte, daß Lebius eine schwere Strafe erleiden werde, falls es zur Verhandlung komme. Siehe Gerichtsakten 20 B. 254 08/34, gezeichnet Schenk, Nauwerk. Ich habe es ertragen, daß Lebius trotz seines gerichtlichen Versprechens, mich künftig in Ruhe zu lassen, meine geschiedene Frau gegen mich verführte, ausbeutete, ihres Einkommens und ihrer Schmucksachen beraubte und sie fast an den Bettelstab brachte. Sie wurde von ihm zu gerichtlichen Schritten gegen mich verleitet, die man fast wahnsinnig nennen muß. Und dabei hatte er den Mut, in der ersten Instanz des vorliegenden Beleidigungsprozesses zu behaupten,
„daß er ihre Interessen vertreten habe und also den Schutz des § 193 beanspruchen dürfe!”
Niemals ist eine größere Unwahrheit ausgesprochen worden als diese! Lebius hat durch die Verführung der Frau Pollmer nur seine eigenen Privat- und Prozeßinteressen verfolgt, die Interessen dieser armen Frau aber geradezu mit Füßen getreten. Es ist unerhört, daß er dafür auch noch den Schutz des § 193 verlangt!
Es ist wiederholt von ihm in den Zeitungen behauptet worden, daß er ein Mensch sei, „der über Leichen geht.” Meine geschiedene Frau hat anstatt „Mensch” sogar ein anderes, äußerst schlimmes Wort gebraucht, ohne daß er es gewagt hat, sie darüber gerichtlich zu belangen. Ob dieser Vorwurf wahr ist oder ob er zu viel sagt, das könnte ich mit vielen Beispielen belegen; ich will aber nur das eine bringen: Nach der in den Blätterberichten völlig korrumpierten Charlottenburger Verhandlung vom 12. April dieses Jahres brachte der „Boston American” in Boston, Massachusetts, folgende ihm aus Berlin zugegangene Depeschennotiz:
„Autor frommer Bücher, ein Bandit. Berlin -- -- -- Herr Charles May, der Millionär, Philanthrop, Autor frommer Bücher und eine hervorragende Persönlichkeit Deutschlands, wurde heute von einer Jury als der Verüber vieler, schwerer Verbrechen in der Gebirgsgegend des südlichen Sachsens, wo er vor 40 Jahren eine Räuberbande anführte, gebrandmarkt. May brach zusammen und wurde unter den Schutz seiner Freunde gestellt, um zu verhindern, daß er Selbstmord begehe usw.” Sich solche monströse Unwahrheiten aussinnen, um mich „kaput zu machen”, das ist doch wohl über Leichen gegangen. Oder nicht? Doch hiermit genug über diesen Herrn Lebius. Alles Andere gehört vor das Gericht, nicht aber hierher. Um meine Leser klar sehen zu lassen, ist nur noch zu konstatieren, daß der Münchmeyersche Rechtsanwalt Dr. Gerlach auch sein Rechtsanwalt ist und daß Beide einander gegenseitig die weitgehendste Hilfe und Unterstützung leisten. Ich habe noch zwei äußerst interessante Münchmeyersche Champions zu erwähnen, die in Beziehung auf geistige Bedeutung zwar weder an Gerlach noch an Lebius kommen, aber als fromme, katholische Klosterbrüder mitten unter protestantischen oder gar aus der Kirche ausgetretenen Kolportageinteressenten doch einen frappierenden Eindruck machen.
Der Eine von Ihnen ist der Benediktinerpater Ansgar Pöllmann in Beuron. Ich habe schon einmal einem Benediktinerpater vor Gericht gegenübergestanden. Der hieß Willibrord Beßler und bezeichnete sich als Professor. Er veröffentlichte eine schwere Beleidigung im „Stern der Jugend” gegen mich. Ich machte die Benediktinerabtei Seckau in Steiermark als seinen Wohnsitz ausfindig, reiste hin und ließ ihn vor das Kreisgericht Leoben zitieren. Da stellte sich heraus, daß er gar nicht das Recht besaß, einen Professortitel zu führen. Er leistete mir folgende schriftliche Abbitte:
„Indem ich die mir in Schriftstücken beigelegten Bezeichnungen „Professor” und „Jugendschriftsteller” auf Wunsch näher dahin bestimme, daß ich Lehrer an der Privat-Gymnasial-Lehranstalt der Abtei Seckau und Korrespondent der Jugendzeitschrift „Stern der Jugend” bin, erkläre ich hiermit der Wahrheit gemäß, daß ich die in genannter Zeitschrift (1903 Nro. 25) enthaltene Notiz über Krankheitserscheinungen des Schriftstellers Karl May bedauere und die von ihm gerichtlich inkriminierten Worte in aller Form zurücknehme.
Seckau, den 20. Oktober 1904.
Pater Willibrord BeßlerO.S.P.” [sic]
Und jetzt nun wieder ein Benediktinerpater, den ich gerichtlich belangen muß! Der Abt scheint hier wie dort Ildefons Schober zu heißen. Ist es vielleicht derselbe? Nicht in Seckau und nicht in Beuron, sondern anderwärts, haben die Benediktiner mir meine „Reiseerzählungen” ohne mein Wissen in Menge nachgedruckt, bis ich es ihnen untersagte. Ich weiß nicht, wie es möglich ist, daß ein Orden meine Werke ganz auf eigene Faust drucken und verbreiten und mich doch so öffentlich beleidigen und verfolgen resp. mich und meine selben Werke in Acht und Bann erklären kann! Ich bemühe mich vergeblich, beides logisch zusammen zu bringen. Denn daß ich diesen Nachdruck unmöglich dulden konnte, versteht sich ganz von selbst! Uebrigens ist dieser Beuroner Pater derselbe, der mir „einen Strick drehen will, um mich damit aus dem Tempel der deutschen Kunst hinauszupeitschen”. Also, erst druckt man meine Bücher nach, ohne mich zu fragen, und dann peitscht man mich hinaus! In dieser Weise charakterisiert Pater Pöllmann seinen eigenen Orden, der sich doch wahrlich mehr als genug Verdienste um unsere Literatur erworben hat, als daß er von einem seiner Angehörigen in dieser Weise beleumundet werden sollte!
Pater Pöllmann hat in der katholischen Zeitschrift „Ueber den Wassern” eine Reihe von Artikeln gegen mich geschrieben, und ich habe hierauf in der Wiener „Freistatt” geantwortet. Damit wären wir nun eigentlich mit einander fertig, und das Publikum hätte zwischen ihm und mir zu entscheiden. Aber während ich in meinen Antworten ganz selbstverständlich so sachlich und höflich wie möglich war, ist er in seinen Artikeln aus den Beleidigungen fast nicht herausgekommen, so daß er sich zu einem Gang vor das Gericht zu bequemen haben wird. Und außerdem ist sein persönliches und literarisches Verhältnis zu Herrn Lebius, dem Rechtsanwalt Gerlach und dem Münchmeyerschen Programm, mich in den Zeitungen „kaput zu machen”, festzustellen. Er hat geleugnet, mit Lebius, Gerlach u. s. w. in Beziehung zu stehen; es sind ihm aber derartige Beziehungen ganz unschwer nachzuweisen. Hierüber ist Klarheit zu schaffen. Denn daß er in dieses „Kaputmachen” auf das Kräftigste mit eingegriffen hat, kann nicht einmal er selbst in Abrede stellen. Seine „Wasser”-Artikel werden sowohl im Lebius- als auch im Pauline Münchmeyer-Prozeß auf das Eifrigste gegen mich verwendet. Er ist sogar von Lebius als Zeuge oder „Sachverständiger” benannt und wird als solcher in Berlin auszusagen haben.