mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz vom 24. Dezember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich
„aus Gründen wirtschaftlicher Natur”
abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:
Lebius verleumdet den Militärschriftsteller Dittrich 1905 in seinem Dresdener Blatte.
Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdener Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen seien, und bittet um Verzeihung.
Lebius bringt 1909 in seinem Berliner Blatte jene von ihm als Lügen bezeichneten Verleumdungen als Wahrheiten wieder.
Lebius erklärt 1909 in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Charlottenburg, daß er damals das Landgericht Dresden angelogen habe.
Und warum dieser Rattenkönig von Lügen vor Gericht! Und wie ist es möglich, daß ein Mensch, der doch Ehr- und Schamgefühl besitzen muß, sich vor Gericht als Lügner erklären und dann auch diese Erklärung als Lüge bezeichnen kann? Er selbst gibt uns die Antwort auf diese Frage: Er befand sich in bedrängter Lage;
! ! ! er hatte kein Geld ! ! !
Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, Richter und Gerichtsämter zu belügen und sich als einen Charakter hinzustellen, dem kein vorsichtiger Mensch mehr etwas glauben kann!