Zur Erläuterung des bis jetzt Gesagten möchte ich im folgenden seine eigene Lebensgeschichte, die er als einzige Verteidigung in seinem großen Prozeß anführte, folgen lassen. Wobei zu beachten ist, wie stark Strauß die Unzulänglichkeit der Tatsachen und deren Erklärung aus der momentanen Konstellation selbst empfand. Wie stark dieser gehetzte und einsame Mensch die Gebundenheit an die tiefen, tragischen Gesetze empfand, die das Maß seiner Jugend und die Richtung seines ganzen Lebens werden sollten.

„Meine Herren Richter und Geschworenen! Es soll hier nach Recht und Gerechtigkeit über Tod und Leben eines Menschen entschieden werden.

Da ist es wohl ganz selbstverständlich, daß man sich nicht nur ganz eingehend mit der Sache des Angeklagten, sondern zumindest ebenso eingehend auch mit seiner Person, d. h. mit den ausschlaggebenden Momenten seines Vorlebens beschäftigt: dies um so mehr, als es sich hier bei der Person des Hauptangeklagten ... also bei mir ... um einen Menschen handelt, der seit Jahren bei der öffentlichen Meinung in dem Gerücht steht, schlechtweg der gefährlichste Schwerverbrecher Groß-Berlins zu sein.

Diese, im wahrsten Sinne des Wortes traurige Berühmtheit verdanke ich aber keineswegs mir selbst oder meinen Taten, sondern einzig und allein der Geschäftstüchtigkeit gewisser Sensationsartikelfabrikanten, Leuten, die nun einmal nicht anders können, als aus der Haut selbst der Unglücklichsten ihrer Mitmenschen noch Riemen für sich zu schneiden.

Ich habe diesen falschen Nimbus eines „Ein- und Ausbrecherkönigs“, mit dem geistesarme Zeilenschinder mich umgeben haben, aber bereits zu teuer bezahlen müssen, um diese Art von kostspieliger Glorifizierung meiner Person noch länger ruhig hinzunehmen und so schließlich Gefahr zu laufen, nicht etwa der objektiven Würdigung bewiesener Tatsachen, sondern der suggestiven Macht der Druckerschwärze zu erliegen.

Die Leute, die mich nur aus den tendenziös geschminkten sensationell aufgedonnerten Hohlspiegelbildern der „chronique scandaleuse“ kennen, müssen mich geradezu für den Abschaum des Abschaums der Menschheit halten und alle meine Handlungen für solche Unika an Gemeingefährlichkeit, wie sie eben nur die „Firma“ Gebr. Strauß zu liefern vermag. Alle diejenigen Personen dagegen, welche mich persönlich etwas genauer kennen, haben wohlbegründeterweise eine ganz andere, eine entschieden bessere Meinung von mir.

Und um auch Ihnen, meine Herren, die Sie heute über mich zu Gericht sitzen sollen, die erforderlichen Unterlagen zu bieten zur Bildung eines gerechteren Urteils über meine Person, als es sich auf Grund jener im Nick-Carter-Stile fabrizierter Elaborate bilden läßt, will ich versuchen, Ihnen so eine Art curriculum vitae von mir zu geben.

Zu diesem Zwecke bitte ich Sie, mich nur noch einige Minuten lang ruhig anzuhören. Denn das, worauf es hier hauptsächlich ankommt, was meinem bisherigen ganzen Leben die Richtung gegeben hat, das läßt sich wirklich nicht, wie man so zu sagen pflegt, in einer Nußschale darbieten. Mit einigen bloß andeutenden Kohlestrichen läßt sich solch einem Lebensbilde weder Form noch Farbe, noch Inhalt verleihen. Wollte ich aber andererseits das ganze krasse Elend meiner Kindheit und Jugendzeit in ausführlicherer Weise wahrheitsgetreu schildern, so würde ich höchstwahrscheinlich bei Ihnen in den Verdacht geraten, anstatt Porträtmalerei ... Stimmungsmalerei zu treiben. Deshalb scheint mir die goldene Mittelstraße des rechten Maßhaltens nach beiden Seiten hin hier der einzig richtige Weg, das mir vorschwebende Ziel zu erreichen.

Was hätte es denn schließlich auch für einen Sinn, wenn ich beispielsweise in bezug auf meinen Bildungsgang Ihnen einfach die nackte Tatsache mitteilte, daß ich acht Jahre lang die Volksschule besucht habe. Damit wäre so gut wie nichts gesagt. Der Begriff Volksschulbildung ist trotz seiner scheinbaren Begrenztheit doch ein recht dehnbarer und seine richtige Werteinschätzung durchaus abhängig von der genaueren Kenntnis der besonderen Lebensumstände und Lebensbedingungen innerer und äußerer Art, unter denen der gebotene Bildungsstoff geistig aufgenommen und verarbeitet worden ist.

Es ist doch unbestreitbar ein gewaltiger Unterschied, ob von zwei sonst gleichbegabten, gleichlernbegierigen Schülern der eine das wohlgepflegte, sorgsam gehütete Kind gesunder, geistig wie sittlich hochstehender, in geordneten Verhältnissen lebender Eltern ist; ein Kind, das daheim und in der Schule alle seine ihm von der Natur verliehenen Gaben und Fähigkeiten nach allen Richtungen hin unbehindert entfalten und zur schönsten, höchsten Blüte entwickeln kann; ... der andere Schüler dagegen, der an Leib und Seele unterernährte, erblich vielleicht schwerbelastete Sprößling eines Säufers ist; so ein erbarmungswürdiges Geschöpf, das, am frühen Morgen schon vom Zeitungstragen abgehetzt, nun ungewaschen, hungrig und zerlumpt zur Schule eilt, doch vor Erschöpfung dem Unterricht selten mit der nötigen Aufmerksamkeit zu folgen vermag und infolgedessen in der Entwicklung sein Geistes- und Gemütsleben auf das schwerste beeinträchtigt, in der Ausbildung seiner natürlichen Gaben und Fähigkeiten auf das stärkste gehemmt und behindert wird. Daß das Niveau des Bildungsstandes dieser beiden Typen von Schülern am Ende ihrer Schulzeit ein voneinander sehr verschiedenes sein muß, wird wohl niemand bezweifeln.