„Wie meinst du,“ fragte der andere ruhig.

„Bitte weiter. Es war nichts von Wichtigkeit.“

„Ich wollte sagen, daß in jedem Fall mein Sohn, würde mir noch ein solcher beschert sein, als mein Nachfolger auf Waldesruh in Betracht käme. Diese ganze Neuregelung liegt reichlich weit im Felde. Immerhin besteht ein Zwang für sie.“

„Den zu erkennen ist mir bisher nicht möglich gewesen. Darf ich alles Notwendige wissen, um nachher sämtliche Einwendungen widerlegen zu können.“

„An denen wird es selbstverständlich nicht fehlen,“ meinte die Exzellenz ahnungsvoll. „Wappnen Sie sich also mit sehr viel Geduld, sonst werden Sie bestimmt nervös!“

„Ehe ich zu dem Hauptsächlichsten komme, will ich Ihnen kurz wiederholen, was Sie ja, von der Vertretung ihrer Interessen her, bereits vor mir wußten,“ begann Horst Waldemar wieder. „Vorläufig ist die Tochter meines Vorgängers noch ledig. Ich ahne auch nicht, ob eine Aussicht zur Abänderung dieses Zustandes bereits vorhanden ist. Und wenn selbst die junge Dame, die übrigens vorher bei dem ersten Teil der Familiensitzung zugegen war – ist Künstlerin und es wird ein unserer Familie voll ebenbürtiger Gatte als Vater eines neuen Majoratsherrn zur Bedingung gemacht –“

„Schön genug wäre sie allerdings für einen Prinzen, wenn sonst das andere stimmte,“ warf die Exzellenz nachdenklich ein.

Der Waldesruher sah ihn bedeutsam an und zog rasch, wie, um dies zu verdecken, seine Uhr. „Die Zeit eilt. Wir dürfen uns nicht bei Nebensachen aufhalten.“

„Ich war noch nicht zu Ende,“ sagte Horst Waldemar kurz und fuhr fort: „Ein Widerstreben würde, auch menschlich beleuchtet, völlig unerklärlich sein. Trotzdem werden Sie nachher einen heißen Kampf entbrennen sehen. Die übrige Familie weiß nämlich bis zu dieser Stunde lediglich, daß die alten Gesetze durchgesehen und verbessert werden sollen. Damit haben sie sich ohne weiteres einverstanden erklärt. Ihnen mehr zu sagen, schien meinen Vetter und mir verfrüht. Es hätte Anlaß zu unerfreulichen schriftlichen Erklärungen gegeben. Denn wir wissen, daß jeder Einwand gegen die neue Erbvorlage vergeblich bleiben muß. Das durch einen Zufall aufgefundene Zusatzschriftstück verlangt die erwähnte Erbfolge ausdrücklich.“