„Die andern Stiftsdamen würden mich steinigen, wenn sie wüßten, daß mir dies rechtzeitig gelungen ist.“ Sie sah ihn lauernd an. Der abweisende Ausdruck in seinen Zügen bestärkte sie in der Annahme, daß auch er ihr dies glänzende Geschäft mißgönne. Darüber freute sie sich, wollte grade eine hämische Bemerkung machen, unterdrückte sie aber rechtzeitig, weil sie an das andere dachte, um dessentwillen sie in der Hauptsache zu ihm gekommen war.

„Ich habe noch eine Bitte an Sie, Herr Rechtsanwalt.“

„Dafür bin ich zur Sprechstunde von 12 bis 2 Uhr nachmittags zur Verfügung,“ meinte er abweisend. „Dies hier geschah nur ganz ausnahmsweise! Der ungeschulte Schreiber soll keine unangemeldeten Besucher vorlassen.“

„Wenn Sie mich jetzt noch einen Augenblick anhören, wird es nicht Ihr Schade sein,“ tuschelte sie vertraulich.

„Ich bitte höflichst, einstweilen zu gehen,“ entschied er kurz, von ihrer Vertraulichkeit abgestoßen.

„Es handelt sich nämlich um Eva von Ostried,“ fuhr sie fort, als habe sie seine Worte nicht vernommen.

Das entwaffnete ihn!

„Sie waren ja Zeuge meiner Ansichten über sie, Herr Rechtsanwalt. Natürlich habe ich sofort versucht, die nötigen Beweise, von deren Vorhandensein ich mich nach wie vor überzeugt halte, zu erbringen. Es ist mir nicht gelungen. Ich habe keine Berührungspunkte zu den Kreisen, in denen sie lebt. Wie soll ich also das bestimmt vorhandene Material zusammentragen? Sie sind ein Mann und haben als solcher überall Zutritt. Sie sind außerdem noch Jurist und wissen genau, worauf es hier ankommt. Tun Sie mir den Gefallen und bemühen Sie sich in dieser Sache an meiner Statt. An dem Tage, an dem Sie mir Vollgültiges bringen, erhalten Sie von mir dreihundert Mark. Das gesetzliche Honorar, das Sie als Anwalt für Ihre Bemühungen fordern können, bleibt davon unberührt.“

„Wenn Sie nicht wollen, daß ich ungesäumt dem Generalleutnant von Ihrem Verlangen Bericht erstatte, entfernen Sie sich auf der Stelle.“