Nun legte sich der Verteidiger ins Zeug, ein junger Mann, der die Juristerei studiert hatte und dem nun in diesem prächtigen Fall die Verteidigung anvertraut worden war. Es war auch nachher nur eine Stimme darüber, noch niemals sei ein Mann so sicher gewesen, eine Unschuldige zu verteidigen. Im Grunde war ihm diese Frau Lensmann Heyerdahl zuvorgekommen, sie hatte ihm am Vormittag verschiedene Argumente gestohlen, er war sehr unzufrieden damit, daß sie die Gesellschaft ausgenützt hatte. — Oh, die Gesellschaft hatte auch bei ihm sehr viel auf dem Kerbholz! Er war ärgerlich auf den Vorsitzenden, daß er Frau Heyerdahl das Wort nicht entzogen hatte. Das war ja eine ganz richtige Verteidigungsrede gewesen, die sie gehalten hatte; was blieb da ihm noch übrig?

Er fing mit dem allerersten Anfang von Barbro Bredes Lebenslauf an; sie stammte aus kleinen Verhältnissen, übrigens von strebsamen und achtungswerten Eltern, sie sei frühzeitig in den Dienst gekommen, und zwar zuerst zu dem Lensmann. Wir haben heute die Ansicht gehört, die ihre Dienstherrin, Frau Heyerdahl, von ihr hatte, sie könnte nicht strahlender sein. Dann sei Barbro nach Bergen gekommen. Der Verteidiger verbreitet sich eingehend über das sehr wohlmeinende Zeugnis, das ihr von den beiden Kontoristen in Bergen, bei denen sie eine Vertrauensstellung eingenommen hatte, ausgestellt worden war. Dann sei Barbro wieder heimgekommen, als Haushälterin bei einem Junggesellen draußen im Ödland. Hier habe ihr Unglück angefangen.

Von diesem Junggesellen habe sie ein Kind unter dem Herzen getragen. Der geehrte Herr Staatsanwalt habe — übrigens auf die allertaktvollste und schonendste Weise — die Möglichkeit einer Geburt im geheimen angedeutet. Ob Barbro ihren Zustand verborgen, ob sie ihn verhehlt habe? Die beiden Zeuginnen, Mädchen aus ihrem Heimatdorf, hatten gemeint, daß sie guter Hoffnung sei, und als sie sie fragten, leugnete sie durchaus nicht, sie ging nur kurz darüber weg. So machten es junge Mädchen in diesen Fällen, sie gingen kurz darüber weg. Sonst sei Barbro überhaupt von niemand gefragt worden. Ob sie zu ihrer Frau gegangen sei und ihr gebeichtet habe? Sie habe keine Frau gehabt, sie sei selbst die Frau gewesen. Einen Hausherrn habe sie allerdings gehabt; aber so ein junges Mädchen gehe mit einem solchen Geheimnis nicht zu ihrem Herrn, sie trage ihr Kreuz allein, sie spreche nicht davon, sie flüstere nicht einmal, sie sei eine Trappistin. Sie verstecke sich nicht, aber sie halte sich in der Einsamkeit.

Das Kind werde geboren, es sei ein ausgetragener und wohlgebildeter Junge, er habe nach der Geburt gelebt und geatmet, aber er sei erstickt. Das Schwurgericht kenne die näheren Umstände bei dieser Geburt, sie sei im Wasser vor sich gegangen, die Mutter sei im Bach gestürzt und habe dort geboren, sie sei nicht imstande gewesen, das Kind zu retten, sie habe liegenbleiben müssen und sich selbst erst nachher ans Land retten können. Nun gut, an dem Kinde sei keine Spur von ihm angetaner Gewalt zu entdecken gewesen, es trage keine Spuren davon an seinem Leibe, niemand habe seinen Tod gewollt, es sei im Wasser erstickt. Es sei gar nicht möglich, eine natürlichere Erklärung für seinen Tod zu finden.

Der geehrte Herr Staatsanwalt habe auf ein Kleidungsstück hingedeutet: es sei ein dunkler Punkt, daß sie dieses halbe Hemd mit auf ihren Gang genommen habe. Aber nichts sei klarer als diese Dunkelheit; sie habe den Lappen mitgenommen, um Wacholderreis darein zu sammeln. Sie hätte ja auch — sagen wir einmal — einen Kissenbezug mitnehmen können, aber sie habe nun einmal das Stück Hemd mitgenommen; etwas habe sie ja doch haben müssen, sie hätte das Wacholderreis nicht in den Händen heimtragen können. Nein, hierüber könne sich das Gericht vollständig beruhigen.

Aber es gäbe da noch einen anderen Punkt, der nicht ganz so klar sei. Ist der Angeklagten die Unterstützung und die Sorgfalt zuteil geworden, die ihr Zustand zu jener Zeit verlangte? Wurde sie von ihrem Hausherrn mit Schonung behandelt? Schön, wenn er es getan hat. Das Mädchen habe hier während des Verhörs mit Anerkennung von ihrem Hausherrn gesprochen, das deute auf eine gute und edle Gesinnung von ihr. Der Mann selbst, Axel Ström, habe in seinen Aussagen die Beklagte durchaus nicht belastet — und darin habe er auch ganz recht getan, um nicht zu sagen klug, denn mit ihr würde auch er freigesprochen werden. Möglichst viel Schuld auf sie zu werfen, würde ja, wenn es zu ihrer Verurteilung führte, ihn selbst mit ins Verderben reißen.

Es sei unmöglich, sich in der vorliegenden Sache in die Akten zu vertiefen, ohne vom innigsten Mitleid mit diesem Mädchen und ihrer Verlassenheit ergriffen zu werden. Und dennoch habe sie nicht nötig, die Barmherzigkeit anzurufen, sie wende sich nur an die Gerechtigkeit und das Verständnis. Sie und ihr Hausherr seien gewissermaßen verlobt miteinander, aber Uneinigkeit und entgegengesetzte Interessen schlössen die Ehe aus. Bei diesem Mann könne dieses Mädchen in der Zukunft nicht das Glück finden. Es sei nicht angenehm, davon zu reden, aber um noch einmal auf das mitgenommene Kleidungsstück zu kommen, wenn man der Sache nähertrete, so habe das Mädchen nicht eines von ihren eigenen, sondern eines von den Hemden ihres Hausherrn mitgenommen. Wir haben uns selbst gleich zu Anfang gefragt: War ihr dieses Hemd von ihm zur Verfügung gestellt worden? sagte der Verteidiger. Hier, meinten wir, könnte eine Möglichkeit bestehen, daß der Mann Axel die Hand mit im Spiel gehabt habe.

Hm! machte es hinten im Saale. Das klang so hart und laut, daß der Redner innehielt, aller Augen suchten nach dem Urheber dieser Unterbrechung, und der Vorsitzende schleuderte einen scharfen Blick in jene Richtung.

Aber, fuhr der Verteidiger fort, nachdem er sich wieder gefaßt hatte, auch über diesen Punkt können wir völlig beruhigt sein, dank der Angeklagten selbst. Obgleich es in ihrem Vorteil gelegen hätte, hier die Hälfte der Schuld von sich abzuwälzen, hat sie das doch nicht getan. Sie hat auf das bestimmteste Axel Ström von dem Verdacht freigesprochen, er habe etwas davon gewußt, daß sie sein Hemd statt des ihrigen an den Bach mitgenommen hatte — ich meine, mit in den Wald, um Wacholderreis zu holen. Es liegt nicht der mindeste Grund vor, an den Worten der Angeklagten zu zweifeln; diese haben überall Stich gehalten und halten auch hier Stich. Hätte sie das Hemd aus des Mannes Hand entgegengenommen, so würde das den vollendeten Kindsmord voraussetzen, und die Angeklagte mit ihrer Wahrheitsliebe will nicht dazu beitragen, den Mann zu einem Verbrecher zu stempeln, der er gar nicht ist. Im ganzen genommen macht sie redliche und offene Aussagen und hat nicht versucht, irgendwelche Schuld auf andere zu schieben. Dieser schöne Zug, gegen andere gut zu sein, zeigt sich überall bei ihr, so hat sie zum Beispiel die kleine Leiche auf die beste Art und mit großer Sorgfalt eingehüllt. In diesem Zustand hat sie der Lensmann im Grabe gefunden.